Wiederaufbau
Welche Hilfen gibt es für die Regionen, die vom Hochwasser besonders betroffen sind? Wie wird der Wiederaufbau organisiert? Wo kann ich mich informieren? Alle wichtigen Fragen und Antworten.

Der Bund unterstützt die vom Hochwasser betroffenen Regionen schnell und langfristig beim Wiederaufbau
Auf blauen Untergrund steht die weiße Überschrift:
Kabinett bringt „Aufbauhilfe 2021“ auf den Weg
Darunter in gelber Schrift:
Bis zu 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau der vom Hochwasser geschädigten Regionen
Darunter folgt eine Aufzählung in weißer Schrift:
Für: Privathaushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen (Vereine, Stiftungen etc.) und den Aufbau der Infrastruktur
Foto: Bundesregierung
- Informationen zu den Hochwasserhilfen des Bundes
- Informationen rund um die aktuelle Lage in den Hochwasser-Gebieten
- Informationen für Betriebe und Arbeitnehmer, zu Hartz IV und Sozialhilfe

Bundeswehr und Technisches Hilfswerk in Bad Neuenahr: Bund, Länder und Gemeinden arbeiten eng zusammen, um Betroffenen zu helfen und mit dem Wiederaufbau zu beginnen.
Foto: imago images/Bonnfilm
Informationen zu den Hochwasserhilfen des Bundes
Das Bundesregierung hat Soforthilfen beschlossen, um die vom Hochwasser besonders betroffenen Regionen zu unterstützen. Der Bund beteiligt sich zunächst mit bis zu 400 Millionen Euro an den bewilligten Soforthilfen der Länder. Jeder Euro Landesmittel wird durch einen Euro Bundesmittel ergänzt. Damit belaufen sich die gemeinsamen Soforthilfen derzeit auf bis zu 800 Millionen Euro. Das hat der Bund in einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen festgehalten. Außerdem sagt der Bund seine finanzielle Beteiligung an einem Aufbauprogramm zu.
Für den langfristigen Wiederaufbau wird das Bundeskabinett weitere Mittel für die vom Hochwasser betroffenen Regionen bereitstellen. Nach den Soforthilfen für die Flutopfer werden jetzt durch den nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ bis zu 30 Milliarden Euro bereitgestellt.
Soforthilfen sind eine Hilfe für die Menschen, die ihr ganzes Hab und Gut verloren haben. Es findet in der Regel keine Vermögensprüfung statt. Die Bundesländer regeln die Auszahlung der Hilfen eigenständig. Es wird kein vom Bund gesteuertes, zentrales Antragssystem geben.
Die Bundesländer organisieren die Auszahlung der finanziellen Nothilfen an Betroffene in enger Absprache mit den Kommunen. Geplant ist ein schnelles und möglichst einfaches Verfahren, das in den nächsten Tagen startet.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen.
Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli sind erhebliche Anstrengungen für den Wiederaufbau notwendig. Der nationale Fonds „Aufbauhilfe 2021“ sichert die Finanzierung für den Wiederaufbau und die Entschädigung für Privathaushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und die Infrastruktur. Das Sondervermögen wird mit bis zu 30 Milliarden Euro Bundesmitteln ausgestattet.
Die „Aufbauhilfeverordnung 2021“ regelt die Verteilung und Verwendung der Milliardenhilfen zum Wiederaufbau. Dabei werden betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. In begründeten Härtefällen, etwa bei weiterhin existenzbedrohender Lage oder zur Fortführung des Geschäftsbetriebs, können die Ausgleichszahlungen sogar 100 Prozent betragen. Als Schadenszeitraum wird der Monat Juli 2021 definiert.
Viele Menschen haben durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 ihren Wohnraum ganz oder zum Teil verloren. Davon betroffene Haushalte mit kleineren Einkommen und Ansprüchen auf Wohngeld sollen möglichst schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Daher haben Bund und Länder gemeinsam Verwaltungsvereinfachungen entwickelt.
Nähere Informationen zum Wohngeld „Fluthilfe 2021“ finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums.
Der Bund verzichtet auf die Erstattung der Auslagen, die THW, Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr sowie Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beim Einsatz von Behelfsbrücken entstehen. Der Bund wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die bundeseigene Infrastruktur in den betroffenen Gemeinden (Straßen, Brücken, Bahnstrecken) schnellstmöglich wiederherzustellen.
Deutschland kann beim Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe auf den Europäischen Solidaritätsfonds zurückgreifen. Das teilte Janez Lenarčič, EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenschutz, am 26. Juli 2021 mit. Der Bund wird die erforderlichen Anträge für diese Mittel stellen. Damit können beispielsweise Kosten für den Wiederaufbau von wichtiger Infrastruktur, für Aufräumarbeiten, aber auch den Schutz von bedeutenden Kulturgütern übernommen werden.
