Im Kabinett beschlossen
Bund, Länder und Kommunen vergeben Aufträge in Milliardenhöhe, beispielsweise um Schulen oder Straßen in Schuss zu halten. Manche Vergaberegeln verlangsamen das Verfahren. Das Kabinett hat nun den Entwurf eines neuen Vergabebeschleunigungsgesetzes beschlossen.
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Das nationale Vergaberecht soll künftig einfacher, flexibler, schneller und digitaler werden. Einen entsprechenden Entwurf hat das Kabinett nun beschlossen.
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Für die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur ist eine Reform des Vergaberechts von besonders hoher Bedeutung: Denn insbesondere auch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz soll schnell dort ankommen, wofür es eingeplant ist. Unter anderem auch deshalb hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Beschleunigung öffentlicher Vergaben beschlossen. Er enthält zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm der Bundesregierung.
Öffentliche Aufträge mit einem jährlichen Auftragsvolumen von vielen Milliarden Euro sind ein erheblicher Wirtschaftsfaktor und setzen wichtige Investitionsanreize für Unternehmen. Die öffentliche Vergabe trägt damit zum Wirtschaftswachstum bei. Fast 380 Millionen Euro jährlich sparen Verwaltungen und Wirtschaft durch das neue Gesetz zur Beschleunigung des Vergaberechts.
Kosten- und Zeitersparnis durch weniger Verfahren
Ziel des Gesetzes ist es, das nationale Vergaberecht einfacher, flexibler, schneller und digitaler zu gestalten – und das für die gesamte öffentliche Beschaffung in Deutschland. Das entlastet die Vergabestellen und die Unternehmen. Für Unternehmen wird es einfacher und attraktiver, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben.
Zudem erhöht das Gesetz die sogenannte Direktauftragswertgrenze auf 50.000 Euro für öffentliche Aufträge des Bundes – das führt zu weniger Verfahren. Denn bis zu diesem Auftragswert muss dann kein Vergabeverfahren, ein Bieterverfahren zwischen mehreren Unternehmen, gestartet werden. Das spart Kosten und Zeit.
Im Paket statt einzeln – für schnelle Sicherheit und Infrastruktur
Der Gesetzentwurf hält am allgemeinen Losgrundsatz fest, weil es gut für den Mittelstand ist und durch mehr Ausschreibungen auch mehr Unternehmen von den öffentlichen Aufträgen profitieren. Der Grundsatz bedeutet aber auch, dass viele Leistungen einzeln ausgeschrieben und vergeben werden müssen, auch wenn sie zusammengehören. Das führt zu aufwändigeren und langwierigeren Verfahren, als wenn solche Leistungen auch zusammengefasst vergeben werden dürften.
Wo nun besondere Schnelligkeit gefragt ist – beispielsweise bei den Infrastrukturvorhaben des Sondervermögens oder den Bedarfen von Sicherheitsbehörden für die zivil-militärische Verteidigung – genügt deshalb zukünftig unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Gesamtvergabe. Für den Sicherheitsbereich können solche Ausnahmen bis 2030 gemacht werden.
Klimaschutz auch bei öffentlichen Aufträgen
Der Gesetzentwurf enthält auch die Grundlage für eine Verordnung, um Leitmärkte für klimafreundliche Produkte rechtlich zu verankern.
Zudem sorgt der Entwurf für weniger Nachweispflichten, stärkt Eigenerklärungen der Unternehmen, beschleunigt Nachprüfungsverfahren und erlaubt mehr elektronische Kommunikation in den Verfahren. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats.
Die Regelungen im Vergaberecht sorgen dafür, dass Unternehmen gleich behandelt werden und der Staat seine Aufträge transparent vergibt. Das sorgt für einen fairen Wettbewerb zwischen den interessierten Unternehmen und verhindert Korruption und Vetternwirtschaft. Geregelt werden können auch weitere Aspekte wie Nachhaltigkeit, oder andere beispielsweise umweltbezogene, soziale oder innovative Kriterien. So kann öffentlich Auftragsvergabe auch weiteren politischen Zielen dienen.