Neuregelungen zum Februar 2016

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Was ist neu? Neuregelungen zum Februar 2016

Bausparkassen können ihre Angebote und Tarife jetzt flexibler gestalten. Für das Schornsteinfeger-Handwerk gilt eine neue Meisterprüfungsverordnung. Der Bund unterstützt auch die Kinderwunschbehandlung von unverheirateten Paaren.

1 Min. Lesedauer

Werkzeuge und Baumaterialien auf einer Baustelle für ein Eigenheim.

Das neu gefasste Bausparkassengesetz lässt die Belange der Sparenden nicht außer Acht.

Foto: picture alliance / Frank May

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Mehr Flexibilität für Bausparkassen
Bausparkassen können ihr Geschäftsfeld erweitern und Angebote und Tarife flexibler gestalten. Dabei berücksichtigen sie die Interessen der Kunden. Das entsprechende Gesetz dafür ist am 22. Dezember 2015 in Kraft getreten.

Weitere Informationen:
Bausparkassenänderungsgesetz

Neue Meisterprüfungsverordnung für das Schornsteinfeger-Handwerk
Mehr Kompetenz im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz ist ein Schwerpunkt der neuen Meisterprüfungsverordnung für das Schornsteinfeger-Handwerk. Sie gilt seit 1. Januar 2016.

Weitere Informationen:
Meisterprüfungsverordnung

Familie

Bundesförderung bei Kinderwunschbehandlung
Auch für unverheiratete Paare gibt es seit Januar 2016 bei Kinderwunschbehandlungen finanzielle Unterstützung durch den Bund. Bislang galt dies nur für verheiratete Paare. Unter bestimmten Voraussetzungen werden künftig für die erste bis dritte Behandlung die Kosten in Höhe von 12,5 Prozent und für die vierte Behandlung in Höhe von bis zu 25 Prozent des Selbstkostenanteils erstattet.

Weitere Informationen:
Kinderwunschbehandlung