Verantwortung in globalen Lieferketten
Kleidung kommt aus Asien, Kakao und Obst aus Afrika, Kaffee aus Südamerika: Weltweit produzieren Menschen Waren für den deutschen Markt. Ihre Rechte zu schützen, ist Ziel des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Seit 1. Januar 2024 gilt es für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.
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Kinderarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und fehlende Arbeitsrechte: In Handel und Produktion werden entlang der weltweiten Lieferketten immer wieder grundlegende Menschenrechte verletzt. Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten verpflichtet deutsche Unternehmen seit 2023, ihrer globalen Verantwortung besser nachzukommen.
Gleichzeitig sorgt das Lieferkettengesetz für Rechtssicherheit und baut Wettbewerbsnachteile für Unternehmen ab, die bereits freiwillig in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement investierten. Ab 2024 gilt es für Betriebe mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland. 2023 – im Jahr seines Inkrafttretens – galt es für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten.
Was das Lieferkettengesetz regelt
Die Verantwortung der Unternehmen erstreckt sich auf die gesamte Lieferkette, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Sie müssen ihren Pflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern nachkommen. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene gesicherte Kenntnis erhält.
Das Gesetz konkretisiert, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen müssen. Dazu gehört, dass sie menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten müssen.
Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren
Das Gesetz umfasst auch den Umweltschutz, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. So wird die Umweltzerstörung in den Blick genommen, etwa illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß, Wasser- und Luftverschmutzung. Zudem werden umweltbezogene Pflichten etabliert, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.
Auch ein Jahr nach seinem Inkrafttreten trifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf Vorbehalte in der deutschen Wirtschaft. Doch ein Blick in die Praxis zeigt: Viele Unternehmen arbeiten seit Jahren daran, ihren menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten nachzukommen.
Die Europäische Union hat auf EU-Ebene ein Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Lesen Sie mehr dazu bei der Europäischen Kommission.
Weitere Informationen rund um die Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesregierung finden Sie auf unserer Themenseite Arbeit und Soziales.