Neue Dieselsorten für den Straßenverkehr

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Neuregelung in Kraft Neue Dieselsorten für den Straßenverkehr

Um den Verbrauch fossiler Energieträger zu verringern, hat die Bundesregierung neue Dieselkraftstoffe eingeführt. Erstmals ist ein Dieselkraftstoff XTL für den Straßenverkehr zugelassen, der vollständig ohne fossile Energieträger hergestellt wird. Zudem steht mit B10-Diesel ein konventioneller Diesel mit nunmehr zehn Prozent Biodiesel zur Verfügung.

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Foto zeigt eine Zapfsäule an der Tankstelle.

Mehr Nachhaltigkeit durch neue Dieselsorten.

Foto: picture alliance / pressefoto_korb

Für den Straßenverkehr gibt es seit dem 29. Mai 2024 einen fossilfrei hergestellten Dieselkraftstoff (XTL-Diesel) und einen konventionellen Diesel mit zehnprozentigen Biodieselanteil (B10-Diesel) zusätzlich an der Zapfsäule. Dies ermöglicht das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz, das nun in Kraft getreten ist.

Welcher Diesel für welche Fahrzeuge

Der bislang verfügbare Diesel mit sieben Prozent Biodiesel (B7-Diesel) wird auch weiterhin an den Zapfsäulen zu bekommen sein. Denn die neuen Dieselkraftstoffe sind eher für die Nutzung neuerer Fahrzeugmodelle vorgesehen. Allerdings werden auch einige ältere Modelle mit den umweltfreundlicheren Sorten gefahren werden können. Welcher Diesel für ein Fahrzeug getankt werden kann, steht etwa auf dem Tankdeckel, in der Bedienungsanweisung oder kann beim Hersteller erfragt werden. 

Um Schäden an den Fahrzeugen durch falsche Betankung zu vermeiden, müssen zudem Tankstellenbetreiber entsprechende Zapfsäulen unmissverständlich und europaweit einheitlich auszeichnen.

Die Förderung von Diesel, der ausschließlich aus fossilen Energiequellen besteht, endete gemäß des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zeitgleich mit dem 29. Mai 2024. 

Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit

Ziel der neuen Regelung über die Beschaffenheit der Qualitäten von Kraftstoffen ist ein umweltfreundlicheres Angebot in Deutschland. Die Bundesregierung übernimmt damit nicht nur die soziale Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Sie verbessert langfristig auch die Bedingungen für die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft.

Mit der Neuregelung ist die EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie umgesetzt worden. Außerdem ist damit die rechtliche Anpassung an die EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe erfolgt. Außerdem sind technische Normenverweise angepasst worden. Das betrifft neben Diesel auch die Anforderungen an Autogas, Pflanzenölkraftstoffen und Wasserstoff als Kraftstoff.