Neue Regelungen zum 1. Dezember

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Was ist neu? Neue Regelungen zum 1. Dezember

Lebensmittel müssen in EU-Ländern besser gekennzeichnet werden. Asylbewerber können schneller eine Arbeit aufnehmen. Haushaltsgeräte erhalten eine einheitliche Energieverbrauchs-Kennzeichnung. Diese und weitere Neuregelungen gelten ab Dezember.

3 Min. Lesedauer

Lebensmittelkennzeichnung auf einer Packung Käse.

Verbraucher erfahren künftig mehr über Inhaltsstoffe.

Foto: Bundesregierung/Tybussek

Verbraucherschutz

Bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln

In der ganzen EU müssen Lebensmittel ab dem 13. Dezember besser gekennzeichnet sein: So sind Pflichtangaben deutlich sichtbar und gut lesbar an der Ware anzubringen, zum Beispiel die Warenbezeichnung. Stoffe, die Allergien auslösen können, sind besonders hervorzuheben. Das gilt auch für lose Ware.

Verbraucher sind besser vor Täuschungen geschützt: Denn Hersteller sind verpflichtet, künstlichen oder minderwertigen Ersatz in Lebensmitteln – wie Vanillin statt echter Vanille – anzugeben, und zwar in unmittelbarer Nähe des Produktnamens. "Klebefleisch" ist mit dem Hinweis "aus Fleischstücken zusammengefügt" kenntlich zu machen.

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Arbeit

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld auch 2015 möglich

Die Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bleibt auch für 2015 bei 12 Monaten. Voraussetzung: Betriebe müssen bis 31. Dezember 2015 Kurzarbeit angezeigt haben.

Erleichterte Arbeitsaufnahme für Asylbewerber

Seit dem 11. November 2014 entfällt die sogenannte Vorrangprüfung für den Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern und Geduldeten:

Vorrangprüfung heißt, dass die Bundesanstalt für Arbeit bisher nur unter engen Voraussetzung einer Beschäftigungserlaubnis zustimmen darf. Zum einen, wenn für das konkrete Stellenangebot keine deutschen Arbeitnehmer, EU-Bürger oder entsprechend rechtlich gleichgestellte Ausländer zur Verfügung stehen. Zum zweiten dürfen sich durch die Beschäftigung keine nachteiligen Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben.

Mit der neuen Verordnung erfüllt die Bundesregierung ihr Versprechen, den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Geduldete weiter zu erleichtern. Die Vorrangprüfung entfällt für:

  • Hochschulabsolventen in sogenannten Engpassberufen, die die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen,
  • Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung in einem Engpassberuf nach der "Positivliste" der Bundesagentur für Arbeit haben, oder an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen,
  • Asylbewerber und Geduldetet, die sich seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufhalten.

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Energie

Bessere Kennzeichnung für Energieverbrauch

Seit dem 6. November 2014 müssen Lieferanten und Händler viele Produkte gut sichtbar mit dem EU-Label kennzeichnen. Die Marktaufsichtsbehörden der Bundesländer stellen sicher, dass die Kennzeichnungspflicht eingehalten wird und können Verstöße ahnden. Die Regelung gilt unter anderem für Staubsauger, Raumheizgeräte, Warmwasserbereiter und Haushalts-Backöfen. Haushaltsgeräte in Deutschland werden seit 1998 verbindlich mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet.

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Energieeffizienz: Neue Anforderungen für den Spitzenausgleich

Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die über den sogenannten Spitzenausgleich einen Teil der Strom- und Energiesteuern erstattet bekommen möchten, müssen dafür ab 2015 im Antragsjahr oder früher ein zertifiziertes Energiemanagement-System einführen.

Der Spitzenausgleich ist ein Instrument zur Senkung der Steuerlast: Industrie-Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen Steuern erlassen oder erstattet werden. Diese "Entlastung in Sonderfällen" (Spitzenausgleich) wird gewährt, soweit die Steuerbelastung 1.000 Euro im Kalenderjahr übersteigt.

Die notwendigen Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Das sieht die Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung vor, die zum 6. November 2014 in Kraft getreten ist.

Jugendschutz

Neue Spieleverordnung

Die neue Spieleverordnung verbessert den Jugend- und Spielerschutz an gewerblichen Geldspielgeräten: Gewinn- und Verlustgrenzen sind herabgesetzt, Automatiktasten verboten und Punktespiele eingedämmt. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Spielgeräte verschärft, um Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu verhindern. Die Verordnung ist am 11. November in Kraft getreten.

Landwirtschaft

Mehr Planungssicherheit für Landwirte

Ein neues System der Direktzahlungen sichert ab 2015 die wirtschaftlichen Grundlagen der Landwirte: An die Stelle der bisherigen sogenannten Betriebsprämie treten eine einheitliche Basisprämie pro Hektar, Zahlungen für den Klima- und Umweltschutz ("Greening-Prämie") sowie Prämien für Junglandwirte, mittlere Betriebe und Kleinerzeuger. Die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung ist am 14. November 2014 in Kraft getreten.