Vermieter werden in die Pflicht genommen
Die Zahl der Unfallbeteiligten mit Elektro-Rollern hat stark zugenommen. Für Unfallopfer soll es leichter werden, Schadensersatz zu bekommen. Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz hat den Bundesrat passiert.
Die Zahl der Unfälle mit Elektro-Rollern hat stark zugenommen. Deshalb hat die Bundesregierung die Regelungen angepasst.
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Für Geschädigte von Unfällen mit E-Rollern wird es leichter, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Auch die Halter von Elektro-Scootern werden künftig zur Verantwortung gezogen. Außerdem gelten bald verschärfte Haftungsregeln für Fahrerinnen und Fahrer. Zu diesem Zweck wird das Straßenverkehrsgesetz angepasst. Die von der Bundesregierung initiierten Änderungen haben den Bundesrat passiert.
E-Scooter: In Deutschland sind im Jahr 2023 laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft rund 990.000 versicherte E-Scooter gemeldet gewesen; 2020 noch waren es 180.000. Auch die Anzahl der Unfälle mit E-Scootern ist gestiegen: Im Jahr 2024 betrug die Zahl der Unfallbeteiligten mit Elektro-Rollern etwa 12.000 – im Jahr 2020 waren es noch weniger als 6.000.
Vermieter von E-Scootern werden in die Pflicht genommen
Bei vielen Unfällen, an denen E-Scooter beteiligt sind, handelt es sich um Mietfahrzeuge. Deren jeweilige Fahrerin oder Fahrer sind deshalb häufig schwer zu ermitteln. Die Halter sind überwiegend Sharing-Anbieter, die E-Scooter vermieten. Daher wird – wie bei anderen Kraftfahrzeugen – eine Gefährdungshaftung für den Halter von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen eingeführt. So wird verhindert, dass die Geschädigten leer ausgehen.
Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos. Ziel ist ein gutes und besonnenes Miteinander im Straßenverkehr.