Impulse für ein nachhaltiges Europa

EU-Ratspräsidentschaft 2020 Impulse für ein nachhaltiges Europa

Deutschland möchte seine EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um die Folgen der COVID-19-Pandemie nachhaltig und inklusiv zu bewältigen sowie den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft mit zu gestalten. Schwerpunkte dafür sind eine ambitionierte Klima- und Umweltschutzpolitik sowie die Ausrichtung an der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

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Die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die Sustainable Development Goals (SDGs), richten sich an alle: die Regierungen weltweit, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft.

Die 17 Ziele der Agenda 2030 richten sich an alle: die Regierungen weltweit, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft.

Foto: Bundesregierung

Aus den Erfahrungen im Umgang mit der Corona-Pandemie  lernen - das hat sich nicht zuletzt die Trio-Präsidentschaft  des Europäischen Rats (Deutschland, Portugal, Slowenien) bis Ende 2021 vorgenommen. Denn die Pandemie bietet wichtige Erkenntnise für die Frage, wie herausfordernde Zukunftsaufgaben bewältigt werden können. 

Nachhaltigkeit als Leitbild

Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen steht für eine weltweit ausgewogene Entwicklung. Sie zeigt uns, wie eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigere Welt bis 2030 und darüber hinaus aussehen könnte. Die globalen Nachhaltigkeitsziele sind deshalb Leitbild der deutschen Ratspräsidentschaft. Die Bundesregierung wird sich aktiv auf europäischer Ebene für ihre Umsetzung einsetzen. Ebenfalls setzt sich die deutsche Regierung für die Einführung von regelmäßigen Fortschrittsberichten ein. Diese sollen den erreichten Stand der Zielerreichung messen. Darauf aufbauend können weitere notwendige politische Maßnahmen ergriffen werden.

Gemäß Bericht des statistischen Amts der EU-Eurostat- von 2020 hat die EU in den letzten fünf Jahren Fortschritte bei wichtigen Nachhaltigkeitszielen erzielt. Große Fortschritte sind zum Beispiel beim Nachhaltigkeitsziel 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen" erzielt worden.

Mit dem Green Deal zur Klimaneutralität bis 2050

Um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern hat die EU-Kommission bereits die Weichen gestellt und unter anderem den europäischen Green Deal aufgelegt. Diese Strategie verbindet Klima- und Umweltschutz mit wichtigen Wachstumsimpulsen. Die deutsche Ratspräsidentschaft wird sich dafür einsetzen, dass der Green Deal zur Überwindung der Folgen von Covid-19 beiträgt: Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollen dabei im Einklang stehen.

"Unser Ziel ist, dass wir Europas Klimaneutralität bis 2050 rechtlich verbindlich festschreiben können und dementsprechend auch die Ziele für 2030 anpassen", so Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich ihrer Regierungserklärung zur bevorstehenden EU-Ratspräsidentschaft.

Klimaneutralität bedeutet: Bis 2050 keine oder nur sehr wenige Treibhausgase ausstoßen; das ist das Ziel der Europäischen Union, um einen wichtigen Beitrag gegen den Klimawandel zu leisten. Um dies zu erreichen, hat die EU-Kommission beschlossen, die Emissionen bis 2030 um 50 bis 55 Prozent gegenüber 1990 abzusenken. Die Bundesregierung unterstützt diese Vorgabe und setzt sich für ein europäisches Klimagesetz ein, um diese Ziele rechtlich verbindlich für alle Staaten der EU festzuschreiben.

Kreislaufwirtschaftsaktionsplan und das Recht auf Reparatur

Ein wichtiges Element des Green Deals stellt der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft dar. Hier geht es darum, wertvolle Ressourcen einzusparen und den Energieeinsatz für den Abbau von Rohstoffen zu senken. Der Plan ist im März 2020 von der EU-Kommission angenommen worden.

Produkte sollen nicht mehr im Müll landen, wenn sie nicht mehr funktionstüchtig sind, sondern repariert werden. Batterien sollen recycelt, Einwegverpackungen durch Mehrweg ersetzt und Textilien neu aufgearbeitet werden. Auch der Verbraucherschutz wird gestärkt: Konsumenten erhalten mehr Informationen über Reparaturmöglichkeiten und Haltbarkeit von Produkten. Es wird ein "Recht auf Reparatur" geben.

EU-Biodiversitätsstrategie

Die EU-Ratspräsidentschaft wird sich auch mit dem globalen Nachhaltigkeitsziel 15 "Leben an Land" und mit dem Schutz der Artenvielfalt beschäftigen. Ziel ist es, eine neue EU-Biodiversitätsstrategie zu entwickeln.

Eine intakte Natur mit all ihren verschiedenen Arten an Tieren und Pflanzen ist für den Menschen lebenswichtig. Viele Wirkstoffe für Arzneiprodukte wurden und werden aus Pflanzen gewonnen. Beim Aspirin beispielsweise handelt es sich um einen Stoff, der in der Borke von Weidenbäumen vorkommt.

Es gibt etwa 70.000 Pflanzenarten, die medizinisch genutzt werden. Jedes vierte Medikament enthält Substanzen, die ursprünglich aus Waldpflanzen entwickelt wurden. Nicht auszudenken, wenn all diese Pflanzen vor der Entdeckung von medizinischen Wirkstoffen verschwunden wären. Das ist Grund genug, sich für den Erhalt der Biodiversität einzusetzen.

Dekarbonisierung der Wirtschaft

Weitere Themen sind der weitere Ausbau Erneuerbarer Energien und die Produktion von grünem Wasserstoff, etwa aus überschüssiger Windenergie. Zusammen mit der Einführung eines CO2-Preises für alle Sektoren ist geplant, eine Dekarbonisierung der Wirtschaft zu schaffen.

Es ist zudem geplant, die Land- und Ernährungswirtschaft und die damit verbundenen Erzeugungs- und Konsummuster an das Leitbild Nachhaltigkeit anzupassen. Gerechtere Einkommen in der Landwirtschaft, mehr Klima- und Umweltschutz sind zentrale Ziele der europäischen Strategie "Vom Hof auf den Tisch ". Eine Ausweitung des Anteils ökologischer Landwirtschaft möchte die Bundesregierung auf europäischer Ebene unterstützen.