Im Kabinett
Schnelle und passgenaue Hilfe in medizinischen Notfällen ist entscheidend für eine gute Gesundheitsversorgung. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Akut- und Notfallversorgung in Deutschland noch effizienter machen soll. Worum geht es?
1 Min. Lesedauer
Deutschland verfügt grundsätzlich über ein sehr umfassendes System der Akut- und Notfallversorgung und über ein gut aufgestelltes Rettungswesen. Dennoch können die verschiedenen Akteure der Notfallversorgung noch stärker vernetzt und effizienter koordiniert werden.
Darauf zielt das „Gesetz zur Reform der Notfallversorgung“, das das Bundeskabinett nun beschlossen hat. Es geht darum, die Notaufnahmen der Krankenhäuser, die Rettungsdienste und den vertragsärztlichen Notdienst besser aufeinander abzustimmen.
Dies sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzesentwurfs:
- Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung und die Rufnummer 112 der Rettungsleitstellen sollen digital vernetzt werden. So kann künftig besser gesteuert und koordiniert werden, wer welche Hilfe benötigt. Außerdem können digital aufgenommene Notfälle besser wechselseitig übermittelt werden. Der Patientenservice 116 117 ist derzeit nicht nur Anlaufstelle bei akuten Erkrankungen. Er hilft auch bei der Suche nach geeigneten Fachärztinnen und -ärzten. Diese beiden Aufgaben sollen künftig getrennt werden.
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen verpflichtet werden, rund um die Uhr eine notdienstliche Versorgung sicherzustellen – auch telemedizinisch. Die Möglichkeiten der Telemedizin können die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern und gleichzeitig die Ärztinnen und Ärzte entlasten.
- Flächendeckend sollen sogenannte „Integrierte Notfallzentren“ etabliert werden. Sie bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, die Hilfesuchende zuweist. Zudem soll es künftig „Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche“ geben. Diese sollen an ausgewählten Standorten eingerichtet werden, an denen ein besonderer Bedarf an einer integrierten Notfallversorgung für Kinder und Jugendliche besteht. Dort, wo keine speziellen Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche eingerichtet werden, sollen Fachärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendmedizin Integrierte Notfallzentren telemedizinisch unterstützen.
Nun wird der Gesetzentwurf dem Parlament zugeleitet. Dort kann er nach der Sommerpause dann beraten werden.