Beschleunigter Ausbau der Infrastruktur
Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen weiterhin effizient und schnell bleiben. Ziel ist der beschleunigte Ausbau der Infrastruktur. Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung mit dem Planungssicherstellungsgesetz gute Erfahrungen im Bereich der Bau- und Umweltplanung gemacht. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Verlängerung der Bestimmungen bis zum Ende des kommenden Jahres ist in Kraft getreten.
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Planungs- und Genehmigungsverfahren sind unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie weiterhin nicht einfach durchzuführen. Schwierigkeiten bestehen unter anderem bei der öffentlichen Auslegung von Planungsunterlagen für öffentliche Bau- und Erschließungsprojekte. Erörterungstermine und Antragskonferenzen – beispielsweise zu Vorhaben im Straßen-, Bahn- oder Energienetzausbau – können nicht wie früher üblich stattfinden.
Wie ist die bisherige Resonanz zu der Sonderregelung?
Abhilfe schafft hier das Planungssicherstellungsgesetz. Seit Mai 2020 stellt es sicher, dass Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub durchgeführt werden können. Die Regelungen wurden bisher sehr gut aufgenommen und haben sich als geeignete Kriseninstrumente erwiesen. Eine Verlängerung, die bis Ende 2023 weiter Rechts- und Planungssicherheit vor allem für wichtige Großvorhaben bringen soll, ist in nun in Kraft getreten.
Was wird mit der Sonderregelung vereinfacht?
Die Behörden haben einen einheitlichen, übersichtlichen Maßnahmenkatalog für verschiedene Fachplanungs- und Genehmigungsverfahren zur Verfügung. Die Sonderregelung – das sogenannte Planungssicherstellungsgesetz – erleichtert die Verfahren nach 15 Fachgesetzen: beispielsweise für Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung, nach Bundesimmissionsschutz- und Bundesnaturschutzgesetz, nach Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz, Energiewirtschafts- und Netzausbaubeschleunigungsgesetz, nach Bundesfernstraßen-, Eisenbahn- sowie Luftverkehrsgesetz.
Was passiert mit Bekanntmachungen und Auslagen?
Die Verwaltungen können Bekanntmachungen, etwa zur Auslage von Planungsunterlagen oder zu Erörterungsterminen, im Internet veröffentlichen. Zusätzlich müssen sie in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder einer örtlichen Tageszeitung erscheinen, um auch Personen ohne Internetzugang zu informieren.
Wie können sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen?
Bürgerinnen und Bürger können an Erörterungsterminen, mündlichen Verhandlungen oder Antragskonferenzen per Online-Konsultation teilnehmen. Über dazu vorliegende Stellungnahmen oder Einwendungen sollen die Verwaltungen vorab im Internet informieren. Anhörungen können elektronisch, etwa auch per einfacher E-Mail, erfolgen.