Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte

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Im Kabinett  Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte

Mit dem Pflegekompetenzgesetz sollen Pflegekräfte mehr Befugnisse erhalten und damit ihre vielfältigen Qualifikationen besser nutzen. Gleichzeitig sollen vorhandene Pflegestrukturen gestärkt werden. Das Kabinett hat nun den Entwurf für das Vorhaben beschlossen. 

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Nahaufnahme zweier Hände. Eine Hand ist die Hand eines Pflegers, die andere, die einer Bewohnerin.

Das Pflegekompetenzgesetz soll den Pflegeberuf vielfältiger machen und Anreize für innovative Versorgungsformen setzen.

Foto: picture-alliance/ dpa / Oliver Berg

Die Nachfrage nach Pflegeleistungen steigt kontinuierlich. Grund dafür ist der demografische Wandel. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass sich der Fachkräfteengpass in der Pflege weiter verstärken wird und der Bedarf an Pflegekräften in allen Gesundheitssektoren stetig wächst.

Vielfältige Kompetenzen nutzen

Um sich der steigenden Nachfrage anzupassen und den Pflegeberuf attraktiver zu machen, sollen die vielfältigen Kompetenzen von Pflegekräften stärker genutzt werden. Deshalb sollen Pflegefachkräfte – gemäß ihren Qualifikationen – mehr Befugnisse in der Versorgung erhalten. Das heißt, dass sie zum Beispiel bei der Versorgung von Diabetes, Wundheilungsstörungen oder Demenz mehr eigenständige Entscheidungen treffen können, ohne auf ärztliche Weisung angewiesen zu sein. Außerdem sollen Pflegekräfte eigenständig Pflegegrade für die Langzeitpflege vergeben können.

„Pflege kann mehr, als sie bislang darf," resümiert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Angesichts des steigenden Pflegebedarfs in einer alternden Gesellschaft, „müssen wir die Kompetenzen gezielt dort einsetzen, wo sie vorhanden sind und gebraucht werden”. 

Innovative Wohnformen für Pflegebedürftige

Das Pflegekompetenzgesetz will zudem neue Wohnformen gezielt fördern. Darunter zählen Wohnprojekte, die Alternativen zum betreuten Wohnen und zu den klassischen Pflegeheimen darstellen – wie zum Beispiel sogenannte Senioren-WGs. Damit stärkt das Gesetz nicht nur die Pflegepersonen, sondern auch die Pflegestrukturen selbst.