Investitionspakt und Filmbooster starten

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Im Kabinett beschlossen  Investitionspakt und Filmbooster starten

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Sender verabschiedet. Zudem stellt der Bund nun zusätzliche Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr für die wirtschaftliche Filmförderung bereit.

2 Min. Lesedauer

Zwei Hände halten eine geöffnete Filmklappe am Set eines Drehs.

Für mehr Filmhits „made in Germany“: Der Bund reformiert die Filmförderung. 

Foto: Shutterstock/Gorodenkoff

Streamingdienste und Sender stärker in die Verantwortung nehmen: Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs für eine Investitionsverpflichtung, die das Kabinett heute beschlossen hat. Streamingdienste und Sender, die vom deutschen Markt profitieren, werden darin zu Investitionen in europäische audiovisuelle Werke verpflichtet. Damit soll der Produktionsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt, Marktpluralität gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit der Film- und Serienlandschaft dauerhaft gefördert werden. 

„Unser Ziel ist, dass mehr Aufträge nach Deutschland und Europa gehen. Wir wollen, dass europäische Inhalte gestreamt werden. Und wir fördern die Arbeit unabhängiger Produzentinnen und Produzenten“, erklärt Bundesfinanzminister Klingbeil. „Dafür verbessern wir die Rahmenbedingungen für die deutsche und europäische Filmbranche.“ Gleichzeitig erhielten Streamingdienste und Sender über die Öffnungsklausel aber auch Spielraum, betont Staatsminister Weimer. 

Wie funktioniert die Investitionsverpflichtung mit Öffnungsklausel?

Mindestens acht Prozent ihres Jahresumsatzes müssen Streamingdienste und Sender künftig in den Filmstandort Deutschland investieren. Hinzu kommen Subquoten für deutschsprachige Inhalte, unabhängige Produzenten und die Herstellung neuer Werke sowie Vorgaben für eine faire Rechteteilung mit unabhängigen Produzenten.

Neben der Basisinvestitionsquote von acht Prozent setzt das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) zudem Anreize für weitergehende freiwillige Selbstverpflichtungen: Ab einer Investitionsquote von zwölf Prozent oder mehr ist es den Medienunternehmen erlaubt, von bestimmten Detailvorgaben des Gesetzes abzuweichen. 

Ziel dieser Öffnungsklausel ist es, signifikante Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft sicherzustellen, ohne unverhältnismäßig in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen. 

Reform der Filmförderung steht vor dem Abschluss

250 Millionen Euro stellt der Bund nun jedes Jahr für die wirtschaftliche Filmförderung bereit. Zusammen mit den Mitteln der jurybasierten kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt stehen damit jährlich mehr als 300 Millionen Euro für Filmproduktionen zur Verfügung. Hinzu kommen die Länderförderungen.

„Damit kann die gesamte Filmwirtschaft nun erstmals wirklich verlässlich über Jahre hinaus planen“, erklärt Staatsminister Weimer. „Nun ist es an der Branche, diese Chance zu nutzen, um Filmhits ‚made in Germany‘ in Serie zu produzieren.“

Die Erhöhung der Mittel für die wirtschaftliche Filmförderung und die Investitionsverpflichtung für Mediendienste-Anbieter sind die beiden letzten Bausteine der Reform der Filmförderung des Bundes, die in der vergangenen Legislaturperiode angestoßen wurde. Die Reform des Filmförderungsgesetzes (FFG) und der jurybasierten kulturellen Filmförderung sind bereits umgesetzt.