Pressekonferenz von Bundeskanzler Scholz, Ministerpräsident Wüst und der Regierenden Bürgermeisterin Giffey nach den Beratungen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Im Wortlaut Pressekonferenz von Bundeskanzler Scholz, Ministerpräsident Wüst und der Regierenden Bürgermeisterin Giffey nach den Beratungen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 16. Februar 2022

BK Scholz: Meine Damen und Herren, wir befinden uns an einem ganz besonderen Tag der Pandemie. Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das die letzten Wochen konnten. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten Entscheidungen getroffen, die dazu beigetragen haben, dass Deutschland im Verhältnis zu seinen Nachbarländern viel besser durch die aktuelle Virusinfektionswelle gekommen ist. Die Infektionen sind bei uns erst später gestiegen - auch die Infektionen, die mit der Omikronvariante zusammenhängen. Der Scheitelpunkt ist mittlerweile wohl erreicht. Alle Anzeichen, die wir haben, sprechen dafür, dass das genau zu dem Zeitpunkt unserer Zusammenkunft wie vorhergesehen gelungen ist, und wir können davon ausgehen, dass wir, wenn alles so bleibt, wie wir das gegenwärtig voraussehen können, in den nächsten Wochen eine stetig verbesserte Situation haben.

Was gelungen ist, ist, dass es weniger Männer und Frauen gibt, die auf den Intensivstationen behandelt werden müssen, als das ohne alle unsere Maßnahmen der Fall gewesen wäre. Was auch gelungen ist, ist, wie gesagt, dass die Infektionen weniger gestiegen sind. Deshalb können wir, glaube ich, sagen, dass wir mit unseren Maßnahmen erreicht haben, was wir wollten: Gesundheit und Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, einen Lockdown zu vermeiden und mit den dann aber doch getroffenen Kontaktbeschränkungen dazu beizutragen, dass von uns jetzt genau diese Situation festgestellt werden kann, die wir haben. Also: ein gutes Zeichen. In den letzten Wochen und Monaten haben die Länder und der Bund gemeinsam offenbar die richtigen Entscheidungen getroffen.

Das ist auch die Grundlage dafür, dass wir jetzt optimistische Perspektiven aufmachen können und für die Zeit bis zum Frühlingsanfang in drei Schritten Stück für Stück einen großen Teil der Beschränkungen, die gegenwärtig noch in Deutschland gelten, zurücknehmen. Dazu haben sich die Länder und der Bund miteinander verabredet, und das wollen wir koordiniert zwischen den Ländern und dem Bund in den nächsten Tagen und Wochen Stück für Stück vollziehen. Ich halte das für einen guten Fortschritt, denn es geht ja vielen Bürgerinnen und Bürger so wie mir: Irgendwie haben wir nach diesen langen zwei Jahren auch verdient, dass es wieder besser wird, und es sieht ein bisschen danach aus, dass wir genau das auch vor uns haben.

Wir dürfen bei all dem Optimismus und der Zuversicht, die wir hier verzeichnen, aber nicht unvorsichtig werden. Deshalb muss man auch klar sagen: Die Pandemie ist eben noch nicht vorbei. Die Infektionszahlen sind hoch, und wir sehen jetzt nur, dass sie wohl demnächst runtergehen.

Deshalb gilt auch immer noch, dass wir alle noch überzeugen müssen, die sich bisher nicht haben impfen lassen. Impfen hilft und schützt am meisten vor den Folgen der Infektion. Dass wir jetzt im Verhältnis zu vielen anderen Ländern besser durch die Omikronwelle gekommen sind, liegt natürlich auch daran, dass wir viele Geimpfte haben - wenn auch nicht genug - und dass sehr viele geboostert sind - im Vergleich zu anderen Ländern ziemlich viele. Beides muss fortgesetzt werden, und deshalb wollen wir jetzt und auch in den nächsten Wochen und Monaten weitermachen mit den Impfungen - Erstimpfungen, Zweitimpfungen und Auffrischungsimpfungen. Wir bitten alle, dass sie diese Entscheidung für sich treffen. Der Pieks hilft eben.

Außerdem wissen wir, dass wir Vorsorge treffen müssen für die Zeit, wenn der Frühling angefangen hat und all die einschränkenden Maßnahmen, die wir bisher ergriffen haben, überwiegend nicht mehr gelten. Die Maßnahmen, die notwendig sind, können dann auch noch als Entscheidung der Länder und der dort zuständigen Behörden ergriffen werden. Das gilt für Masketragen und Abstandhalten in bestimmten Rahmen und für viele, viele andere Maßnahmen. Die sind im heutigen Beschluss aufgeschrieben, und ich werde mich zusammen mit der Bundesregierung und allen anderen dafür verwenden, dass entsprechend dieses Beschlusses in dem Gesetzgebungsprozess, der jetzt im Bundestag einsetzt, auch diese Anliegen für die Zeit nach dem Frühlingsbeginn und nach Auslaufen der meisten Maßnahmen aufgegriffen werden, dass Handlungsfähigkeit erhalten bleibt und dass wir vorbereitet sind auf das, was uns begegnen kann. Denn ich habe es gesagt: Die Pandemie ist noch nicht vorbei, und insofern kann die nächste Variante um die Ecke kommen und uns vor ganz neue Herausforderungen stellen. Dann müssen wir etwas tun können, und das ist auch richtig.

Wir hatten heute auch erneut einen Vertreter des Expertengremiums dabei, der uns sorgfältig geschildert hat, was dort der Rat ist - und der ist auch genau so: Wir können das mit den Öffnungsschritten, die wir jetzt machen, wagen, wir müssen Vorsorge treffen für die Zeit danach - das gilt insbesondere für Maske, Abstand und manche andere Maßnahmen - und wir müssen weiter für das Impfen werben. Genau das wollen wir alles machen.

Gestatten Sie mir noch die persönliche Bemerkung, dass ich glaube, dass wir trotz der Zuversicht und trotz der Tatsache, dass wir jetzt in einen Frühling hineinkommen, in dem wir viele Beschränkungen hinter uns lassen und die Sache besser wird, nicht vergessen dürfen, dass es auch den nächsten Herbst und Winter gibt. Deshalb bleibt es richtig, nicht nur weiter für das Impfen zu werben, sondern auch die Gesetzgebungsmaßnahmen im Hinblick auf eine allgemeine Impfpflicht vorzubereiten. Sie wird genau dann notwendig sein, wenn das Wetter wieder kälter wird, wenn die Zeit wieder dunkler wird und wenn die Infektionen wieder zunehmen können. Das ist die Aufgabe, die wir dann auch noch vor uns haben.

Vielen Dank!

