„Ein Booster für die Volkswirtschaft“

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Zweiter Nachtragshaushalt 2021 „Ein Booster für die Volkswirtschaft“

Der Bundestag hat dem Zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 zugestimmt. Gelder aus veranschlagten aber nicht benötigten Kreditermächtigungen sollen in den Klimaschutz und in Maßnahmen zur Transformation der deutschen Volkswirtschaft fließen. Neue Schulden sind dafür nicht geplant.

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Foto zeigt Christian Lindner bei einer Pressekonferenz im Bundesfinanzministerium

Der Nachtragshaushalt zeige, dass die Bundesregierung „schnell und entschlossen die großen Herausforderungen“ angehe, so Finanzminister Lindner.

Foto: picture alliance/dpa

Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie konnten viele Investitionen nicht oder nicht in geplantem Maße getätigt werden. Gleichzeitig sind gezielte Impulse gerade in der aktuellen Situation notwendig, um gut aus der Krise zu kommen. Die Bundesregierung setzt ein klares Signal für Zukunftsinvestitionen. Sie hat dazu den Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021 auf den Weg gebracht, dem der Deutsche Bundestag nun zugestimmt hat.

Klares Signal für Zukunftsinvestitionen

Damit stehen insgesamt 60 Milliarden Euro, die im vergangenen Jahr nicht ausgegeben wurden oder ergänzend dem Haushalt zugeflossen sind, zusätzlich bereit – für Zukunftsinvestitionen, Klimaschutz und Projekte zur Transformation der deutschen Wirtschaft. Mit dem Nachtragshaushalt werden die Mittel dem Energie- und Klimafonds zugewiesen und sind in den kommenden Jahren verfügbar. „60 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen sind ein Booster für die Volkswirtschaft“, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Keine zusätzlichen Schulden nötig

Dafür sind weder neue Schulden notwendig noch wird die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten erhöht. Die zulässige Obergrenze der Neuverschuldung wird allerdings weiterhin überschritten, nach aktueller Berechnung um 207 Mrd. Euro. Gerade mit Blick auf das Infektionsgeschehen ist diese Überschreitung aus Sicht der Bundesregierung noch immer durch eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne des Grundgesetzes gerechtfertigt. Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder entschieden, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen.