Neunter Altersbericht
Wie ist die Lebenssituation älterer Menschen in Deutschland? Der Neunte Altersbericht der Bundesregierung zeigt, wie wichtig es ist, die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu unterstützen und ihre Potenziale zum Einsatz zu bringen.
2 Min. Lesedauer
Einkommen, Vermögen, mögliche Armutsgefährdung, Wohnsituation und Gesundheitsversorgung – diese Faktoren hat unter anderem eine Sachverständigenkommission für den Neunten Altersbericht untersucht. Damit soll die Lebenssituation älterer Menschen analysiert werden. Auch die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe und das Thema Diskriminierung wurden betrachtet. Das Kabinett hat sich nun mit dem Bericht befasst und eine Stellungnahme der Bundesregierung dazu beschlossen.
Seit 1993 legt eine unabhängige Sachverständigenkommission einmal in jeder Legislaturperiode den Bericht zur Lage der älteren Generation vor. Dieser dient als wichtige Entscheidungsgrundlage für die Seniorenpolitik des Bundes. Nach der Befassung durch das Bundeskabinett werden der Neunte Altersbericht der Bundesregierung und die Stellungnahme nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.
Empfehlungen für gesellschaftliche Teilhabe
Dem Bericht liegt ein Gutachten zugrunde, das die wesentlichen Hürden für die Teilhabe älterer Menschen aufzeigt: zum Beispiel Armut, fehlender altersgerechter Wohnraum, mangelnde barrierefreie Angebote der Mobilität, fehlende soziale Einbindung, Krankheit aber auch Diskriminierung.
Der Sachverständigenbericht gibt auch Empfehlungen, wie die Teilhabe älterer Menschen verbessert werden kann, zum Beispiel:
- deutsches Alterssicherungssystem stärken,
- Nutzung der Grundsicherungsansprüche im Alter stärken und die damit verdeckte Altersarmut reduzieren,
- bezahlbaren altersgerechten Wohnraums schaffen,
- politische Mitwirkung stärken durch die verpflichtende Einrichtung kommunaler Seniorenvertretungen,
- niedrigschwellige Angebote der Gesundheitsförderung für ältere Menschen ausweiten.
Die Bundesregierung hat bereits Programme aufgelegt und Initiativen gestartet, um die Teilhabe älterer Menschen zu stärken und der Altersarmut zu begegnen.
Diskriminierung und Ausgrenzung verhindern
Der Sachverständigenbericht legt erstmals auch einen Fokus auf die Wirkung verschiedener Formen von Diskriminierung gegenüber älteren Menschen. Die Bundesregierung begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich.
Um Politik für ein gutes Leben im Alter und ein gutes Altern zu stärken, muss zum einen Diskriminierung aufgrund des Alters verhindert werden. Zum anderen müssen weitere Aspekte, die die Chancen für Teilhabe verringern können – über das Lebensalter hinaus – betrachtet werden.
Einige hiervon, wie beispielsweise Geschlecht, sexuelle Orientierung, sozioökonomischer Status und ethnische Herkunft beeinflussen sich wechselseitig und verstärken sich, wenn sie gleichzeitig mit Altersdiskriminierung auftreten. Dadurch können die Chancen auf Teilhabe ungleich verteilt sein. Die Aufgabe liegt darin, die großen Potenziale älterer Menschen in ihrer Vielfalt anzuerkennen und diskriminierungssensibel zu fördern.
Potenziale älterer Menschen fördern
Diese Potenziale liegen beispielsweise in der großen Verantwortung für Sorgearbeit, die ältere Menschen übernehmen – sowohl bei der Pflege für Angehörige, als auch bei der Betreuung von Enkelkindern. Gleichwohl unterstützen ältere Menschen durch freiwilliges Engagement und politische Partizipation das gesellschaftliche und politische Zusammenleben vor Ort. In Anbetracht demografischer Herausforderungen sind diese Beiträge unverzichtbar.
Die Bundesregierung wird deshalb ein Augenmerk darauf legen, dass die Hürden für die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen noch stärker in den Blick genommen werden. Angesichts des demografischen Wandels liegt es im Interesse aller, dass die Menschen in unserem Land eine möglichst gute Erwerbsbiografie haben, so lange wie möglich selbstbestimmt leben und sich in die Gesellschaft einbringen können.