MP Wüst: Vielen Dank! - Wir stehen in der Tat an einer Stelle, an der wir verantwortungsvoll und vorausschauend Öffnungsperspektiven schaffen können, Grundrechtseingriffe zurücknehmen können. Wir müssen dabei Öffnungen und Achtsamkeit miteinander verbinden. Es besteht derzeit Grund zur Hoffnung, dass sich die Omikronwelle langsam zurückziehen wird. Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist aus Sicht der Experten derzeit nicht zu befürchten, und deswegen befinden wir uns jetzt in einer neuen Phase der Pandemie. Das heißt, Öffnungen werden möglich, die Rücknahme von Grundrechtseingriffen wird möglich, aber wir müssen eben auch in dieser Phase achtsam bleiben.

Das bedeutet vor allen Dingen, dass verantwortungsvolle Öffnungsperspektiven verbunden sein müssen mit einem guten Basisschutz. Wenn der Bundestag nicht aktiv handelt, laufen ab dem 20. März alle Schutzmaßnahmen aus - dann fallen schlicht alle Maßnahmen, die wir bisher noch kennen, weg. Die Pandemie richtet sich aber nicht nach dem Kalender. Deshalb dürfen wir nicht alles hopplahopp über Bord werfen, was sich in den letzten Monaten bewährt hat und ja auch zu den vom Bundeskanzler gerade zu Recht erwähnten Erfolgen geführt hat. Alle Länder sind sich deshalb einig, dass wir einen Basisschutz brauchen, um die Öffnungen abzusichern - auch über den Frühlingsanfang hinaus -, der verhindert, dass die Infektionszahlen dann wieder steigen, und der im Falle eines Ansteigens der Infektionszahlen sofort verfügbar ist.

Aus Sicht der Länder brauchen wir deshalb aus der Sammlung der bewährten Schutzmaßnahmen insbesondere Maskenpflicht, Abstandsregeln, Hygienekonzepte und Tests sowie zumindest die Möglichkeit, in besonders gefährdeten Bereichen Testpflichten und Nachweispflichten vorzusehen. Hier geht es immer darum, dass wir eine Rechtsgrundlage dafür brauchen - die man natürlich nur dann zieht, wenn sie wirklich notwendig ist. Einige dieser Möglichkeiten brauchen wir im Übrigen auch für einen stabilen Schul- und Kitabetrieb.

Die Länder haben die Bundesregierung gebeten, für den Basisschutz eine sichere Rechtsgrundlage zu schaffen, damit wir eben jederzeit handlungsfähig wären, wenn notwendig. Auch wenn der Bundeskanzler den Katalog in Summe jetzt nicht förmlich mittragen konnte, bin ich ihm doch dankbar - auch für seine gerade getätigte Aussage, dass er sich innerhalb der Koalition im Bund persönlich für diese Vorstellungen der Länder einsetzen will. Wir haben Respekt vor den Mehrheiten im Parlament, aber lassen Sie mich auch sagen: Es hat sich in den letzten Monaten der Pandemie immer bewährt, wenn Bund und Länder eng zusammengearbeitet haben, auch wenn es hier und da einmal schwierig wurde. Das ist auch beim Basisschutz wichtig.

Wir brauchen Verlässlichkeit und Klarheit in der Pandemiepolitik. Das gilt auch bei Fragen wie derjenigen, wie viele Monate ein Mensch seinen Genesenenstatus beibehält. Das Hin und Her in den letzten Wochen war nicht gut, es hat viele Menschen verunsichert. Das muss beendet werden. Solche Entscheidungen können auch nicht einfach auf der Homepage des RKI - das ich ansonsten sehr schätze - kommuniziert werden, ohne dass irgendjemand vorher noch einmal darauf schaut. Deshalb sollen die Regeln zum Genesenenstatus in Zukunft wieder in einem geordneten Verfahren der Rechtssetzung erfolgen. Es geht darum, dass die Regeln praktikabel und umsetzbar sind. Deswegen müssen dabei auch die Länderrechte gewahrt sein.

Achtsamkeit heißt auch, Öffnungen zwischendurch zu überprüfen. Wir haben ja die Schritte gemacht, damit zwischendurch 14 Tage Zeit ist, in denen man - so haben wir es verabredet - in beide Richtungen schauen kann, ob die Maßnahmenlage angemessen ist. Ein klarer Kurs ist hier wichtig.

Die Öffnungen sind richtig. Ich hätte mir aber gewünscht, dass wir uns zu der Frage „Gehen wir den nächsten Schritt, oder müssen wir vielleicht umkehren?“ auch terminlich konkret verabredet hätten. Es wäre nicht klug, jetzt zu lockern und es dann einfach weiterlaufen zu lassen, selbst wenn unterwegs sichtbar wird, dass es wichtig wäre, vielleicht ein bisschen Tempo herauszunehmen.

Wir müssen achtsam bleiben, um die ersten Schritte der Öffnungen nicht zu gefährden. Wir müssen achtsam bleiben, weil gerade besonders schutzbedürftige Personengruppen von schweren Verläufen betroffen sind und auch in Zukunft betroffen sein können. Wir müssen achtsam bleiben, weil in Teilen Deutschlands die ältere Bevölkerung nicht über einen so hohen Impfschutz verfügt wie in anderen Ländern.

Deshalb möchte ich hier noch einmal ausdrücklich sagen: Neben dem Basisschutz muss weiterhin gelten: Impfen, Impfen, Impfen. Das ist die zweite Leitplanke für die Öffnungsoptionen und für die Öffnungsschritte. Wir müssen weiterhin gemeinsam daran arbeiten, die Impflücken zu schließen, auch mit Blick auf den Herbst. Der Expertenrat hat uns klare Hinweise gegeben, dass damit zu rechnen ist, dass die Pandemie nicht vorbei ist. Das Impfen bleibt der richtige Weg heraus aus der Pandemie und um Menschenleben zu schützen.

Wir reden ja viel über diejenigen, die im ganzen Land spazieren gehen. Ich will einmal über diejenigen reden, die zum Impfen gehen. Das ist ein starker Beitrag zu Solidarität und Freiheit für alle. Deshalb sage ich all denen, die sich haben impfen lassen und es sich jetzt vielleicht auch kurzfristig überlegen, ganz herzlichen Dank dafür.

BGM’in Giffey: Meine Damen und Herren! Heute ist ein wichtiger und auch ein neuer Schritt gegangen worden. Wir haben einen Dreiklang vereinbart, in drei Schritten bei den Öffnungsperspektiven vorzugehen. Das ist etwas, was in der Bevölkerung sehr erwartet wird und was sich glücklicherweise durch die aktuell abflachende Omikronwelle und die Tatsache, dass wir den Scheitelpunkt erreicht beziehungsweise überschritten haben, auch rechtfertigen lässt.

In dem Moment, in dem sich die Lage entspannt, in dem die Situation in den Krankenhäusern, auf den Intensivstationen beherrschbar ist und sich entspannt, auch in allen anderen Bereichen der kritischen Infrastruktur - das will ich ganz deutlich sagen; denn es ging uns immer darum, die kritische Infrastruktur im Gesundheitsbereich und darüber hinaus zu sichern -, ist es notwendig, Schritte der Verhältnismäßigkeit, Schritte der Rücknahme von Einschränkungen, Schritte von Öffnungen und Lockerungen zu gehen. Dies ist verantwortungsvoll zu tun; das ist schon deutlich geworden.

