Priorität für Bildung und Wirtschaft

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Bund-Länder-Gespräche Priorität für Bildung und Wirtschaft

Die Abstands- und Hygieneregeln bleiben erhalten, die AHA-Formel wird ergänzt, die Kontaktnachverfolgung behält höchste Priorität - das sind wichtige Ergebnisse der heutigen Gespräche der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. 

1 Min. Lesedauer

Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Markus Söder, bayerischer Ministerpräsident, während einer Videokonferenz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.

Kanzlerin Merkel und der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Bayerns Regierungschef Söder, während der Beratungen zur Corona-Pandemie.

Foto: Bundesregierung/Denzel

Nach ihren heutigen Beratungen mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie betonte Kanzlerin Merkel, dass man gemeinsam einen erneuten allgemeinen Shutdown unbedingt verhindern wolle. Vorrangiges Ziel bleibe es, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen offen zu halten und das Wiederanlaufen der Wirtschaft nicht zu gefährden.  

Derzeit steigen die Zahlen der täglich gemeldeten Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 wieder an. Bund und Länder weisen darauf hin, dass angesichts der nun beginnenden Herbst- und Winterzeit besondere Vorsicht geboten sei.

Richtige und vollständige Kontaktinformationen wichtig

Gemeinsam appellieren Kanzlerin und die Länderchefs "nachdrücklich an die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen zu unterstützen". 

Um ein unkontrolliertes Ausbruchsgeschehen zu verhindern, bleibe das Ziel, die Infektionszahlen so gering zu halten, dass ihre Nachverfolgbarkeit gewährleistet werden kann. Um dies zu erreichen, wurde unter anderem beschlossen: 

  • die Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden kontrolliert und sanktioniert
  • angesichts jüngster Vorfälle gilt dies auch verstärkt bei falschen persönlichen Angaben auf Gästelisten etwa in Restaurants - auch hier soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro gelten
  • der "AHA"-Formel (Abstand halten, Hygiene, Tragen von Alltagsmasken) wird ein "C" für Corona-Warn-App und ein "L" für Lüften hinzugefügt 

Hier finden Sie den Beschluss im Wortlaut PDF, 88 KB, nicht barrierefrei .

Weitere Informationen gibt es im ausführlichen Bericht zu den Ergebnissen der Beratungen.