Neuregelungen zum Mai/Juni 2016

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Was ist neu? Neuregelungen zum Mai/Juni 2016

Jeder hat künftig das Recht auf ein Konto. Kunden bekommen ihr Geld binnen sieben Tagen zurück, sollte ihre Bank pleite gehen. Und ein Übereinkommen verbessert den Schutz nuklearen Materials vor Diebstahl und Sabotage.

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Girokonto, Konto, Finanzen

Ab dem 19. Juni hat jeder das Recht auf ein eigenes Girokonto.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Finanzen

Jeder hat das Recht auf ein Konto
Ab 19. Juni hat jeder Bürger das Recht auf ein Girokonto. Das gilt auch für Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Voraussetzung ist, dass man geschäftsfähig, also mindestens 18 Jahre alt ist. Das Konto erfüllt alle Funktionen eines üblichen Girokontos. Es ermöglicht die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch Bar-, Ein- und Auszahlungen.

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Bankeninsolvenz: Kunden bekommen Geld schneller zurück
Geht eine Bank oder Sparkasse pleite, erhalten künftig die Kunden ihre Einlagen binnen sieben Arbeitstagen zurück. Bisher darf es bis zu 20 Tage dauern. Die neue Regelung gilt in Deutschland ab dem 1. Juni 2016, in der gesamten Europäischen Union spätestens 2024. Das sehen die Regeln für eine bessere Einlagensicherung vor, die größtenteils bereits zum 3. Juli 2015 in Kraft getreten sind.

Reaktorsicherheit

Internationales Übereinkommen verbessert weltweiten Schutz nuklearen Materials vor Diebstahl und Sabotage
Seit dem 8. Mai 2016 ist das überarbeitete "Internationale Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial" in Kraft. Es bezog sich bisher auf den Schutz des nuklearen Materials bei Transporten, gilt nun aber auch für Atomanlagen. Deutschland und mehr als einhundert weitere Vertragsstaaten verpflichten sich jeweils mit einem nationalen System. Dieses soll das Kernmaterial nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sabotage schützen sowie die radiologischen Folgen von Sabotageakten auf ein Mindestmaß beschränken. Damit verringert das internationale Übereinkommen das weltweite Risiko von Terroranschlägen auf Atomanlagen.

Justiz

Urheberrechte neu geregelt

- aktualisiert am 2. Juni 2016 -

Verwertungsgesellschaften nehmen Urheberrechte für Musiker und Autoren wahr. Ihre Tätigkeit ist neu geregelt und damit EU-Recht umgesetzt worden. Auch die Vergütung für Privatkopien ist neu geordnet. Das Gesetz ist am 1. Juni 2016 in Kraft getreten.

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