Im Kabinett beschlossen
Die Bundesregierung hält an den Ausbauzielen bei den Erneuerbaren Energien fest. Aber die Energie muss auch sicher und bezahlbar sein. Aus diesem Grund hat das Kabinett heute zwei umfassende Gesetzesentwürfe beschlossen. Lesen Sie hier das Wichtigste.
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Mit der EEG-Novelle setzt die Bundesregierung bei der Solarenergie stärker auf kostengünstigere Freiflächenanlagen.
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Die heute im Kabinett beschlossene EEG-Novelle 2027 und das Netzanschlusspaket sollen die Energiepolitik wieder konsequent auf Planbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit ausrichten. Ministerin Katharina Reiche sprach von einem „Paradigmenwechsel bei den Erneuerbaren“. Erstmals seit Einführung der Förderung werde auch systematisch berücksichtigt, wo neue Anlagen für das Stromnetz sinnvoll sind. Das sei „ein großer Schritt hin zu einem effizienteren Energiesystem“.
Gleichzeitig hält die Bundesregierung weiterhin an den Ausbauzielen bei den Erneuerbaren Energien und an den Klimazielen fest. So sollen weiter bis 2030 80 Prozent Strom aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Das ist auch für die Unabhängigkeit von fossilen Energien zentral. Mit dem heutigen Meilenstein geht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt hin zu diesem erklärten Ziel und macht Deutschlands Energieversorgung und damit den Wirtschaftsstandort zukunftssicherer.
Energiewende zum Erfolg bringen
Mit der EEG-Novelle will die Bundesregierung die Energiekosten dauerhaft senken, die Versorgungssicherheit gewährleisten und die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg bringen. Das EEG soll von einem umfassenden staatlichen Fördersystem hin zu einem marktbasierten, system- und netzdienlichen Investitionsrahmen fortentwickelt werden. Das heißt: Der Ausbau der Erneuerbaren soll sich in Zukunft stärker am Markt und am tatsächlichen Bedarf im Stromnetz ausrichten.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Instrument, um eine treibhausgasneutrale Stromversorgung zu erreichen. Das soll vor allem durch mehr Strom aus Erneuerbaren Energien geschehen – also vor allem aus Wind und Sonne.
Die wichtigsten Neuerungen im Einzelnen:
Es werden zusätzliche 12 GW Wind an Land ausgeschrieben. Dieser zusätzliche Ausbau soll dort stattfinden, wo er gebraucht wird. Die Bedingungen für Windenergie im Süden werden damit deutlich verbessert.
Bioenergie – also Energie aus natürlichen Rohstoffen wie Holz, Pflanzen oder biogenen Abfällen – soll Wind- und Sonnenenergie flexibel und planbar ergänzen. Durch die Fortschreibung der Ausschreibungsmengen bis 2032 und ein neues Ausbauziel bis 2035 gibt das neue EEG der Bioenergie eine Zukunft im Stromsektor.
Bei der Solarenergie setzt die Bundesregierung stärker auf kostengünstigere Freiflächenanlagen und vereinheitlicht die Förderung. Die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer PV-Dachanlagen wird auf 50 Prozent begrenzt, um Mittagsspitzen im Einspeiseprofil zu vermeiden, die Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber zu stärken und den Zubau von Speichern anzureizen.
Die Direktvermarktung von Solarenergie wird gestärkt. Künftig werden neue Anlagen grundsätzlich mit Hilfe von intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen über die Direktvermarktung in den Markt integriert und orientieren sich an Preissignalen. Um dies zu ermöglichen, wird ein schrittweiser Übergang weg von einer festen Einspeisevergütung angeregt.
Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt sind schon heute oft ohne Förderung wirtschaftlich. Aus diesem Grund sollten sie grundsätzlich nicht dauerhaft auf Kosten der Steuerzahler gefördert werden. Solche Anlagen entlassen wir in den Markt, wobei wir eine Starthilfe für die eigenverantwortliche Vermarktung des Stroms in Form eines vierjährigen Direktvermarktungsbonus vorsehen.
Netze stabilisieren
Zudem wurde vom Kabinett ein Gesetzentwurf zur „Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ auf den Weg gebracht. Ziel dieses Netzanschlusspaketes ist es, den Netzausbau kostengünstiger zu machen und die Netze zu stabilisieren. Davon profitieren alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher, denn die ungleiche Verteilung der Stromkapazitäten erzeugt hohe Kosten.
Die Netzanschlusskapazität entwickelt sich zu einem zunehmend knappen Gut, um das verschiedene Nutzergruppen konkurrieren. Ob Batteriespeicher, Rechenzentren oder Industriebetrieb, sie alle wollen an das Stromnetz angeschlossen werden – möglichst kurzfristig und kostengünstig.
Netzausbau dort, wo er benötigt wird
Konkret sollen daher nun Anreize gesetzt werden, damit Großspeicher und große Erneuerbaren-Energien-Anlagen dort ausgebaut werden, wo im Netz Bedarf ist - und nicht dort, wo bereits ausreichend Anlagen vorhanden sind. Das Ziel ist dabei ausdrücklich nicht, den Erneuerbaren-Ausbau zu hemmen, sondern ihn netzverträglicher zu gestalten – also regional besser zu verteilen.
Das soll erreicht werden, indem im Falle von Abregelungen im sogenannten Redispatch an den entsprechenden Standorten für Neuanschlüsse von Erneuerbaren Energien dann teilweise die Entschädigungszahlungen an die Anlagenbetreiber entfallen. Als Redispatch bezeichnet man die Drosselung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen.
Kosten verringern
Diese Redispatch-Maßnahmen erzeugen derzeit hohe Kosten – im Jahr 2025 mehr als drei Milliarden Euro. Diese Kosten müssen alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher tragen.
Die Entlastung privater Haushalte und der Wirtschaft bei den Energiepreisen ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Dafür hat sie früh umfassende Beschlüsse gefasst.
Für weniger Kosten in der Energieversorgung ist neben einer besseren Verteilung der zusätzlichen Anlagen ein schneller, effizienter Ausbau der Übertragungsnetze zentral. Dafür hat die Bundesregierung im April das Bundesbedarfsplangesetz beschlossen.