Deutschland übernimmt EU-Standards in der Migrationspolitik
Die Bundesregierung hat zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung des GEAS-Reformpakts beschlossen. Diese umfassen Anpassungen im Asyl- und Aufenthaltsgesetz, dem Ausländerzentralregister und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
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Das Kabinett hat zwei Gesetzentwürfe beschlossen, um das Reformpaket des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in nationales Recht umzusetzen. Diese Reform, auf das sich die EU-Staaten im Mai dieses Jahres geeinigt haben, stellt einen Meilenstein in der Migrationspolitik dar.
Ihr zentrales Ziel ist, die Staaten wirksam und dauerhaft zu entlasten, die eine hohe Zahl von Asylsuchenden aufnehmen – darunter auch Deutschland. Es ist daher aus deutscher Sicht wichtig, dass die gemeinsam auf europäischer Ebene beschlossenen Reformen schnell in nationales Recht übertragen und angewandt werden.
Die Bundesregierung misst der besseren Steuerung und Ordnung der Migration, dem garantierten Schutz humanitärer Standards für Geflüchtete und der deutlichen Begrenzung irregulärer Migration hohe Bedeutung zu. Das GEAS-Reformpaket trägt zur Erreichung dieser Ziele bei.
Instrumente der Reformen
Die GEAS-Reform umfasst drei wichtige Instrumente:
- Verlässliche Kontrolle derjenigen, die an den EU-Außengrenzen einreisen wollen.
- Einrichtung eines Solidaritätsmechanismus, der sicherstellt, dass EU-Mitgliedsstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, von anderen EU-Mitgliedsstaaten entlastet werden – sei es durch die Übernahme von Personen oder durch eine anderweitige (beispielsweise finanzielle) Unterstützung.
- Schnelle und einheitliche Verfahren unter Wahrung des Grundrechts auf Asyl.
Wichtige Maßnahmen der Reformen
Die Umsetzung der GEAS-Reform in nationales Recht ist komplex. Es wurden nun zwei Gesetze auf den Weg gebracht: das GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz. Sechs Maßnahmen, die darin umgesetzt werden, sind besonders hervorzuheben:
- Aufhebung bzw. Anpassung zahlreicher Vorschriften im Asylgesetz und im Aufenthaltsgesetz.
- Umsetzung von Regelungen der GEAS-Rechtsakte mit Hilfe nationaler Regeln und gesetzlicher Normierung von Zuständigkeiten.
- Schnelle und umfassende Registrierungen nach der EURODAC-Verordnung sowie funktionierende Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats.
- Schnelle Durchführung von Asylverfahren durch Einführung des Asylgrenzverfahrens für Personen, bei denen die Zuerkennung von Schutz unwahrscheinlich ist.
- Pilotprojekt zur Durchführung von Asylgrenzverfahren, die ab Mitte 2026 verpflichtend auch an deutschen Außengrenzen anzuwenden sind mit dem Ziel Erfahrungswerte zu sammeln.
- Zusätzlich Anpassungen an Vorgaben der GEAS-Reform insbesondere im Ausländerzentralregister- und Asylbewerberleistungsgesetz.
Frühzeitige Rechtssicherheit
Die EU-Mitgliedstaaten haben grundsätzlich für die nationalen Anpassungen bis zum Juni 2026 Zeit. Die Bundesregierung nimmt die Anpassungen im nationalen Recht deutlich früher vor. Dadurch erhalten die Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen für die konkrete Umsetzung frühzeitig Klarheit und Rechtssicherheit. Sie haben zudem ausreichend Zeit für die operativen Vorkehrungen.
Am 11. Juni 2024 ist die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft getreten. Ziel des Reformpakets ist die verlässliche Kontrolle der EU-Außengrenzen, die Entlastung von unter Migrationsdruck stehenden Mitgliedstaaten im Rahmen eines Solidaritätsmechanismus und schnelle und einheitliche Verfahren unter Wahrung des Grundrechts auf Asyl.