15. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung
Das Bundeskabinett hat den 15. Menschenrechtsbericht beschlossen. Der Bericht stellt zentrale Entwicklungen in der deutschen Menschenrechtspolitik und im internationalen sowie europäischen Menschenrechtsschutzsystem dar.
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Der Druck auf die Menschenrechtslage weltweit hat weiter zugenommen. Deshalb engagiert sich die Bundesregierung kontinuierlich für die Umsetzung der Menschenrechte in Deutschland und der Welt. Der Einsatz für die Menschenrechte ist eine alle Politikfelder durchziehende Querschnittsaufgabe.
Bekenntnis zu einer feministischen Außenpolitik
Der Bericht umfasst den „Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2023 -2024“. Dieser stellt die Prioritäten der Bundesregierung für die kommenden zwei Jahre in wichtigen Aktionsfeldern des Menschenrechtsschutzes sowohl national als auch international dar. Er greift unter anderem das Bekenntnis der Bundesregierung zu einer feministischen Außenpolitik und die im Koalitionsvertrag hervorgehobenen Menschenrechtsschwerpunkte in den Bereichen Gleichstellung der Geschlechter, Rechenschaft für schwere Menschrechtsverletzungen, Klimawandel und digitale Moderne auf. Der Aktionsplan nimmt zudem Bezug auf die neue Ausrichtung des Bundesentwicklungsministeriums auf eine feministische Entwicklungspolitik.
Risiken des Klimawandels für Deutsche minimieren
Im Kapitel „Menschenrechte in Deutschland“ wird die Arbeit zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland vorgestellt. So ergreift die Bundesregierung beispielsweise eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Risiken des Klimawandels für die Menschen in Deutschland möglichst gering zu halten.
Stärkung von Frauen in Friedensprozessen
Im dritten Teil „Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik“ geht es um das Engagement in internationalen Menschenrechtsforen. Außerdem stehen hier Menschenrechtsthemen vor dem Hintergrund einer wertegeleiteten, menschenrechtsorientierten und feministischen Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung im Fokus. Der Bericht umfasst Aspekte wie das Engagement der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke sexueller und Arbeitsausbeutung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
In fragilen Staaten, Konfliktstaaten und Postkonfliktstaaten unterstützt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Stärkung von Frauen in Friedensprozessen und zum Schutz vor sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt. Beispielsweise trug Deutschland durch Unterstützung des African Women Leaders Network zur Weiterentwicklung eines kontinentalen Netzwerks von Frauen bei, die gemeinsam an der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Veränderung Afrikas arbeiten.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Bekämpfung der Straflosigkeit für Völkerrechtsverbrechen, wie etwa Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord. Die Bundesregierung setzt sich sowohl für die nationale wie auch die internationale gerichtliche Aufarbeitung dieser Verbrechen ein.
Schutz der Menschenrechte weltweit
Der vierte Teil „Menschenrechte weltweit“ beschreibt die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern und zeigt das Engagement Deutschland bei der Umsetzung des Menschenrechtsschutzes auf.
Der Menschenrechtsbericht der Bundesregierung wird alle zwei Jahre vorgelegt. Der Bericht stellt den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2022 dar. An der Erstellung des Berichts sind zahlreiche Ressorts beteiligt, federführend ist das Auswärtige Amt.