Verantwortung in globalen Lieferketten
Kleidung kommt aus Asien, Kakao und Obst aus Afrika, Kaffee aus Südamerika: Die Rechte der Menschen zu schützen, die Waren für Deutschland produzieren – das ist Ziel des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Das Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
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Mit dem Gesetz werden auch Wettbewerbsnachteile abgebaut.
Die Grafik zeigt auf blauem Grund die Überschrift „Das neue Lieferkettengesetz stärkt den Schutz der Menschenrechte“. Daunter steht:
- Unternehmen müssen für die Einhaltung der Menschenrechte auf der gesamten Lieferkette sorgen
- Sie müssen u. a. Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten.
- Dies gilt ab 2023 für Unternehmen mit 3000 Beschäftigten, später ab 1000 Beschäftigten.
Foto: Bundesregierung
Unternehmen in Deutschland verdienen an dem, was in anderen Teilen der Welt erarbeitet wird. Sie tragen deshalb Verantwortung dafür, dass die Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten eingehalten werden. „Wir brauchen den Wandel zu einer Wirtschafts- und Lebensweise, die die natürlichen Grenzen unseres Planeten respektiert“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Das Lieferkettengesetz sei hierfür ein Meilenstein.
Globale Verantwortung übernehmen
Kinderarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und fehlende Arbeitsrechte: In Handel und Produktion werden im Zuge der weltweiten Lieferketten immer wieder grundlegende Menschenrechte verletzt. Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten werden deutsche Unternehmen verpflichtet, ihrer globalen Verantwortung besser nachzukommen.
Mit dem Gesetz werden gleichzeitig auch Wettbewerbsnachteile für Unternehmen abgebaut, die bereits freiwillig in ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement investierten. Ab 2023 gilt es zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland.
Was das Lieferkettengesetz regelt
Die Verantwortung der Unternehmen soll sich entsprechend des neuen Gesetzes auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten müssen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene substantiierte Kenntnis erhält.
Das Gesetz konkretisiert, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Dies beinhaltet, dass sie menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten müssen.
Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren
Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. So wird die Umweltzerstörung in den Blick genommen, etwa illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß, Wasser- und Luftverschmutzung. Zudem werden umweltbezogene Pflichten etabliert, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.