Kein Fracking in Deutschland

Regelungspaket in Kraft getreten Kein Fracking in Deutschland

Kommerzielles Fracking zur Förderung von Schiefergas bleibt unzulässig. Erlaubt sind vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken, um Folgen für die Natur abschätzen zu können. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen dazu sind nun vollständig in Kraft getreten.

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Beleuchtete Fracking-Anlage bei Nacht.

Unkonventionelle Fracking-Vorhaben aus kommerziellem Interesse sind in Deutschland bis auf weiteres nicht zulässig.

Foto: picture alliance/dpa

"Fracking wird in Deutschland keine wichtige Rolle spielen", betont Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. "Wir haben es geschafft, weitreichende Verbote im Sinne der Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen. Der Schutz unseres Trinkwassers und unserer Naturlandschaft steht nun klar über den wirtschaftlichen Interessen", hob die Bundesumweltministerin in einem Statement zum Inkrafttreten des Gesetzes- und Regelungspakets hervor.

Unbefristetes Verbot

Die Einigung sieht grundsätzlich ein Verbot von sogenanntem unkonventionellen Fracking bis mindestens 2021 vor. Danach soll der Bundestag dann entscheiden, ob es bei den Regelungen bleibt. Das ist eine vergleichsweise strenge Vereinbarung. Denn macht der Bundestag dann nichts, würde das Verbot weiter gelten.

Vorschriften des Regelungspakets

Für mehr Transparenz und eine bessere Beteiligung der Öffentlichkeit trat bereits am 6. August 2016 eine erste Verordnung in Kraft. Es handelt sich dabei um eine Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen. Sie führt eine umfassende Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ein und regelt den Umgang mit Lagerstättenwasser.

Zum Gesamt-Regelungspaket gehören weitere Vorschriften. Sie betreffen die Anwendung der Fracking-Technologie, aber auch andere Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Förderung von Erdgas oder Erdöl stehen. 

Hierbei handelt es sich um:

  • das Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften, um Verfahren der Fracking-Technologie zu untersagen und um Risiken zu minimieren sowie

  • das Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und auf Kavernen (Hohlräume), welches Haftungsfragen regelt.

Vier Forschungsbohrungen zulässig

Um bestehende Kenntnislücken beim unkonventionellen Fracking zu schließen, sind deutschlandweit nur vier Probebohrungen im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein zulässig. "Die Erprobungsmaßnahmen sollen dem Zweck dienen, die Auswirkungen des Frackings auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen", hatte Hendricks erklärt.

Die Forschungsvorhaben werden nur unter strengen Auflagen und mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung erlaubt. Hierdurch wird sichergestellt, dass in den Bundesländern, in denen Vorbehalte gegen das Fracking herrschen, die Möglichkeit besteht, auf politischer Ebene die Erteilung von Erlaubnissen für unkonventionelle Fracking-Vorhaben zu verhindern.

Stand der Technologie:
Die Fracking-Technologie zur Gewinnung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten (wie Sand- und Karbonatgesteinen) kommt in Deutschland seit den 1960er Jahren zum Einsatz. Derzeit stammt rund ein Drittel der in Deutschland geförderten Erdgasmengen aus solchen Lagerstätten, die durch Fracking stimuliert worden sind.
Unkonventionelles Fracking ist die Anwendung in Ton-, Schiefer- und Mergelgesteinen und in Kohle führenden Schichten (Gewinnung von Schiefergas und Kohleflözgas) bei gleichzeitigem Einsatz der Horizontalbohrtechnik. Diese Technologie darf in Deutschland nur zu Forschungszwecken, unter strengen Vorgaben eingesetzt werden.

Schärfere Regeln, mehr Schutzgebiete

Für alle Fracking-Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas wird eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt. Das gilt auch für Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Geothermie, wenn wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden oder das Vorhaben in einer Erdbebenzone liegt.

Für konventionelle Fracking-Vorhaben werden die bisherigen Regelungen verschärft. Hierzu gehört unter anderem die Schaffung einer gebietsbezogenen Fracking-Verbotsregelung, in die neben Wasserschutz- und Heilquellenschutz auch Mineralwasservorkommen sowie Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln einbezogen werden. Darin enthalten sind auch Naturschutzgebiete sowie Natura 2000-Gebiete, in denen die Errichtung von Anlagen für Fracking-Vorhaben untersagt ist, um den Schutz dieser besonders empfindlichen Gebiete sicherzustellen.

Was passiert beim Fracking?
Beim Fracking werden mit hydraulischem Druck über ein Bohrloch Risse in dichtem Untergrundgestein erzeugt. Dazu wird eine sogenannte Fracking-Flüssigkeit, ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien, mit hohem Druck in das Speichergestein verpresst. Gase und Flüssigkeiten können über entstandene Risse zur Bohrung zu fließen und darüber gefördert werden.

Schutz von Umwelt und Gesundheit vorrangig

Ziel des Fracking-Regelungspakets ist es, Umwelt und Gesundheit vor den Risiken des Einsatzes dieser Technologie zu schützen. Zugleich werden auch bei der herkömmlichen Förderung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme die Sicherheits- und Umweltstandards erhöht und europäische Vorgaben umgesetzt. 

Die Bundesregierung setzt eine unabhängige Expertenkommission ein, die die Erprobungsmaßnahmen wissenschaftlich begleitet, auswertet und dem Deutschen Bundestag entsprechend berichtet.