Deshalb ist heute für den Schritt eins die Lockerung bei privaten Zusammenkünften beschlossen worden, auch das, was die 2G-Regel im Einzelhandel betrifft. Das ist ja schon in vielen Bundesländern im Vorgriff der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz vorbereitet oder umgesetzt worden: die Rücknahme von 2G im Einzelhandel und die Ersetzung dieser Regelung durch die FFP2-Maske. Das ist eine sehr diskutierte Maßnahme, die heute hier beschlossen worden ist, generell als Regelung im ersten Schritt.

In Schritt zwei ab dem 4. März kommen Lockerungen und die 3G-Regeln für Gastronomie und Hotellerie, Lockerungen für Discotheken, Klubs und andere Tanzlustbarkeiten, aber auch weitere Öffnungsperspektiven und erweiterte Perspektiven für Großveranstaltungen. Ab dem 20. März erfolgt der Wegfall der tiefgreifenden Schutzmaßnahmen.

Das sind Schritte, auf die wir uns sehr einvernehmlich verständigt haben. Es ist gut, dass das stufenweise geschieht, dass Dinge nicht von einem Tag auf den anderen verändert werden, sondern dass wir jetzt einen klaren Plan für die nächsten vier Wochen haben, klare Perspektiven, die wir auch kommunizieren wollen und die für die Bevölkerung nachvollziehbar sind. Wir haben aber auch - das hat der Kollege Wüst dargestellt - die Perspektive über den 20. März hinaus.

Wenn wir uns jetzt auf diese Wegstrecke, auf diese Reise begeben hin zu mehr Öffnungen, hin zur Rückkehr in die Normalität, dann ist es wichtig, dass wir auch über den 20. März hinaus den sprichwörtlichen Sanikasten im Kofferraum haben, der sichert, dass wir, wenn ein Notfall geschieht, sofort handlungsfähig sind. Das ist ein großes Anliegen der Länder, das heute auch geäußert worden ist: die Handlungsfähigkeit im Notfall, die Handlungsfähigkeit, wenn wir ein Ausbruchsgeschehen haben, die Handlungsfähigkeit in bestimmten Situationen, um klar zu sagen: Es gibt Regelungen für die Maske. Es gibt Regelungen für die Tests. Es gibt auch Regelungen für Nachweispflichten, getestet, genesen, geimpft. Dies wird als Basisinstrumentarium nötig sein, damit wir diese Möglichkeiten sehr zügig haben und die Schritte dann regional bezogen auch gehen können.

Mit diesem Sanikasten im Kofferraum können wir uns optimistisch, verantwortungsvoll, verhältnismäßig und wirksam auf den Weg machen. Wir können diese Schritte, diese wichtigen Perspektiven nicht nur aufzeigen, sondern sie auch umsetzen. Deshalb ist heute wirklich ein guter Tag für die Perspektive der kommenden Wochen.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir diese Beschlüsse so gefasst haben. Es wird jetzt darum gehen, dass der Umfang der Basisschutzmaßnahmen dann auch im Bundestag durch Bundesgesetzgebung entsprechend geregelt wird, dass wir nach dem 20. März ein Mindestinstrumentarium auch in den Ländern unmittelbar in der Hand haben. Das wird jetzt geschehen. Wir begrüßen das sehr.

Ich glaube, dass wir mit diesen klaren Regelungen auch den verschiedenen Branchen in der Wirtschaft, gerade denen, die besonders unter den Einschränkungen gelitten haben, heute ein ganz klares Zeichen für den Aufbruch, für den Neustart senden und ihnen Rückenwind für die kommende und beginnende Frühjahrssaison geben können.

Wir müssen - das will ich noch einmal ganz besonders betonen - auch die Kinder und Jugendlichen im Blick haben, diejenigen, die jetzt unter diesen Einschränkungen natürlich viele Bürden hinnehmen mussten. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat heute mit einem Teil der Beschlussfassung noch einmal deutlich gemacht, dass gerade die Bedingungen für die Kinder und Jugendlichen für uns wichtig sind, dass in den kommenden Folgeschritten, die in den Ländern umgesetzt werden, auch und gerade die Folgen und die Wirkungen der Einschränkungen für Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden und dass bei allen Öffnungs- und Lockerungsschritten alle Altersgruppen gleichermaßen zu berücksichtigen sind. Das finde ich wichtig. Deshalb wird es sicherlich auch zu der Frage der Schulsituation und der Kitasituation in den Ländern darüber hinausgehende Regelungen geben. Es ist in der MPK nicht Gegenstand, die Einzelregelungen dafür zu treffen, aber Vorsorge zu treffen mit dem Basisschutzpaket, auch für den Bereich der Kitas und der Schulen. Wir haben uns darauf verständigt, dass das genauso in diesen Bereichen gilt.

Insofern glaube ich, dass wir hier heute ein klares Signal für die nächsten vier Wochen senden können, für den Ablauf. Wir haben darüber hinaus aber auch Vereinbarungen getroffen, wie es ermöglicht werden kann, dass die Länder die notwendigen Handlungsmöglichkeiten auch über den März hinaus haben werden.

Frage: Herr Bundeskanzler, zunächst eine Verständnisfrage zu den Großveranstaltungen: Werden auch nach dem 20. März noch Teilnehmerbeschränkungen möglich sein, oder - im Klartext - werden ab dem 20. März tatsächlich die Fußballstadien in Deutschland wieder bis zum letzten Platz gefüllt werden können?

Dann würde mich interessieren, welche Auswirkungen durch die Lockerungen Sie auf die Debatte über die Impfpflicht sehen. Befürchten Sie, dass eine Normalisierung des öffentlichen Lebens die Akzeptanz für die Impfflicht möglicherweise beschränken könnte?

BK Scholz: Sie werden in dem Entwurf finden, dass wir mit dem Frühlingsanfang und nach dem 20. März auch noch Basisschutzmaßnahmen als Handlungsmöglichkeit aufrechterhalten wollen, aber nicht als Standardregel, sondern als das, was dann ist. Es ist ja jetzt die mutige, zuversichtliche, optimistische Prognose, die die 16 Länder und die Bundesregierung gemeinsam haben, dass wir es wagen können, tatsächlich das meiste zu öffnen. Trotzdem brauchen wir danach noch die Möglichkeit zu handeln, wenn etwas passiert. Wie das gemacht wird, darüber wird jetzt konkret im Einzelnen gesprochen. Dazu stehen einzelne Vorschläge in dem Beschluss. Die rechtliche Grundlage soll rechtzeitig vor dem 20. März existieren.

