Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung novelliert
Mit der Novelle des GWB stärkt die Bundesregierung die Arbeit des Bundeskartellamts. Denn fairer Wettbewerb am Markt, niedrige Preise, hohe Qualität und Innovationen sind gut für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Novelle tritt jetzt in Kraft.
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Mit der 11. Novelle des GWB verfügt das Bundeskartellamt über zusätzliche Instrumente und kann zielgerichtet überall dort eingreifen, wo der Wettbewerb nicht funktioniert.
Nach sogenannten Sektoruntersuchungen kann die Kartellbehörde neuen Anbietern den Zugang zu Markt erleichtern. Sie kann stillschweigende Abstimmungen großer Anbieter direkt bekämpfen und in extremen Fällen marktmächtige Unternehmen sogar entflechten.
Mit der Gesetzesnovelle werden die Chancen von Wettbewerbern, insbesondere von Start-ups und KMU gestärkt. Denn ein funktionierender Wettbewerb, niedrigere Preise und Innovationen kommen allen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Gute.
Die elfte GWB-Novelle ist eine der größten Reformen des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte. Bundestag und Bundesrat haben die Novelle im Sommer verabschiedet. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist sie nun in Kraft getreten.
Effektiver gegen Wettbewerbsstörungen vorgehen
Mit Inkrafttreten der 11. GWB-Novelle kann das Bundeskartellamt effektiver gegensteuern, wenn es bei seinen Sektoruntersuchungen erhebliche und fortwährende Wettbewerbsstörungen feststellt, also auch, wenn keine Kartellrechtsverstöße vorliegen. Die Aufsichtsbehörde kann die organisatorische Trennung von Unternehmensbereichen und als Ultima Ratio auch eine eigentumsrechtliche Entflechtung anordnen
Die Novelle vereinfacht es auch Vorteile abzuschöpfen, wenn Unternehmen diese durch Wettbewerbsverstöße erlangt haben.
Mit den Sektoruntersuchungen untersucht die Kartellbehörde die Strukturen und Wettbewerbsbedingungen in bestimmten Wirtschaftszweigen. Sie richten sich nicht gegen einzelne Unternehmen und gehen keinem konkreten Verdacht auf einen Kartellverstoß nach. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchungen liefern wichtige Erkenntnisse für weitere Verfahren. Bisher endeten diese Untersuchungen in der Regel lediglich mit einem Bericht.
Vor Inkrafttreten der 11. GWB-Novelle gab es Sektoruntersuchungen etwa in der Entsorgungswirtschaft, dem Lebensmitteleinzelhandel oder bei Baustoffen. Aktuell führt das Bundeskartellamt Sektoruntersuchungen beispielsweise zu Raffinerien, zum Kraftstoffgroßhandel sowie zu Ladesäulen für Elektrofahrzeuge durch.