Unterstützung beim Wiederaufbau

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Hochwasser 2021 – Aufbauhilfe von Bund und Ländern Unterstützung beim Wiederaufbau

Im Juli 2023 jährt sich die Flutkatastrophe zum zweiten Mal. Wie gelingt der Wiederaufbau in den Regionen, die vom Hochwasser besonders betroffen waren? Was tut der Bund, um die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen? Wie wird das finanziert? Alle wichtigen Fragen und Antworten.

3 Min. Lesedauer

Wiederaufbau 2021 (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Der Bund unterstützt die vom Hochwasser betroffenen Regionen schnell und langfristig beim Wiederaufbau

Auf blauen Untergrund steht die weiße Überschrift:

Kabinett bringt „Aufbauhilfe 2021“ auf den Weg

Darunter in gelber Schrift:

Bis zu 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau der vom Hochwasser geschädigten Regionen

Darunter folgt eine Aufzählung in weißer Schrift:

Für: Privathaushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen (Vereine, Stiftungen etc.) und den Aufbau der Infrastruktur

Foto: Bundesregierung

Das Hochwasser im Juli 2021 hat in den betroffenen Regionen Menschenleben gefordert und schwere Schäden hinterlassen. Für den Wiederaufbau sind bis heute erhebliche Anstrengungen notwendig. Die Bundesregierung unterstützt die Länder und Gemeinden bei der Beseitigung der Hochwasserschäden und der Instandsetzung der Infrastruktur. Der nationale Fonds „Aufbauhilfe 2021“ sichert dafür die Finanzierung. Darüber hinaus gibt es für Betroffene weitere Hilfsangebote. Hier beantworten wir wichtige Fragen dazu.

Welche Finanzhilfen für die Hochwasserregionen stellt die Bundesregierung bereit?

Bereits am 21. Juli 2021 hatte die Bundesregierung Soforthilfen beschlossen. Der Bund beteiligte sich hälftig mit bis zu 400 Millionen Euro an den bewilligten Soforthilfen der Länder. Für den langfristigen Wiederaufbau hat das Bundeskabinett den nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ mit bis zu 30 Milliarden Euro bereitgestellt. Das Gesetz ist am 15. September 2021 in Kraft getreten.

Wie verteilen sich die Mittel auf die Bundesländer?

Die Verteilung der Mittel erfolgt durch einen festen Schlüssel, basierend auf den ersten Schadenserhebungen der betroffenen Länder. Danach entfallen auf Rheinland-Pfalz 54,53 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, auf Bayern 1,00 Prozent und auf Sachsen 0,48 Prozent. Der Verteilungsschlüssel wird angepasst, wenn die endgültige Schadenshöhe feststeht.

Wer kann Hilfe aus der „Aufbauhilfe 2021“ erhalten?

Im Fokus des mit 30 Milliarden Euro ausgestatteten Fonds „Aufbauhilfe 2021“ stehen vom Hochwasser betroffene Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen (Vereine, Stiftungen und andere). Als Schadenszeitraum wird der Monat Juli 2021 definiert.

Wer zahlt Gelder aus der „Aufbauhilfe 2021“ aus?

Die Administration der Hilfen erfolgt zuständigkeitshalber durch die jeweiligen Bundesländer. Diese sind sowohl für das Antragsverfahren als auch für die Auszahlung verantwortlich. Ende 2022 hat die Bundesregierung entschieden, die Antrags- und Bewilligungsfrist für die Wiederaufbauhilfe bis Juni 2026 zu verlängern.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Internetseiten von Rheinland-Pfalz , Nordrhein-Westfalen , Bayern und Sachsen .

Wie hoch sind die Entschädigungszahlungen der Aufbauhilfe 2021?

Die „Aufbauhilfeverordnung 2021“ regelt die Verteilung und Verwendung der Milliardenhilfen zum Wiederaufbau. Dabei werden betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. In begründeten Härtefällen, etwa bei weiterhin existenzbedrohender Lage oder zur Fortführung des Geschäftsbetriebs, können die Ausgleichszahlungen sogar 100 Prozent betragen.

Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten beim Wohngeld?

Viele Menschen haben durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 ihren Wohnraum ganz oder zum Teil verloren. Davon betroffene Haushalte mit kleineren Einkommen können Wohngeld in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zum Wohngeld „Fluthilfe 2021“ finden Sie auf der Internetseite des Bundesbauministeriums .

Wie wird Betrieben der Land- und Forstwirtschaft geholfen?

Das Hochwasser hat zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe sowie die Forstwirtschaft und Fischerei hart getroffen. Die „Aufbauhilfe 2021“ umfasst auch die dort entstandenen Schäden an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen, Tierbeständen, Waldbesitz oder Fischteichen.

Wie entlastet der Bund die betroffenen Gemeinden zusätzlich?

Der Bund ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die bundeseigene Infrastruktur in den betroffenen Gemeinden (Straßen, Brücken, Bahnstrecken) schnellstmöglich wiederherzustellen. Im Aufbauhilfefonds enthalten sind zwei Milliarden Euro für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes zum Beispiel zerstörter Bahnstrecken . Diese Kosten trägt der Bund alleine.

Die Ahrtalbahn fährt auf dem wieder aufgebauten Abschnitt zwischen Remagen und Ahrweiler.

Die Ahrtalbahn hat wieder ihren Betrieb aufgenommen. Der Bund treibt den Wiederaufbau durch Hochwasser zerstörter Bahnstrecken zügig voran.

Foto: picture alliance/dpa/Thomas Frey

Bietet die KfW spezielle Kreditprogramme für die betroffenen Regionen?

  • Für betroffene Städte oder Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern oder Sachsen gibt es das Sonderprogramm „Beseitigung von Hochwasserschäden 2021“ als Teil des Investitionskredits Kommunen (IKK).
  • Kommunale Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen können einen Betriebsmittelkredit aus dem Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (IKU) beantragen
  • Privatpersonen, die Gebäude neu bauen oder sanieren möchten, können dafür die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Für dieses Förder­angebot hat das Bundeswirtschaftsministerium für Betroffene des Hoch­wassers 2021 Ausnahme­regelungen getroffen

Weitere Informationen zu den Hochwasserhilfen 2021/2022 finden Sie auf der Internetseite der KfW .

Gibt es auch Hilfe von der EU?

Deutschland kann beim Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe auf den Europäischen Solidaritätsfonds zurückgreifen. Der Bund hat die erforderlichen Anträge gestellt und im April 2023 rund 612,6 Millionen aus dem Fonds erhalten. Die Mittel wurden im Bundeshaushalt vereinnahmt und können beispielsweise für den Wiederaufbau wichtiger Infrastrukturen, Aufräumarbeiten und den Schutz von bedeutenden Kulturgütern eingesetzt werden.