Gewässer und Trinkwasser schützen

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Neues Düngegesetz Gewässer und Trinkwasser schützen

Die Bundesregierung will den Wasserschutz auch in der Landwirtschaft weiter voranbringen und die natürlichen Ressourcen vor Überdüngung und Nitratbelastung schützen. Dem vom Kabinett beschlossenen Düngegesetz hat der Bundestag nun mit Änderungen zugestimmt.

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Ein Landwirt düngt mit Gärresten aus einer Biogasanlage ein Feld.

Mit der neuen Regelung soll die Verwendung von Dünger in landwirtschaftlichen Betrieben anhand genauerer Betriebsdaten besser nachvollzieh- und bewertbar werden.

Foto: picture alliance/dpa/Patrick Pleul

In einigen Regionen Deutschlands gefährden Überdüngung und Nitratbelastung die natürlichen Ressourcen. Das führt unter anderem zu hohen Kosten bei der Aufbereitung von Trinkwasser. Dem will das neue Düngegesetz entgegenwirken. Das Düngerecht wird damit in drei wichtigen Punkten geändert.

Mehr Transparenz, mehr Überprüfbarkeit

Das neue Düngerecht schafftt die Grundlagefür die Verbesserung der sogenannten Stoffstrombilanz in landwirtschaftlichen Betrieben – künftig Nährstoffbilanz genannt. Die Nährstoffbilanz bildet die Verwendung von Nährstoffen in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar ab. Sie ist für die Betriebe unter anderem ein Mittel, um zu überprüfen, ob sie effizient und damit nachhaltigerer und ressourcenschonender düngen. Landwirtschaftliche Betriebe müssen nun schon ab 15 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (FL) Aufzeichnungen über ihre Nährstoffströme führen - bisher galt das erst für Betriebe, die 20 Hektar FL oder 50 Großvieheinheiten überschritten. Zudem gibt es nun Richtwerte für maximal zulässige Werte für Phosphor. Ausnahmen bestehen unter anderem für Baumschulen und Weinflächen. Die Frist für die betriebliche Aufzeichnung verlängert sich von drei auf sechs Monate.

Ein bundesweites Düngemonitoring soll überprüfen, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind. Die Verwendung von Dünger soll sich anhand genauerer Betriebsdaten besser nachvollziehen und bewerten lassen. Diejenigen, die zu viel düngen und damit das Wasser und das Klima gefährden, werden stärker zur Verantwortung gezogen. Wer beides schützt, wird hingegen entlastet. Einmal erhobene Daten, die staatlichen Stellen bereits vorliegen, müssen nicht noch einmal erhoben werden.

Des Weiteren soll das geänderte Düngerecht gewährleisten, dass nur sichere und wirksame Düngeprodukte aus der EU auf den europäischen Markt gelangen. Dazu setzt es die EU-Düngeprodukteverordnung in nationales Recht um. Eine so genannte Konformitätsbewertungsstelle wird EU-Düngeprodukte auf deren Übereinstimmung mit der EU-Düngeprodukteverordnung prüfen.

„Nach Jahren der Unsicherheit für Landwirtinnen und Landwirte machen wir die Düngeregeln nun endlich zukunftsfest, das findet auch Anerkennung in Brüssel“ (Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft)

Vorgaben der EU-Kommission werden erfüllt

Die EU-Kommission hat unmittelbar nach der Verabschiedung des geänderten Düngegesetzes durch das Kabinett am 31. Mai 2023 das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Dies umfasst auch die drohenden Strafzahlungen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özedmir betonte anlässlich dieser Nachricht, dass die Düngeregeln nun zukunftsfest gemacht werden und dies in Brüssel anerkannt wurde.

Der Gesetzentwurf bedarf nun der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Nitratbelastungen in Grundwasser und in Flüssen, Seen und Feuchtgebieten gefährden die Ökosysteme und erhöhen die Kosten für sauberes Trinkwasser. Vor allem Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau verzeichnen deutliche Stickstoffüberschüsse. Im deutschlandweiten Durchschnitt liegt der Stickstoffüberschuss derzeit bei etwa 80 Kilogramm pro Hektar. Ziel sind laut Nachhaltigkeitsstrategie daher 70 Kilogramm pro Hektar (im fünfjährigen Mittel 2028 – 2032). Die Belastungen resultieren aus unzureichenden Vorschriften, standortbedingten Voraussetzungen mit einer geringen Grundwasserneubildungsrate und aus mangelnden Vollzugsvorgaben bzw. Kontrolle der Düngeregeln.