Gesetzentwurf zur Suizidprävention beschlossen

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Im Kabinett  Gesetzentwurf zur Suizidprävention beschlossen

Aufklärung, Forschung und niedrigschwellige Unterstützung: Eine Bundesfachstelle zur Suizidprävention soll künftig Beratungsangebote stärken, ausbauen und besser vernetzen – um so Suizide zu verhindern. Ein entsprechendes Gesetz hat das Kabinett nun beschlossen. 

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Ein Patient im Gespräch mit seiner Therapeutin.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum „Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention” beschlossen.

Foto: Getty Images/iStockphoto/sturti

Das Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention soll künftig dazu beitragen, Suizidversuche und Suizide von Menschen zu verhindern – durch mehr Information, Aufklärung, Forschung und niedrigschwellige Unterstützung. Das Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf werden wesentliche Inhalte der Nationalen Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung vom 2. Mai 2024 aufgegriffen. Gleichzeitig trägt die Bundesregierung damit einer Forderung aus dem Deutschen Bundestag Rechnung. Dieser hatte im Zusammenhang einer Debatte über mögliche Regelungen zur Sterbehilfe in seiner Sitzung am 6. Juli 2023 die Entschließung „Suizidprävention stärken“ angenommen. 

Suizidalität ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. In den Jahren 2022 und 2023 haben sich jeweils 10.000 Menschen das Leben genommen. Hinzu kommt noch eine nicht statistisch erfasste Dunkelziffer. 

Aufbau einer Bundesfachstelle für Suizidprävention

Zuständig für Suizidprävention sind vor allem Kommunen und Länder. Erfahrungen aus anderen Staaten haben aber gezeigt, dass Suizidprävention gesamtstaatlich gestärkt wird, wenn sie auf nationaler Ebene begleitet und strukturell verankert wird.

Der Gesetzentwurf sieht als Kernstück deshalb vor, eine Bundesfachstelle zur Suizidprävention im Bundesgesundheitsministerium zu errichten. Sie soll unter anderem für folgende Aufgaben zuständig sein: 

  • Sie soll ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Krisendienstrufnummer (113) entwickeln. 
  • Die Öffentlichkeit soll über eine Internetseite umfassende Informationen zu Suizidalität und den Möglichkeiten zu deren Prävention erhalten.
  • Sie soll ein digitales Verzeichnis aufbauen, das überregionale Hilfsangebote bündelt und zugänglich macht.
  • Für Angehörige bestimmter Berufsgruppen soll sie Rahmenempfehlungen für Fort- und Weiterbildungsprogramme entwickeln.
  • Sie soll Länder und Akteure bei der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Maßnahmen der Suizidprävention fachlich beraten.