Gewässer und Trinkwasser schützen

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Neues Düngegesetz Gewässer und Trinkwasser schützen

Die Bundesregierung will den Wasserschutz weiter voranbringen. Dazu hat das Kabinett Änderungen des Düngerechts beschlossen. Denn in einigen Regionen Deutschlands gefährden Überdüngung und Nitratbelastung unsere natürlichen Ressourcen. Das führt auch zu hohen Kosten bei der Aufbereitung von Trinkwasser.

2 Min. Lesedauer

Ein Landwirt düngt mit Gärresten aus einer Biogasanlage ein Feld.

Mit der neuen Regelung soll die Verwendung von Dünger in landwirtschaftlichen Betrieben anhand genauerer Betriebsdaten besser nachvollzieh- und bewertbar werden.

Foto: picture alliance/dpa/Patrick Pleul

Das Kabinett hat Änderungen des Düngerechts beschlossen. Mit der Aktualisierung wird das Düngerecht in drei wichtigen Punkten geändert.

Mehr Transparenz, mehr Überprüfbarkeit

Das neue Düngerecht schafft die Grundlage dafür, um die so genannte Stoffstrombilanz landwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern. Diese bildet die Verwendung von Nährstoffen in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar ab. Sie ist für die Betriebe ein Mittel, um ihre Nährstoffeffizienz zu überprüfen, z. B. bei der Düngung und beim Einsatz von Futtermitteln. Das Ziel ist, dass künftig nachhaltigerer und ressourcenschonender gedüngt wird.

Ein bundesweites Düngemonitoring soll überprüfen, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind. Die Verwendung von Dünger in landwirtschaftlichen Betrieben soll sich anhand genauerer Betriebsdaten besser nachvollziehen und bewerten lassen. Das schafft die Basis dafür, um diejenigen, die zu viel düngen und damit das Wasser und das Klima gefährden, stärker zur Verantwortung zu ziehen. Wer beides schützt, soll hingegen entlastet werden. Zugleich soll der Mehraufwand für die Betriebe verringert werden, indem einmal erhobene Daten besser bzw. mehrfach verwendet werden.

Des Weiteren soll das geänderte Düngerecht gewährleisten, dass nur sichere und wirksame Düngeprodukte aus der EU auf den europäischen Markt gelangen. Dazu setzt es die EU-Düngeprodukteverordnung in nationales Recht um. Eine so genannte Konformitätsbewertungsstelle wird EU-Düngeprodukte auf deren Übereinstimmung mit der EU-Düngeprodukteverordnung prüfen. Zudem sollen Bußgeldvorschriften Verstöße gegen die EU-Düngeprodukteverordnung ahnden.

Vorgaben der EU-Kommission werden erfüllt

Die EU-Kommission hat unmittelbar nach der Verabschiedung des geänderten Düngegesetzes durch das Kabinett das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Damit sind auch die drohenden, sehr hohen Strafzahlungen vom Tisch. „Nach Jahren der Unsicherheit für Landwirtinnen und Landwirte machen wir die Düngeregeln nun endlich zukunftsfest, das findet auch Anerkennung in Brüssel,“ betonte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özedmir anlässlich dieser Nachricht.

Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates; das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Nitratbelastungen in Grundwasser und in Flüssen, Seen und Feuchtgebieten gefährden die Ökosysteme und erhöhen die Kosten für sauberes Trinkwasser. Vor allem Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau verzeichnen deutliche Stickstoffüberschüsse. Im deutschlandweiten Durchschnitt liegt der Stickstoffüberschuss derzeit bei etwa 80 Kilogramm pro Hektar. Ziel sind laut Nachhaltigkeitsstrategie daher 70 Kilogramm pro Hektar (im fünfjährigen Mittel 2028 – 2032).

Die Belastungen resultieren aus unzureichenden Vorschriften, standortbedingten Voraussetzungen mit einer geringen Grundwasserneubildungsrate und aus mangelnden Vollzugsvorgaben bzw. Kontrolle der Düngeregeln.