Ich will Ihnen gerne sagen: Das meiste wird dann so sein, dass da kaum noch Beschränkungen sind. Abstand und Masken werden die wichtigsten Regeln sein, die wir haben. Ein paar andere werden wir noch brauchen, vor allem situativ. Wenn es plötzlich einen Ausbruch gibt, wenn in einem Landkreis eine Situation entsteht, in der zum Beispiel ein großes Infektionsgeschehen ist, dann muss man etwas tun. Diese Instrumente möglich zu machen, darüber findet jetzt Gesetzgebung statt. Die wollen wir rechtzeitig vor dem 20. März abschließen.

Da war noch eine zweite Frage: Impflicht. Nein, die Impflicht ist notwendig für den nächsten Herbst und Winter. Das habe ich gesagt. Wenn nicht noch eine neue Variante alles durcheinanderbringt, wenn da nicht noch irgendeine andere Variante des Virus um die Ecke kommt, werden wir jetzt tatsächlich einen Frühling und einen Sommer erleben, in dem die meisten Beschränkungen, die wir haben, unseren Alltag nicht mehr beeinträchtigen. Das ist auch gut, und, wenn ich das mal sagen darf - es gilt, glaube ich, für uns drei als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes wie für alle anderen -: Wir sehnen uns auch danach, dass das so ist. Gleichzeitig müssen wir vorsichtig bleiben. Deshalb brauchen wir die Möglichkeit, etwas zu tun, wenn es notwendig wird. Masken werden auch danach noch eine Rolle spielen.

Deshalb brauchen wir natürlich auch die Vorbereitung auf den Herbst und Winter. Dazu ist das mit der Impfpflicht unverändert wichtig. Das will ich noch mal festhalten. Die Einigkeit, die die 16 Länder und der Bundeskanzler in dieser Frage haben, besteht fort. Wir finden zu siebzehnt, dass das richtig ist, und werben auch dafür. Ich bin auch zuversichtlich.

Frage: Eine Frage zum Genesenenstatus: Herr Bundeskanzler, indem Sie dem Robert-Koch-Institut die Zuständigkeit jetzt wieder entziehen, entziehen Sie damit nicht auch Lothar Wieler öffentlich das Vertrauen? Ist das heute vielleicht auch der Moment, wo Sie sagen: „Da haben wir einen Fehler gemacht“?

Herr Wüst, die Länder wollten die Entscheidung über den Genesenenstatus ja dem Bundesrat überlassen. Vielleicht können Sie noch mal sagen, warum. Wie ist es heute ausgegangen?

BK Scholz: Ich habe großes Vertrauen in das RKI, das eine seit Jahrzehnten wirklich wichtige Institution in unserem Land ist. Herr Wieler hat wirklich eine ganz verdienstvolle Arbeit geleistet und leistet sie unverändert, die in dieser Pandemie von großer Bedeutung ist. Es geht hier nicht um das RKI, sondern darum, dass wir uns als Staat miteinander verständigt haben, dass angesichts der großen Bedeutung, die das hat, solche Festlegungen zu treffen, die auf dem gesetzlich am weitesten reichenden Niveau stattfinden sollen.

Die Beratungen, die gegenwärtig im Bundestag vorbereitet werden, sind so, dass wir jedenfalls die Delegation auf eine Webseite aufheben wollen und dadurch dies im Gesetz regeln und auch sicherstellen, dass Beschränkungen, die für Bürgerinnen und Bürger wegen neuer Erkenntnisse zusätzlich eintreten könnten - was wir alles nicht hoffen und nicht annehmen, aber das ist ja das, was der Hintergrund der Frage ist -, nicht einfach durch diese Delegation, diese Verweisung stattfinden können, sondern dass das dann immer ein Verfahren ist, an dem viele beteiligt sind. Das wird jetzt gewährleistet werden.

MP Wüst: Erlauben Sie mir, vorher einen Satz zu sagen: Der Bürger Wüst freut sich, dass manche Einschränkung wegfällt. Der Politiker Wüst - das gilt, glaube ich, für uns alle drei - hat auch die vulnerablen Gruppen im Blick und ist deswegen auf Achtsamkeit in der Öffnung bedacht.

Zum Thema Genesenenstatus: Das war das alte Verfahren, dass der Bundesrat zustimmungspflichtig war. Man wollte ein schnelleres Verfahren. Dieses schnellere Verfahren hat dann zu den Dingen geführt, die wir in den letzten Wochen gesehen haben, über die auch alle unglücklich sind. Zwischenzeitlich hat es noch eine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gegeben, sodass es jetzt den Plan gibt, das im Gesetz zu regeln.

Mir ist wichtig - das haben wir heute auch gemeinsam festgehalten -, dass die Länderrechte dabei gewahrt werden. Wir werden jetzt im Gesetzgebungsverfahren auch beachten, dass das in der praktischen Umsetzung nachher so gewährleistet ist.

Frage: Ich hätte zwei Fragen, wenn Sie erlauben, einmal zur Impfpflicht die Frage, an Sie drei gerichtet: Aus der Union gab es ja jetzt erhebliche Zweifel, dass einer der Anträge eine Mehrheit im Parlament bekommen könnte. Wie schätzen Sie das ein? Herr Wüst, sehen Sie das auch so? Teilen Sie diese Auffassung?

Dann eine Frage zum Impfregister: Wenn ich das richtig sehe, wurde das aus der Beschlussvorlage herausgestrichen. Warum hat man sich dazu entschieden?

BK Scholz: Wenn Sie sich die Zusammensetzung oder die Parteibücher der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten angucken, dann sind da welche von der SPD, von den Grünen, von der CDU, von der CSU, und alle sind gemeinsam der Meinung, dass es eine Impfpflicht geben sollte. Da sollten wir, der Bundeskanzler und 16 Ministerpräsidenten, uns doch zusammen zutrauen, dass wir dafür auch eine Mehrheit bekommen, und dafür politisch werben, indem wir das jetzt nicht zu einem Thema machen, in dem die üblichen politischen Ränkespiele eine Rolle spielen und der eine guckt, wie er dem anderen am meisten was antun kann, sondern wo wir das tun, was wir an Verantwortung gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern haben.

Diese Verantwortung sagt, dass wir das brauchen. Das sehen ja auch die meisten Bürgerinnen und Bürger so. Deshalb gehe ich einfach davon aus, dass alle, mit denen ich heute geredet habe, mithelfen, dass wir das hinkriegen. Da bin ich ganz zuversichtlich.

