Bundesregierung verlängert Einsatz in Mali zum letzten Mal

Fragen und Antworten zu Minusma Bundesregierung verlängert Einsatz in Mali zum letzten Mal

Der Einsatz der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bei der Friedensmission der Vereinten Nationen „Minusma“ wird letztmalig fortgesetzt. Das Kabinett hat beschlossen, das Mandat am 31. Mai 2024 zu beenden. Der Deutsche Bundestag hat dem Beschluss zugestimmt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Einsatz.

Bundeswehrsoldaten im Camp Castor in Gao

Bundeswehr in Mali: Bis zu 1400 Soldatinnen und Soldaten können eingesetzt werden.

Foto: picture alliance/dpa/Kay Nietfeld

Was hat die Bundesregierung beschlossen?

Die Bundesregierung hat entschieden, das Mandat für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (Minusma) letztmalig um zwölf Monate bis zum 31. Mai 2024 zu verlängern. Es können weiterhin bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr eingesetzt werden. Dies gewährleistet Flexibilität bei der Auftragserfüllung und den zeitgleich stattfindenden Maßnahmen der Rückkehr. Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet Malis.

Warum endet die deutsche Beteilung Ende Mai 2024?

Die veränderten politischen Rahmenbedingungen in Mali, der Wegfall der internationalen Einsätze zur Terrorismusbekämpfung stellen „Minusma“ zunehmend vor Herausforderungen. Die Vereinten Nationen überprüfen den Beitrag von „Minusma“ vor diesem Hintergrund, sodass Anpassungen des Mandats zu erwarten sind. In diesem Zusammenhang ist die Entscheidung der Bundesregierung einzuordnen, dem Bundestag eine letztmalige Verlängerung des Einsatzes vorzuschlagen.

Ist überhaupt eine Verlängerung notwendig?

Den Vereinten Nationen soll Sicherheit bei der weiteren Planung der Mission auch ohne deutsche Beteiligung gegeben werden. Der Zeitraum bis Ende Mai 2024 ist geeignet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Diese Planung berücksichtigt zudem den malischen Zeitplan für den politischen Übergangsprozess einschließlich der Präsidentschaftswahlen, die am 4. Februar 2024 stattfinden sollen.

Wie erfolgt die Rückkehr und auf welche Veränderungen stellt sich die Bundeswehr dabei ein?

Bei der Planung der Rückverlegung von Soldaten und Material nach Deutschland werden die „Minusma“ zur Verfügung gestellten Beiträge sukzessive verringert. Die Bundesregierung stimmt das fortlaufend mit den Vereinten Nationen und den betroffenen Partnern ab. Einzelne Beiträge sollen „Minusma“ bis 2024 zur Verfügung gestellt werden, um auch auf eine mögliche Unterstützung der Wahlen vorbereitet zu sein.

Wenn die Soldaten der Bundeswehr nicht ausreichend versorgt und geschützt werden können, werden weitere Maßnahmen zur Anpassung des deutschen Beitrags eingeleitet – bis hin zur beschleunigten Beendigung des Einsatzes.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt der Einsatz?

Der Einsatz deutscher Streitkräfte bei „Minusma“ erfolgt auf der Grundlage der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2100 (2013) und deren Folgeresolutionen. Die deutschen Streitkräfte handeln innerhalb und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.

Mehr Informationen zum Einsatz finden Sie bei der Bundeswehr.