Sozialer Schutz für Paketboten 

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Dauerhaft besser geschützt Sozialer Schutz für Paketboten 

Weniger Scheinselbstständigkeit und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Das Paketboten-Schutzgesetz hat die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessert. Der Bundesrat hat der Entfristung des Gesetzes zugestimmt. Was genau regelt es?

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Ein Bote stellt Pakete zu.

Paketzustellerinnen und -zusteller sollen in der wachsenden Branche geschützt werden.

Foto: imago images / Ralph Peters

Das Paketboten-Schutz-Gesetz regelt die Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche. Das heißt: Wer einen Auftrag an einen Sub­unternehmer weiter vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Die Regelung war zunächst bis Ende 2025 befristet.

Das Gesetz wirkt

Der Bundesrat hat nun dafür gestimmt, das Gesetz zu entfristen. Damit gilt es dauerhaft. Dass es wirksam ist, zeigen Evaluationsergebnisse aus dem Jahr 2023: In der Paketbranche ist der Anteil regulär sozialversichert Beschäftigter seit Inkrafttreten des Gesetzes gestiegen. Phänomene wie Scheinselbstständigkeit wurden zurückgedrängt. Große Paketdienstleister wählen ihre Subunternehmer sorgfältiger aus, um so zu vermeiden für deren Beitragsschulden zu haften. 

Damit schützt das Gesetz die Beschäftigten in der Paketzustellung. Es erleichtert den Sozialversicherungsträgern, offene Beitragsforderungen geltend zu machen. Und es trägt dazu bei, Schwarzarbeit sowie illegale Beschäftigung zurückzudrängen und Beitragsausfälle zulasten der Solidargemeinschaft zu vermeiden. 

Wer einen Auftrag weitergibt, haftet 

Seit Jahren wächst der Online-Handel – und damit auch die Bedeutung der Paketbranche. Aufgrund der hohen Auslastung sind die Paketdienste dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer abzugeben. Dabei kam es immer wieder zu Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug – zulasten der Beschäftigten.

Um diesen Missständen zu begegnen, hatte die Bundesregierung 2019 die sogenannte Nachunternehmerhaftung – oder auch Generalunternehmerhaftung – auf die Paketbranche ausgeweitet. In der Fleischwirtschaft und der Baubranche galt sie bereits seit Langem.

Generalunternehmer können sich von der Haftung befreien. Sie können von den Nachunternehmern Unbedenklichkeitsbescheinigungen fordern. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen sie aus und bescheinigen damit, dass ein Nachunternehmer die Sozialbeiträge bis dahin ordnungsgemäß abgeführt hat. Im Falle eines Verstoßes ist der Generalunternehmer dann von der Haftung befreit.