Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Mit dem 15. Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention und 30 Jahren Teilhabe-Verankerung im Grundgesetz wurden 2024 in Deutschland zwei Jubiläen gefeiert, die für die Gleichstellung von großer Bedeutung sind.
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„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dieser Satz wurde vor 30 Jahren im Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzt. Zudem trat vor 15 Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Damit prägt sowohl das Grundgesetz als auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen die Behindertenpolitik der Bundesregierung – und verdeutlicht: Die volle Teilhabe von Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen ist in Deutschland ein Grund- und Menschenrecht.
Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen wurde 1993 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um mehr Aufmerksamkeit auf die oft schwierigen Lebensumstände von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen zu lenken.
30 Jahre Benachteiligungsverbot
Durch die Ergänzung von Artikel 3 im Grundgesetz wurde das öffentliche Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen geschärft. Gleichzeitig stehen seitdem die Gleichbehandlung und die Förderung von Chancengleichheit im Zentrum der Behindertenpolitik der Bundesregierung – denn dies sind die Voraussetzung für Selbstbestimmung und Teilhabe.
Am 15. November 1994 wurde Artikel 3 des Grundgesetzes um den folgenden Satz ergänzt: „Niemand darf wegen seiner Behinderungen benachteiligt werden.“ Seither sind Menschen mit Behinderungen ausdrücklich durch die Verfassung geschützt. Benachteiligungen wegen einer körperlichen oder geistigen Einschränkung sind damit verfassungsrechtlich verboten.
Für den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, ist dieser Tag ein Meilenstein. „Endlich ging es weg von einem rein auf Fürsorge und Nachteilsausgleich ausgerichteten Handeln. Und hin zu einer echten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, sagte er im Interview anlässlich des 75. Geburtstages des Grundgesetzes. Vieles habe sich für die Menschen verbessert, etwa ihre rechtliche Stellung bei Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen. Aber auch die Signalwirkung sei darüber hinaus immens gewesen. „Die Behindertengleichstellungsgesetze in Bund und Ländern, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – alle haben ihren Ursprung letztlich in dem Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes.“
15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
2024 jährte sich zudem das Inkrafttreten UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zum fünfzehnten Mal. Ziel dieses internationalen Übereinkommens ist es, die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht nur national, sondern weltweit zu gewährleisten.
Die Vereinten Nationen hatten die UN-Behindertenrechtskonvention 2006 verabschiedet. Das Übereinkommen schafft keine Sonderrechte, sondern benennt konkret die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen. Es erfasst Bereiche wie Mobilität, Gesundheit, Beschäftigung, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Grundlegend dabei ist der Gedanke der Inklusion: Menschen mit Behinderung gehören von Anfang an mitten in die Gesellschaft.
Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention rief die Bundesregierung 2011 einen Nationalen Aktionsplan ins Leben. Dieser wird fortlaufend weiterentwickelt, um die bestehenden Lücken zwischen der Gesetzeslage und der gelebten Praxis zu schließen. Mehr als 200 Vorhaben, Projekte und Aktionen zeigen, dass Inklusion ein Prozess ist, der alle Lebensbereiche umfasst. Deshalb befassen sich alle Bundesministerien damit, aber auch die Länder, Kommunen, Verbände, Gewerkschaften und Arbeitgeber stehen in der Verantwortung diesen Nationalen Aktionsplan umzusetzen.
Menschen mit Behinderung in Deutschland
Laut dem Statistischen Bundesamt lebten Ende 2023 rund 7,9 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung in Deutschland. Die Behinderungen wurden zum größten Teil (91 Prozent) durch eine Krankheit verursacht, rund drei Prozent der Behinderungen waren angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf. Ein Prozent der Behinderungen waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen.