Ab dieser Woche
In allen Bundesländern gilt ab dieser Woche eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf. Der Bund empfiehlt das Tragen der Masken dringend. Die Umsetzung der Regelung erfolgt durch die Bundesländer.
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Ab sofort gilt in ganz Deutschland eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken. Mund und Nase müssen in allen Bundesländern bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs bedeckt werden. Diese Pflicht gilt zudem auch für den Einkauf. Vorreiter bei Einführung der Maskenpflicht war Sachsen, die meisten Bundesländer haben ab diesem Montag nachgezogen, in Mecklenburg-Vorpommern gilt die Pflicht seit Mittwoch. Eine Übersicht über die Regelungen sehen Sie bei den jeweiligen Bundesländern.
Als Schutz können selbstgenähte Alltagsmasken dienen. Auch die Bedeckung von Nase und Mund durch Tücher oder Schals ist erlaubt. Die Einhaltung der Regelung wird überwiegend zunächst nicht kontrolliert. Allerdings stellt Bayern die Missachtung der Maskenpflicht mit 150 Euro unter Strafe, NRW überlässt die Höhe der Strafe den Ordnungsämtern der Kommunen.
Tipps für den richtigen Gebrauch im Video
Laut Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) kann das Tragen sogenannter nicht-medizinischer Alltagsmasken das Risiko von Infektionen reduzieren. Insbesondere schützen sie andere, wenn der Träger mit dem Coronavirus infiziert sein sollte. Dennoch gelte die Mund-Nase-Bedeckung nur als zusätzlicher Schutz und ersetze nicht andere Maßnahmen, betont das RKI . Hinweise zum richtigen Gebrauch von Alltagsmasken gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in einem Video.