Was das Register betrifft, gibt es eine Diskussion darüber, ob man so etwas grundsätzlich braucht. Die Frage ist also: Müssen wir eine Datenabsicherung der Impfung haben, auf die man zugreifen kann? Das ist eine Diskussion, die technisch kompliziert ist und die auch längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

Für die Frage der Impfpflicht müssen wir die Möglichkeiten nutzen - so sehe ich das jedenfalls -, die wir haben, und zwar ohne ein solches Register, das wir jetzt ja gar nicht so schnell zur Verfügung stellen können. Es gibt Gesetzgebungsvorschläge, die sich darüber schon für sich selbst abschließende Gedanken gemacht haben. Es ginge also auch ohne. Darum ist es, jedenfalls aus der Sicht eines Teils derjenigen, die da diskutiert haben, nicht erforderlich gewesen, das zu erwähnen. Also: Die Impfpflicht ist das Wichtige, und darum soll es gehen.

MP Wüst: Vielen Dank für die Frage. Der Expertenrat hat heute noch mal vorgetragen, dass das Impfen wichtig ist, dass die Impfung die richtige Art der Immunisierung ist, auch mit Blick auf den Herbst. Nach Lage der Dinge werden wir eine ausreichende Durchimpfung der Bevölkerung ohne eine Impfpflicht nicht erreichen. Das ist Fakt.

Aber es ist genauso Fakt, dass es eine Vielzahl von Gruppenanträgen gibt oder geben soll. Wenn ich richtig im Bilde bin, gibt es mindestens einen angekündigten noch nicht. Nach Lage der Dinge hat im Bundestag bisher keiner dieser Anträge eine Mehrheit. Insofern ist die schlichte Feststellung richtig.

Ich habe für die unionsgeführten Bundesländer schon im vergangenen Monat angeboten, dass wir zu Gesprächen bereit sind. Die Unions-Bundestagsfraktion hat das durch den parlamentarischen Geschäftsführer am gestrigen Tage auch noch einmal gemacht. Wir sind nicht am Ende der Meinungsfindung und Mehrheitsfindung im Deutschen Bundestag.

Frage: Herr Bundeskanzler, ich möchte etwas zum Basisschutz fragen. Sie haben in Ihrem Eingangsstatement vorsichtig gesagt, Sie werden sich dafür verwenden, dass die gesetzliche Grundlage geschaffen wird.

Haben Sie dafür die Zusicherung der FDP, die ja mal von einem „freedom day“ gesprochen hatte, der am 20., wenn es einen Basisschutz danach noch gibt, vielleicht nicht in dieser Form kommt? Haben Sie die Zusicherung Ihres Koalitionspartners, dass er das im Gesetzgebungsverfahren auch mitmacht?

Eine Frage an die beiden Ländervertreter beziehungsweise -vertreterin: Ist die neue Phase, die Sie beschrieben haben, nicht eigentlich eine neue Abwägung zwischen Mehrheitswünschen nach Lockerungen und Minderheitenlasten? Denn in dem Papier, das Sie verabschiedet haben, wird ja erwähnt - der Expertenrat hat es auch getan -, dass die Zahl der Intensivpatienten über 60 wieder steigen wird. Ist das nicht eine seltsame Gleichzeitigkeit, dass Sie einerseits die Schutzmaßnahmen loben und sie gleichzeitig abbauen?

BK Scholz: Wir müssen immer wissen, wo wir stehen. Wir haben jetzt erreicht, dass den vollständigen Impfschutz, wie er heute definiert wird, 75 Prozent der Bevölkerung haben, also jene, die mindestens zwei Impfungen haben. Das ist schon ganz schön viel. Die Zahl derjenigen, die Auffrischungsimpfungen haben, nimmt auch ständig zu. Wir wissen aber gleichzeitig, dass wir nicht da sind, wo wir hinkommen müssen.

Andere Länder in Europa haben eine Impfquote, die bei 85 oder noch mehr Prozent liegt. Ich habe mich gerade mit der dänischen Ministerpräsidentin getroffen. In Dänemark haben sie eine Impfquote für die über 60-Jährigen, die, wenn ich mich richtig erinnere, bei 97 Prozent oder sogar noch etwas höher liegt. Dort haben viele, sogar fast alle, auch drei Impfungen. Das ist zum Beispiel etwas, was Dänemark im Umgang mit den möglichen Virusinfektionswellen, die noch auf uns zukommen können, etwas sicherer macht. Deshalb bleibt, wie wir alle drei hier, aber auch diejenigen, die jetzt nicht an diesem Tisch sitzen, sondern mitberaten, betont haben, das Impfen die zentrale Aufgabe, die wir haben. Impfen hilft. Die Erstimpfung hilft schon, die Zweitimpfung noch mehr, die Drittimpfung am allermeisten. Das ist es, was wir gern allen zu sagen versuchen und wofür wir ganz intensiv werben, worin wir auch nicht nachlassen werden. Wenn der 20. März erreicht ist, dann geht es mit dieser Aufgabe weiter.

Ich sage ausdrücklich: Wir brauchen auch nach dem 20. März einen Basisschutz. Darüber besteht Einvernehmen, übrigens auch in der Regierung und in der Regierungskoalition, also weit über das Bundeskabinett hinaus. Wir werden sicherstellen, dass es eine Gesetzgebung gibt, die rechtzeitig ermöglicht, dass diese Basismaßnahmen ergriffen und geregelt werden können und dass sie auch den Ländern und denjenigen, die in den Landkreisen und den Städten Verantwortung haben, zur Verfügung steht. All die Dinge, die hier genannt sind, halte ich für erforderlich. Ich bin sicher, dass wir ein Gesetzgebungsverfahren zustande bringen werden, das genau dieser Verantwortung gerecht wird. Es wird also einen hocheffektiven Basisschutz mit gemeinsamer Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat geben, und das ist auch gut so.

MP Wüst: Die Frage war auch an mich gerichtet. Frau Giffey, an Sie war sie auch gerichtet. Bitte!

BGM’in Giffey: Ich denke, dass wir bei aller Abwägung - Sie haben es angesprochen: Minderheitenlasten, Mehrheitswünsche - schon sehen müssen, dass sich die Situation entwickelt. Wir haben sinkende Infektionszahlen. Wir haben keine Überauslastung der kritischen Infrastruktur. Wir hatten ja immer große Sorge, dass wir möglicherweise sogar an einen Punkt kommen, an dem wir bei der kritischen Infrastruktur einen Personalausfall in Höhe von zwischen 20 Prozent und 30 Prozent haben. Das ist aber nicht der Fall, sondern es pegelt sich - ich kann das für Berlin ganz genau sagen - auf etwa 15 Prozent ein. Das ist absolut händelbar und organisierbar, auch die Situation in den Schulen, in den Kitas. Ja, wir haben Krankheitsfälle, aber ihre Zahl ist bei Weitem nicht so hoch, wie es zu anderen Zeiten war oder befürchtet wurde.

Beim Impfen sind wir mittlerweile auf einem sehr guten Weg, was das Boostern angeht. Wir sind bei fast 60 Prozent geboosterter Bevölkerung. Das ist ein guter Schritt. In Berlin zum Beispiel sind bereits über 90 Prozent der über 60-Jährigen geimpft. Das ist natürlich von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Aber ich kann Ihnen sagen: Es ist ganz klar, dass wir auch weiterhin darum werben werden. - Wir alle wissen, dass es schwieriger wird, wenn sich bestimmte Rahmenbedingungen, die vielleicht ein Anreiz für das Impfen sein können, verändern. Trotzdem muss man sagen: Man darf da auch nicht nachlassen, gerade was das aufsuchende Impfen, das dezentrale Impfen, die Ansprache vor Ort, auch das Überwinden von Sprachbarrieren angeht. - Wir haben es gesehen: Es gibt durchaus noch Potenzial. - Wenn wir mit Vertrauenspersonen in unterschiedlichen Sprachen vor Ort in den Kiezen die Menschen ansprechen, wenn wir Drive-in-Angebote organisieren, aufsuchendes Impfen in Gemeindezentren, in verschiedenen Stadtteilorten, die viele Menschen anziehen, wo auch über Vertrauenspersonen, über Multiplikatoren geworben werden kann, dann haben wir noch ein Impfpotenzial von Menschen, die wir gewinnen können. Die beiden Erfolgsrezepte sind ganz einfach: zum einen Vertrauensbildung durch Personen, die als Multiplikatoren im Kiez da sind, und zum anderen die Ansprache vor Ort, die Angebote vor Ort, die auch eine Kontinuität haben. Darauf müssen wir den Fokus legen.

Dann ist ganz klar, dass in einer Situation mit geringerem Infektionsgeschehen, geringerer Gefahr für kritische Infrastruktur, geringerer Belastung der Gesundheitssysteme einfach auch gelten muss, dass verhältnismäßig entschieden wird und dass wir in dem Moment, in dem wir nicht mehr befürchten, dass unsere kritische Infrastruktur in eine sehr kritische Lage kommt, auch sagen müssen: Wir müssen alle Einschränkungen, die wir bisher getroffen haben, unter der Maßgabe einerseits der Wirksamkeit, andererseits der Verhältnismäßigkeit bewerten und dann auch entsprechend reagieren. - Wir haben immer versprochen: Wenn sich die Lage bessert, dann werden Maßnahmen schrittweise wieder zurückgenommen. - In eine Pandemie hineinzukommen und zu verschärfen, das ist das eine. Aber zu lockern und verantwortungsvoll Schritte in die Normalität zurückzugehen, das ist mindestens genauso schwierig. Deshalb ist es so wichtig, dass wir, sollte doch an der einen oder anderen Stelle ein Ausbruchsgeschehen da sein, sollte doch die Notwendigkeit sein, sehr schnell zu reagieren, immer auch noch diese Möglichkeit haben. Das war uns heute hier vonseiten der Länder sehr wichtig.

Ich darf zum nächsten Termin ergänzen: Wir haben einen konkreten Termin vereinbart. Wir haben vereinbart, uns am 17. März im Rahmen des regulären MPK-Termins wiederzutreffen. Wir haben aber auch vereinbart: Sollte es in den vier Wochen wider Erwarten eine Entwicklung geben, die es notwendig macht, sich früher zu treffen, dann werden wir das selbstverständlich machen und dann eben auch sehr zügig reagieren. - Aber wir haben jetzt einen konkreten Stufenplan für die vier Wochen vereinbart, und alle Expertenmeinungen sind so, dass wir jetzt auch die Zuversicht haben können, das jetzt einfach mal vier Wochen lang so umzusetzen, wie wir uns diesen Plan heute gemacht haben.

MP Wüst: Frau Giffey hat zum verfassungsrechtlichen Rahmen unseres Handelns ausgeführt. Das will ich nicht wiederholen.

Die Pandemie ist nicht vorbei. Deswegen das Wort „Achtsamkeit“. Andere sagen „Vorsicht“. Wie auch immer. Dazu gehört dann praktisch der Basisschutz. Darum geht es, um die Schwächsten auch in dieser Phase der Öffnung zu schützen, um Schul- und Kitabetrieb aufrecht zu erhalten - das ist der Grund für den Basisschutz - und um etwas zu haben - - - Wir haben das Instrumentenkasten genannt. Sanitätskasten hat Frau Giffey eben dazu gesagt; auch in Ordnung. Aber es geht um eine Rechtsgrundlage für verschiedene Maßnahmen, die man in Anspruch nimmt, und zwar wenn man sie braucht, nicht einfach so. Wir machen das ja mit Verordnungen, und diese müssen einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Sie laufen alle vier Wochen aus; also werden sie eben alle vier Wochen neu beschlossen. Das regt auch immer wieder zur Abwägung auch im Sinne der Verhältnismäßigkeit an. Aber mit Stand von jetzt gibt es das nach dem 19. März nicht.

Die Frage von dem Herrn Kollegen habe ich auch so verstanden, dass er danach gefragt hat. Es ist eben so. Der Bundeskanzler hat es ja richtig gesagt. Deswegen brauchen wir jetzt in den nächsten Wochen die Arbeit an diesem Basisschutz. Ich bin dem Bundeskanzler dankbar dafür, dass er die Länder dabei unterstützt. Wir brauchen das im Ergebnis, mindestens einfach als Rechtsgrundlage für den Fall der Fälle.

Frage: Ich habe zwei Fragen, zunächst eine allgemeine: Herr Buschmann hat das Versprechen gegeben, dass der 20. März ein „freedom day“ sein solle. Würden Sie, Herr Bundeskanzler, sagen, dass die Koalition der FDP ermöglicht, dieses Versprechen zu erfüllen?

Die zweite Frage, noch einmal zur Impfpflicht: Sie haben vorhin gesagt, dass man diese Impfpflicht unbedingt brauche, auch mit Blick auf die wiederkommenden dunklen Tage, auf den Herbst, auf den Winter usw. Bis wann muss denn Ihrer Meinung nach die Impfpflicht beschlossen sein? Haben Sie also einen Zeitplan im Kopf, zwei Wochen, vier Wochen oder was auch immer?

Die zweite Frage oder die weitere Frage dazu: Frau Dreyer hat am Freitag gesagt, sie könne sich vorstellen, dass, wenn drei verschiedene Impfanträge in den Bundestag kommen und hinter jedem Impfantrag ein paar Leute ständen, aber keiner eine eigene Mehrheit habe, man sich dann hinter einem versammelt. Finden Sie, das ist eine gute Idee?

BK Scholz: Was war noch einmal die erste Frage?

Zuruf: Freedom Day! Haben Sie Herrn Buschmann ermöglicht, das Versprechen zu erfüllen?

