Sich überschulden ist vermeidbar
Wer sich verschuldet, gerät schnell in eine Schuldenspirale. Die Inflationsrate von derzeit 6,4 Prozent macht es vielen Menschen mit geringem Einkommen nicht leichter, ihre Rechnungen zu begleichen. Schuldnerberatungsstellen sind neutral und helfen Betroffenen, aus ihrer schwierigen Lage hinauszugelangen.
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„Die gestiegenen Preise stellen viele Menschen vor ernsthafte Probleme“, so Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke. Die allgemeine Inflationsrate liegt derzeit bei 6,4 Prozent, für Lebensmittel sogar gut doppelt so hoch. Menschen mit geringem Einkommen sind davon besonders betroffen. Denn sie geben einen größeren Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel aus.
Wer seine Rechnungen und Kredite nicht mehr begleichen kann, sollte sich schnellstmöglich fachlich beraten lassen, rät die Minsiterin. Hier helfen Schuldnerberatungsstellen. Ziel muss sein, erst gar nicht in eine Schuldenspirale zu geraten bzw. den Weg daraus zu finden. Je früher sich verschuldete Menschen helfen lassen, desto eher können vorbeugende Maßnahmen gegen eine weitere Verschlechterung der Lage greifen. Dann ist auch eine außergerichtliche Einigung aussichtsreicher.
Wie beuge ich einer Privatinsolvenz vor?
Wenn das Geld knapp zu werden droht, sollten Verbraucherinnen und Verbaucher handeln. Scham ist hier nicht angezeigt. Und durch Warten wird die Lage nicht besser, ganz im Gegenteil. Vielmehr ist anzustreben, die Kontrolle über die eigenen Finanzen zu erhalten bzw. wiederzuerlangen.
Dafür haben die Verbraucherzentralen 69 Tipps zusammengestellt, mit denen Geld gespart werden kann. Diese umfassen Empfehlungen zur Einsparung von Strom-, Heiz- und Spritkosten sowie beim Lebensmitteleinkauf. Sie geben Ratschläge, welche Rechnungen vorrangig zu zahlen sind: Das sind die Wohn- und Energiekosten, Lebensmittel, Medikamente, Telefon und Internet sowie Unterhaltsleistungen.
Vor der Aufnahme von Krediten wird gewarnt: Betroffene Personen sollten sich fragen, ob sie die fälligen Raten über die gesamte Vertragslaufzeit aus dem eigenen Budget sicher decken können. Denn wer seinen Kredit nur durch einen teuren Dispokredit bedienen kann, gerät schnell in die „Dispo-Falle“. Schließlich muss der Dispokredit ja auch bedient werden. Und wer den Dispokredit nicht fristgerecht zurückzahlen kann, dem droht neben der Kündigung des Dispokreditrahmens durch die Bank ein weiteres Absacken in die roten Zahlen.
Das klassische Haushaltsbuch hilft, die eigene Einnahme- und Ausgabesituation im Blick zu behalten. Wichtig ist, neben den monatlichen Lebenshaltungskosten – unter anderem Miete, Energiekosten und Krankenkassenbeitrag – auch die laufenden, monatlich variierenden Kosten einzutragen. Das sind etwa Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung oder zum Beispiel fürs Tanken.
Bei den Verbraucherzentralen gibt es detaillierte Informationen, was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können, wenn sie Schwierigkeiten haben, ihre Miete und weitere Lebenshaltungskosten zu zahlen, und wie sie mit Krediten und der Altersvorsorge umgehen sollten.
Möglichst frühzeitig beraten lassen
Trotz der Online-Informationen und -Hilfen sollten Menschen, die in finanzielle Nöte kommen, möglichst frühzeitig Beratung aufsuchen und nicht erst dann, wenn sie bereits zahlungsunfähig sind. Dafür gibt es etwa 1.400 Schuldnerberatungsstellen. Sie befinden sich in Trägerschaft von Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden oder Kommunen, teilweise sind sie Mitglied in einem der Verbände.
Betroffene sollten bei der Suche nach einer Beratungsstelle darauf achten, dass diese amtlich anerkannt ist. Sie sind in der Regel außerdem kostenlos. Bei der Suche hilft die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Hier findet man Beratungsstellen in Wohnnähe und Informationen sowie zum Ablauf der Schuldnerberatung.
Staatliche Leistungen beantragen
Eine wichtige Stütze in schwierigen finanziellen Situationen sind staatliche Leistungen, welche die Bundesregierung im Rahmen der Entlastungspakete erheblich aufgestockt hat. Wie eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt, gelingt es durch die Entlastungspakete, die inflationsbedingten Belastungen für die Privathaushalte substanziell abzufedern. Teilweise übersteigen die Entlastungen sogar die Belastungen, wie die Forscher herausgefunden haben. Ein vollständiger Ausgleich gelang beispielsweise für Familien im niedrigen Einkommensbereich, die wohngeldberechtigt sind und somit von den höheren Leistungen der Wohngeld-Plus Reform zum 1. Januar 2023 profitieren.
Betroffene sollten sich deshalb umgehend über staatliche Hilfen informieren und entsprechende Anträge schnell stellen:
Das Wohngeld hilft, falls die Miete nicht in voller Höhe bezahlt werden kann. Auf das neue Wohngeld-Plus haben sogar deutlich mehr Menschen Anspruch als auf die Vorläuferregelung. Vor allem beinhaltet das erhöhte Wohngeld auch einen Betrag zur Deckung der Nebenkosten, wie zum Beispiel Heizkosten.
Arbeitslosengeld ist zu beantragen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gekündigt wird und nicht erst, wenn man arbeitslos ist.
Wer erwerbsfähig ist, aber seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann, und andere Leistungen (wie etwa Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) nicht ausreichend sind, erhält seit Anfang 2023 das neue Bürgergeld.
Weitere Maßnahmen der Bundesregierung unterstützen zwar alle Menschen in dieser Krisenzeit, kommen aber vor allem Haushalten mit geringem Einkommen zugute. Diese Maßnahmen sind ebenfalls Anfang 2023 in Kraft getreten:
Dazu zählt unter anderem das höhere Kindergeld von 250 Euro pro Kind. Familien mit niedrigem Einkommen stehen zusätzlich ein Sofortzuschlag und eine Erhöhung des Kinderzuschlages zu. Zudem hilft ein neues BAföG mehr finanzschwachen Studierenden, und zwar mit höheren Beträgen. Außerdem gibt es die Einmalzahlung für Studierende in Höhe von 200 Euro. Infos unter www.einmalzahlung200.de.
Die Grenze für Midijobs ist auf 2.000 Euro gestiegen. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen. Das bedeutet: Geringverdienern bleibt mehr Netto vom Brutto.
Wer früher in Rente geht und sich etwas dazuverdient, musste bislang darauf achten, dass bestimmte Grenzen nicht überschritten wurden, weil man sonst einkommensteuerpflichtig wurde. Diese Hinzuverdienstgrenze wurde jetzt vollständig abgeschafft. Rentenbeiträge können im Übrigen nun voll von der Steuer abgesetzt werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher werden in Bezug auf die hohen Energiepreise durch die Preisbremsen bei Strom und Gas entlastet.
Durch Maßnahmen zum Abmildern der kalten Progression ist mehr Geld im Geldbeutel. Im Einzelnen wurden dazu die Tarife der Einkommensteuer verändert sowie Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und „Soli“-Freibetrag angehoben.
Alle Entlastungen, die die Bundesregierung beschlossen hat, sind hier zusammengefasst.