Mensch und Umwelt besser geschützt

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Verantwortung in globalen Lieferketten Mensch und Umwelt besser geschützt

Kleidung kommt aus Asien, Kakao und Obst aus Afrika, Kaffee aus Südamerika: Weltweit produzieren Menschen Waren für den deutschen Markt. Ihre Rechte zu schützen, ist Ziel des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Seit 1. Januar 2024 gilt es für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.

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Grafik zum Lieferkettengesetz (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Mit dem Gesetz werden auch Wettbewerbsnachteile abgebaut.

Die Grafik zeigt auf blauem Grund die Überschrift „Das neue Lieferkettengesetz stärkt den Schutz der Menschenrechte“. Daunter steht:

- Unternehmen müssen für die Einhaltung der Menschenrechte auf der gesamten Lieferkette sorgen

-  Sie müssen u. a. Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten.

- Dies gilt ab 2023 für Unternehmen mit 3000 Beschäftigten, später ab 1000 Beschäftigten.

Foto: Bundesregierung

Kinderarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und fehlende Arbeitsrechte: In Handel und Produktion werden entlang der weltweiten Lieferketten immer wieder grundlegende Menschenrechte verletzt. Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten verpflichtet deutsche Unternehmen seit 2023, ihrer globalen Verantwortung besser nachzukommen.

Gleichzeitig sorgt das Lieferkettengesetz für Rechtssicherheit und baut Wettbewerbsnachteile für Unternehmen ab, die bereits freiwillig in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement investierten. Ab 2024 gilt es für Betriebe mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland. 2023 – im Jahr seines Inkrafttretens – galt es für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten.

Was das Lieferkettengesetz regelt

Die Verantwortung der Unternehmen erstreckt sich auf die gesamte Lieferkette, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Sie müssen ihren Pflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern nachkommen. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene gesicherte Kenntnis erhält.

Das Gesetz konkretisiert , in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen müssen. Dazu gehört, dass sie menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten müssen.

Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren

Das Gesetz umfasst auch den Umweltschutz, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. So wird die Umweltzerstörung in den Blick genommen, etwa illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß, Wasser- und Luftverschmutzung. Zudem werden umweltbezogene Pflichten etabliert, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.

Auch ein Jahr nach seinem Inkrafttreten trifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf Vorbehalte in der deutschen Wirtschaft. Doch ein Blick in die Praxis zeigt: Viele Unternehmen arbeiten seit Jahren daran, ihren menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten nachzukommen.

Die Europäische Union hat auf EU-Ebene ein Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Lesen Sie mehr dazu bei der Europäischen Kommission .
Weitere Informationen rund um die Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesregierung finden Sie auf unserer Themenseite Arbeit und Soziales .