BK Scholz: Ich glaube, dass die Frage der FDP und auch dem Bundesminister der Justiz nicht gerecht wird. Das verfolgt niemand, der politische Verantwortung hat. Das will auch keiner, so eine Party feiern, sondern es geht darum, dass wir eine Entscheidung, die wir sehr früh getroffen haben und bei der ich mich sehr dafür verwandt habe, dass wir einen sehr spät liegenden Termin nehmen, jetzt umsetzen und im Hinblick darauf weiterführen, was wir uns für die Zeit danach vorgenommen. Um das noch einmal zu sagen: Die Entscheidung aus dem November beziehungsweise Dezember beinhaltete die Aussage, dass wir mit der Gesetzgebung sicherstellen, dass bis zum Frühlingsanfang all diese Maßnahmen, die wir jetzt ergriffen haben, auch ergriffen werden können. Dazu gab es unterschiedliche Meinungen. Ich habe gesagt: Das muss so lange wirken.

Wir haben die Maßnahmen ergriffen, und das will ich an dieser Stelle noch einmal laut und deutlich sagen, weil ich glaube, dass es manchmal schon Sinn ergibt, sich umzuschauen. Deutschland ist wohl so ziemlich das erfolgreichste Land im Umgang mit der aktuellen Pandemieentwicklung. Wir sind nicht super, was das Impfen betrifft, da sind wir nicht hoch genug gekommen. Wir sind sehr gut, was die Auffrischungsimpfung anbetrifft. Aber wir sind mit den Schutzmaßnahmen, die wir ergriffen haben, besser als andere gefahren. Wir haben weniger Tote. Wir haben weniger Leute, die infiziert worden sind. Wir hatten schlimme Befürchtungen. Einige unserer Nachbarländer, die nicht so viele Einwohner haben wie wir, sind auf mehr als 500 000 Infektionen pro Tag gekommen. Wenn es jetzt läuft, wie wir uns das vorstellen, dann haben wir im Peak nicht bei mehr als 250 000 gelegen, und die Zahl geht dann allmählich herunter. Das darf sich in diesem Land, glaube ich, jeder auch einmal erzählen! Die Maßnahmen, die wir alle zusammen durchgeführt haben - die Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinden, die Städte, die Landkreise, die Länder, der Bund -, haben gewirkt. Sie haben geholfen und haben uns auf einen Pfad geführt, den andere nicht verfolgt haben, die deshalb mit mehr Infektionen durch diesen Winter und Herbst gehen mussten. Deshalb ist Deutschland in diesem Fall das Land, das das Richtige gemacht hat - mit guten Ergebnissen für die Bürgerinnen und Bürger. Genau darum ist der heutige Tag wichtig, weil wir sagen: Das waren zwar Beschränkungen, die andere nicht hatten, aber sie haben gewirkt. Aber jetzt, wo sichtbar wird, dass wir auch dahin gekommen sind, müssen wir auch die Öffnungsschritte machen.

Danach kommt dann der Basisschutz, und der wird mit breiter Regierungsmehrheit und vom Bundesrat getragen beschlossen werden, das heißt, von einem viel breiter getragenen Konsens, und er wird so umfassend sein, wie es notwendig ist. Darauf kann sich jeder verlassen.

Was die Zukunft betrifft, geht es doch darum, dass wir alle der Sache entsprechend ernst sind. Für die Impfpflicht ist man ja nicht, weil man sich für ein Interview vorbereitet - es gibt solche Leute in der Politik; ich zähle ausdrücklich nicht dazu, und die allermeisten, die ich kenne, auch nicht -, sondern davon haben wir alle nach schwerem Ringen gesprochen, nachdem wir lange anders gedacht haben, weil wir gesehen haben, dass wir mit den jetzt immerhin 75 Prozent derjenigen, die zwei Impfungen haben, nicht hoch genug liegen und dass wir auch nicht hoch genug kommen. Trotz unserer Appelle, trotz unzähliger Appelle von vielen anderen und trotz unglaublich überzeugender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Künstlern und Leuten, die in der Öffentlichkeit auftreten, nimmt die Zahl derjenigen, die sich jetzt jeden Tag frisch impfen lassen, gerade nicht zu, sondern sie wird geringer. Das alles sind Argumente dafür, dass wir uns unterhaken müssen und eine gemeinsame Gesetzgebung zur Frage der Impfpflicht zustande bringen müssen.

Ich persönlich halte das für richtig, und ich habe auch gesagt, wie ich das für richtig halte - einer der Anträge, die vorliegen, bringt das auch zum Ausdruck -, nämlich dass das ab dem 18. Lebensjahr der Fall sein soll. Es wird auch vorgeschlagen, dass das zeitlich befristet ist, weil es um diese Pandemie und um ein ganz konkretes Virus geht, mit dem wir uns auseinandersetzen wollen. Es wird auch festgelegt, dass es um drei Impfungen geht, und gesagt - das war die Frage -, dass das ab Beginn des Monats Oktober gelten muss. Bis dahin werden also alle Zeit haben, sich die notwendigen Impfungen noch zu beschaffen. Deshalb ist mit diesen klaren Dingen ja auch die Frage zu beantworten, bis wann das fertig sein muss: So rechtzeitig, dass man das bis zum Oktober noch schaffen kann. Alles, was ich an Zeitplänen kenne, läuft darauf hinaus, dass da sogar noch richtig Luft für alles ist, was dann zu tun ist, falls sich jemand das tatsächlich erst dann überlegt.

Vielleicht lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, hier auch noch etwas anderes zu sagen. Viele haben ja in ihren persönlichen Überlegungen gesagt: Ach, vielleicht lasse ich mich impfen, aber die Impfstoffe, die ich bisher kenne, gefallen mir irgendwie nicht. – Wir haben viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die uns anderes gesagt haben, aber das ist ja trotzdem etwas, das jeder sich selbst überlegen muss. Das sollten wir bei allem ja nie vergessen: Wenn wir über Impfungen sprechen, reden wir ja über den eigenen Körper. Das ist ja etwas, das man mit sich selbst machen lässt. Da wird es jetzt demnächst Impfstoffe geben - die sind von uns eingekauft worden, werden bald geliefert, und dann können sie eingesetzt werden -, die ein Angebot auch für diejenigen sind, die sich in dieser Frage sachlich eingelassen haben. Das will mir auch nicht in den Kopf: Die meisten Bürger haben ja irgendwelche Impfungen - gegen Grippe, gegen Tetanus, gegen Masern oder gegen was weiß ich auch immer. Es ist ja nicht so, dass es sehr viele gibt, die gar keine Impfung erhalten haben. Deshalb hoffe ich, dass sich mit diesem zusätzlichen Impfstoff diejenigen, die dieses Argument haben, noch einmal motivieren.

Dann ist mir auch wichtig, dass wir immer wieder sagen: Das ist nicht eine Sache, die wir mit uns alleine ausmachen, sondern wir entscheiden ja, wenn wir uns nicht impfen lassen, auch über andere und über die ganze Gesellschaft mit. Zum Beispiel über das, was wir jetzt den ganzen Herbst und Winter hatten, also diese Kontaktbeschränkungen. Die sind ja deshalb in diesem Ausmaß notwendig gewesen, weil die Impfquote nicht hoch genug ist. Da hat man ganz vielen anderen eine Entscheidung aufgenötigt, weil ein Teil der Bürgerinnen und Bürger sich nicht hat impfen lassen.

