Regeln für E-Scooter verschärft

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service 

Im Kabinett beschlossen Regeln für E-Scooter verschärft

Mehr Schutz und Sicherheit im Straßenverkehr: Dafür hat die Bundesregierung die Regelungen für E-Scooter angepasst. Künftig sollen E-Scooter beispielsweise verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden. Hier lesen Sie, was sich außerdem ändern soll.

2 Min. Lesedauer

Parkplätze für E-Scooter.

Städte und Gemeinden sollen künftig mehr Befugnisse bekommen, um selbst Regelungen für das Abstellen von Miet-E-Scootern festzulegen.

Foto: imago images/A. Friedrichs

Die Zahl der Unfälle mit Elektro-Scootern hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Laut Statistischem Bundesamt registrierte die Polizei in Deutschland im vergangenen Jahr knapp 12.000 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das waren etwa 27 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Die Bundesregierung reagiert und hat Änderungen bei der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften beschlossen. 

Technische Anforderungen

Die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge werden an neue sicherheitstechnische Erkenntnisse angepasst. So müssen beispielsweise neu zugelassene E-Scooter ab 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden. Das soll zu mehr Verkehrssicherheit beitragen. Auch höhere Sicherheitsanforderungen an die Batterien und eine Erweiterung der fahrdynamischen Prüfungen sind vorgesehen.

Die neuen technischen Regelungen sollen erst ab dem Jahr 2027 für Neufahrzeuge gelten. Ältere Fahrzeuge, die noch nicht die neuen Anforderungen erfüllen, können auch weiterhin genutzt werden. Die Übergangsfrist bis 2027 soll es den Herstellern ermöglichen, die Produktion ihrer Fahrzeuge an die neuen Anforderungen anzupassen.

Anpassungen an Radverkehr

Darüber hinaus werden die Regeln für E-Roller an den Radverkehr angepasst. So sollen Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. 

E-Scooter werden oft auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen rücksichtlos abgestellt, was zu Behinderungen führen kann. Deshalb hat die Bundesregierung auch hier nachgeschärft. Städte und Gemeinden bekommen nun mehr Befugnisse, sie können selbst Regelungen für das Abstellen von Miet-E-Rollern festlegen.

Grundsätzlich können Fahrräder und E-Scooter weiterhin auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden, wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden.

Verwarngeld erhöht

Das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen wird an das für den Radverkehr angeglichen – und dadurch für den Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöht. Ebenfalls erhöht werden soll das Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen von 5 Euro auf 25 Euro.

Im nächsten Schritt wird die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung-Novelle im Bundesrat behandelt und soll noch bis zum Ende des Jahres verkündet werden. Für die Anpassungen gibt es dann eine Übergangsfrist von einem Jahr.