Ausbildung neu geregelt
Die Pflegeausbildung wird vereinheitlicht: Auszubildende haben zunächst zwei Jahre gemeinsam Theorie und Praxis. Danach können sie sich in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege spezialisieren. Das Kabinett hat die Verordnung zur Kenntnis genommen. Vom Bundestag wurde sie jetzt angenommen.
- Bundesdrogenbeauftragter (BMG-D)