Dass in den Krankenhäusern jetzt viele elektive Eingriffe, wie das so schön heißt, also solche, die man auch später vornehmen kann, nicht stattfinden, ist ja nicht nur ein Eingriff in den Betrieb der Krankenhäuser, sondern auch etwas, das Folgen für Bürgerinnen und Bürger hat, die genau diese Krankenhausbehandlung lange vorher für sich zu diesem Zeitpunkt geplant haben und die das jetzt erst später machen können. Das müssen uns immer sagen. Darum ist das wichtig.

Darum hoffe ich, dass wirklich alle sagen: Uns ist die Sache wichtig. Es geht uns um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Es geht uns nicht darum, was wir als Parteien am nächsten Tag da oder dort machen. - Wenn uns das gelingen würde, können wir auch optimistisch sein, dass es dann auch zu einem Gesetz kommt, dass das regelt. Das muss doch unsere Möglichkeit sein.

Wenn ich jetzt überall höre - auch hier noch einmal, was ich sehr gut finde und ausdrücklich begrüße -, dass die Bereitschaft über die konkrete Art und Weise der Ausgestaltung der Impfpflicht zu sprechen, da ist und dass man das gemeinsam machen will, dann ist das doch völlig richtig. Ich kann sagen: Genau so muss es sein. - Das werden wir auch hinkriegen. Ich jedenfalls werde alles dazu beitragen.

Frage: Es ist ja gerade zum Ausdruck gekommen, dass Sie den Ausdruck „Freedom Day“ in diesem Zusammenhang offensichtlich nicht gebrauchen wollen und irgendwie unangemessen finden. Sie haben ja gleichzeitig gesagt: Es ist ein großer wichtiger Tag, auch mit Hinblick auf den März.

Vor allem eine Frage zum Basisschutz: Können Sie uns vielleicht konkretere Vorstellungen geben, wie das nach dem Frühlingsanfang aussehen wird? Werden zum Beispiel 2G- oder 3G-Regeln Teil des Instrumentenkastens sein? Es ist ja schon im Beschluss ausgeführt, dass der Nachweis geführt werden muss. Wird 2G und 3G noch Teil unseres Alltags sein oder eben nur im Notfall, wenn es lokal zu einem Ausbruchsgeschehen kommt? Oder ist das Teil dessen, dass uns Maske, Abstand und 2G-, 3G-Regeln über Frühling und Sommer begleiten werden oder ist das eben nicht dabei? Das ist mir noch unklar.

BK Scholz: Ich halte von solchen Begriffen nichts. Sie wären dem Ernst der Lage auch nicht angemessen. Deshalb ist es auch keine Formulierung, mit der die Parteien der Regierung zum Beispiel herumlaufen.

Was den Basisschutz angeht, so ist der natürlich im Wesentlichen ein Instrumentenkasten, wie Sie das in Ihrer Frage formuliert haben. Da gibt es bestimmte Dinge, die ganz bestimmt ganz unabhängig von dem Datum noch eine Zeit lang genutzt werden müssen, wie zum Beispiel die Masken oder so. Aber es gibt auch bestimmte Dinge, die muss man einsetzen in der Region oder weil sich plötzlich die Lage verschlimmert, ohne dass wir mit jetzt ganz großer neuer Gesetzgebung zuschlagen müssen. Das sollten wir ja auch für unsere eigenen Möglichkeiten tun. Dazu besteht die Bereitschaft, und das wird jetzt in der Gesetzgebung stattfinden. Der Ehrgeiz von allen ist, das rechtzeitig hinzukriegen, sodass wir diese Gesetzgebung rechtzeitig zum Frühlingsanfang finalisieren können und dann der Instrumentenkasten von allen genutzt werden kann, wenn sie ein Instrument brauchen.

Frage: Herr Scholz, eine Nachfrage zur Impfpflicht. Es ist ja nicht zum ersten Mal so, dass Sie sich dazu bekennen, auch in einem Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz. Mir ist trotz der Nachfragen hier immer noch nicht klar geworden, wie Sie das jetzt angehen wollen. Herr Scholz, Sie haben sich jetzt zu diesem einen Antrag von einigen Ampelparlamentariern bekannt. Aber wie wollen Sie jetzt tatsächlich anstoßen, dass man dabei gemeinsam zusammenkommt, auch womöglich mit der Union?

Eine technische Frage: Wann soll sich der erste Schritt vollziehen, also das Wegfallen der Kontaktbeschränkungen? Einige Länder sind da ja schon vorgeprescht. Ich glaube, im Beschlusspapier ist kein Datum benannt.

BK Scholz: Die Demokratie und die öffentliche Debatte in unserer Gesellschaft funktionieren nur, wenn wir uns wörtlich nehmen. Wenn ich alle wörtlich nehme, mit denen ich in der Politik in Deutschland versammelt bin – und das ist ja eine breite Mehrheit -, dann sind alle diejenigen, die irgendwie eine Impfpflicht richtig finden - zum Beispiel die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten von SPD, Grünen und CDU, viele Abgeordnete von SPD, FDP, Grünen, CDU und CSU – und dafür sind, dass es eine Impfpflicht gibt und wollen sich verständigen, darf ich sie alle beim Wort nehmen. Dann macht man, und das wird schon gelingen. Jedenfalls ist meine Hoffnung, dass dieser politische Prozess stattfindet. Ich nehme alle wörtlich und auch in ehrlichen Konstruktivität an.

BGM’in Giffey: Vielleicht zum Zeitplan: Wir haben in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. In Schritt eins geht es vor allen Dingen um die Frage der privaten Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene und natürlich auch um die Regelungen zum Einzelhandel. Da ist es ja so, dass in vielen Ländern schon die entsprechenden Beschlüsse in den Landeskabinetten gefasst worden sind. Für Berlin kann ich Ihnen konkret sagen: Wir haben gestern den Beschluss zum Einzelhandel und zu den FFP2-Masken gefasst. Der wird am Freitag, also übermorgen, in Kraft treten und wird dann gelten. Das ist also eine sehr schnelle Umsetzung des MPK-Beschlusses.

Zu den anderen Regeln, die getroffen sind, wird es natürlich in den jeweiligen Landeskabinetten die Befassung und dann auch die zeitnahe Beschlussfassung geben. Auch für den zweiten Schritt, also den 4. März, wird natürlich im Vorfeld in den Landeskabinetten die entsprechende Beschlussfassung nachvollzogen werden. Das hängt jetzt natürlich ein bisschen davon ab, wie die einzelnen Zeitabläufe sind. Aber in den nächsten zwei Wochen werden die entsprechenden Beschlussfassungen, Änderungen der Verordnung umgesetzt werden.

Beitrag teilen