Bevölkerungsschutz- und Katastrophenhilfe
Der 13. Oktober ist der internationale Tag der Katastrophenvorbeugung. Die Vereinten Nationen hatten diesen im Jahr 2009 ausgerufen, um darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig Vorsorge sein kann. Seitdem findet dieser Tag jährlich statt.
Bürgerinnen und Bürger können auch selbst vorsorgen: Zum Beispiel einen Vorrat an haltbaren Lebensmitteln anlegen.
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Mit dem internationalen Tag der Katastrophenvorbeugung wird jedes Jahr am 13. Oktober darauf aufmerksam gemacht, wie Menschen und Gemeinschaften auf der ganzen Welt ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen stärken. Auf diesem Weg soll das Bewusstsein dafür geschärft werden, wie wichtig es ist, auf allen Ebenen auf die Reduzierung von Katastrophenrisiken hinzuwirken.
Der Schlüssel ist Vorsorge – staatliche und private. Im Fokus steht dabei immer der Schutz von Menschenleben, aber es lohnt sich auch, finanziell in Prävention und Widerstandsfähigkeit zu investieren.
Die Zuständigkeiten für den Zivil- und Katastrophenschutz sind im Grundgesetz geregelt. Die Länder sind für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten („Katastrophenschutz”) zuständig. Der Bund hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren („Zivilschutz“) zu schützen. Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten eng vernetzt zusammen. So kann schnell Hilfe geleistet und die Bürgerinnen und Bürger können besser geschützt.
Bürgerinnen und Bürger können auch selbst vorsorgen. Im Ratgeber des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ gibt es Tipps, um sich auf verschiedene Notsituationen vorzubereiten. Dazu gehört zum Beispiel, Lebensmittel und Getränke vorzuhalten, eine Hausapotheke anzulegen und ein Notgepäck zu packen. Vorbereitung zahlt sich aus: Man weiß, was zu tun ist und kann dadurch ruhiger bleiben. Man kann sich und andere versorgen, bis Hilfe eintrifft. Schließlich entlastet man die Rettungskräfte. Die können dann Menschen unterstützen, die sich nicht selbst helfen können.
Die Erfahrungen aus den letzten Jahren – insbesondere die COVID19-Pandemie, die Flutkatastrophe im Juli 2021 und der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine – haben aufgezeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns gegenüber den Auswirkungen von Katastrophen widerstandfähiger machen. Mit der Resilienzstrategie setzt die Bundesregierung hierfür einen strategischen Rahmen.
Mit dem Pakt für den Bevölkerungsschutz reagiert die Bundesregierung auf die veränderte Sicherheitslage in Europa und den wachsenden Anspruch an den Schutz der Bevölkerung. Ziel ist ein umfassender Modernisierungsschub im Bevölkerungsschutz und der zivilen Verteidigung.
Krisen treten oft unerwartet auf: Naturkatastrophen, Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen oder Stromausfälle können jederzeit das Leben vieler Menschen beeinflussen. Umso wichtiger ist es, gut vorbereitet zu sein. Genau hier setzt der gemeinsame Bevölkerungsschutztag von Bund und Ländern an, der jährlich stattfindet. Ziel ist, den Bürgerinnen und Bürgern den Bevölkerungsschutz in Deutschland näherzubringen.
Der Bundesweite Warntag findet jedes Jahr am zweiten Donnerstag im September statt. Dabei sollen die verschiedenen Warnsysteme in Deutschland getestet und die Bevölkerung für Warnung und Eigenvorsorge sensibilisiert werden.
Kernaufgabe des Staates und der Wirtschaft ist es, kritische Infrastruktur zu schützen. Für den Schutz ihrer Anlagen sind in erster Linie deren Betreiber verantwortlich. Diese müssen sich umfassend gegen Gefahren wie Naturkatastrophen, Terrorismus, Sabotage aber auch menschliches Versagen wappnen. Um auf die unterschiedlichen Gefahren flexibel reagieren zu können, tritt die Widerstandsfähigkeit Kritischer Infrastrukturen zunehmend in den Vordergrund.
Die Bundesregierung hat das sogenannte KRITIS-Dachgesetz auf den Weg gebracht. Es legt fest, welche Infrastruktur-Einrichtungen unentbehrlich dafür sind, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Betreiber kritischer Infrastruktur sind unter anderem zu Risikoanalysen und passenden Resilienzmaßnahmen sowie zur Meldung von Vorfällen, Störungen oder mutmaßlichen Sabotageakte verpflichtet.
Um die Cybersicherheit weiter zu erhöhen, hat die Bundesregierung das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Damit wird das deutsche IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert und neu strukturiert. Darüber hinaus hat die Bundesregierung das Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit beschlossen. Das sieht mehr Befugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei vor.
Mit der Nationalen Wirtschaftsschutzstrategie der Bundesregierung soll die Widerstandsfähigkeit deutscher Unternehmen durch ressortübergreifende Zusammenarbeit gestärkt werden, um Wertschöpfungsketten, Lieferketten und Innovationen vor physischen, digitalen und hybriden Bedrohungen zu schützen. Angestrebt wird ein integrierter Wirtschaftsschutz, bei dem alle Bereiche der Politik, der Behörden und der Wirtschaft eng zusammenarbeiten
Für die Bewältigung außergewöhnlicher Gefahren- und Schadenlagen – wie beispielsweise Naturkatastrophen, Industrieunfälle oder Folgen terroristischer Angriffe – entwickelt und koordiniert der Bund Maßnahmen. Diesen systemischen Umgang mit Krisensituationen nennt man Krisenmanagement. Dadurch sind wir für gefährliche Situationen gewappnet und haben ein leistungsfähiges System, um in Krisensituationen Hilfe zu leisten.
Katastrophen kennen keine Landesgrenzen. Diese internationalen Aufgaben im Bereich des Bevölkerungsschutzes, die sich aus den Mitgliedschaften in den Vereinten Nationen (UN), der Europäische Union (EU), der NATO oder in der OECD ergeben, nimmt für die Bundesregierung das Bundesinnenministerium (BMI) wahr. All diese internationalen Organisationen haben Konzepte zur Verbesserung der multilateralen Zusammenarbeit bei Katastrophen entwickelt. Daneben engagiert sich Deutschland auch bilateral. So unterstützen beispielsweise das Technische Hilfswerk (THW) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Partnerländer beim Aufbau und bei der Umsetzung eines eigenen Katastrophen- und Zivilschutzes.