Das Bundesfinanzministerium hat steuerlichen Erleichterungen durch die Bundesländer zugestimmt und im Bereich der vom Zoll verwalteten Steuerarten steuerliche Erleichterungen veranlasst. Dazu zählt die Möglichkeit der Stundung von Steuern oder die Anpassung von Vorauszahlungen.
Die „Aufbauhilfe 2021“ beinhaltet außerdem neue Regelungen zum Pfändungsschutz von Hochwasser-Soforthilfen. Damit soll erreicht werden, dass die Geschädigten ihr Geld trotz gepfändeter Bankkonten bekommen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite vom Zoll und auf den Webseiten der Bundesländer von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Um betroffene Betriebe schnell und unbürokratisch zu unterstützen, bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank Darlehen zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und des Gartenbaus an, die Schäden durch Unwetter oder Hochwasser erlitten haben. In der für die betroffenen Betriebe teils sehr angespannten Liquiditätssituation bietet die Rentenbank zusätzlich Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen an.
Des Weiteren hat die Landwirtschaftliche Rentenbank mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein neues Programm „Liquiditätssicherung Unwetter“ aufgelegt. Landwirte und Winzer können zu einem Zinssatz von 0,01 Prozent auch Ersatzbeschaffungen von Maschinen und Geräten sowie Reparaturen und den Neuaufbau von durch das Hochwasser beschädigter oder zerstörter Gebäude finanzieren. Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren.
Das Bundeskabinett hat in der „Aufbauhilfe 2021“ die rechtlichen Voraussetzungen für eine verbesserte Warnung der Bevölkerung vor Katastrophen auf den Weg gebracht. So sollen die Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze dazu verpflichtet werden, technische und organisatorische Vorkehrungen für die Cell Broadcast-Technologie zu treffen, mittels derer alle Mobilfunktelefone, die in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, eine Warnung per Textnachricht erhalten können.
Neben der Beseitigung von bestehenden Flutschäden verbessert die Aufbauhilfeverordnung 2021 zudem zukunftsgerichtete Präventivmaßnahmen. So können zum Beispiel auch technische Modernisierungsmaßnahmen finanziert werden, solange die ermittelte Schadenshöhe dadurch nicht überschritten wird.
Informationen rund um die aktuelle Lage in den Hochwasser-Gebieten
Detaillierte Informationen finden Sie unter anderem bei Ihrer Landesregierung: Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet vielfältige Informationen zur momentanen Lage in den betroffenen Gebieten.
Die Warn-App NINA informiert Sie mit lokalen Hinweisen zu Gefahrenlagen auf Ihrem mobilen Endgerät.
In den besonders betroffenen Gebieten werden immer noch Personen vermisst. Sollten Sie eine Ihnen bekannte oder nahestehende Person vermissen, wenden Sie sich bitte entweder an das Polizeipräsidium Koblenz oder an die zuständigen Polizeistellen in Nordrhein-Westfalen sowie dem Landkreis Berchtesgaden. Hier sind Hotlines für die Meldung vermisster Personen eingerichtet.
Durch Katastrophen können Trinkwasser und Strom beeinträchtigt werden oder ausfallen. Durch das Zusammenbrechen der kommunalen Infrastrukturen kann es in den Überschwemmungsgebieten zu Gesundheitsgefahren kommen.
Hygienische Probleme ergeben sich vor allem dann, wenn die Aufräumungsarbeiten beginnen und Bewohner intensiven Kontakt zu fäkal kontaminiertem Wasser, Lebensmitteln und Gegenständen haben, dies insbesondere im Zusammenhang mit dem Überlaufen der Kanalisation. Und gerade dann kommt es auf die Hygiene an. Auch wenn das Wasser knapp ist: Händewaschen ist trotz allem sehr wichtig für Hygiene und Gesundheit.
Gerade in Pandemiezeiten schützen Sie sich und andere zudem durch die bekannte AHA-Formel: Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske. Die AHA-Formel steht für die folgenden Verhaltensregeln: Abstand einhalten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches Händewaschen) und eine Maske tragen.
Teilen Sie die entstandenen Schäden Ihrem Versicherer mit, meist auch mit Fotos. Entsorgen Sie zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer. Um sich gegen Schäden aus Überschwemmungen abzusichern, brauchen Sie meist eine spezielle Police: die so genannte Elementarschaden-Versicherung. Mit Elementarschäden sind die Schäden gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Je nach Art des Schadens greift die Hausrat- oder die Elementarschadenversicherung.
Prüfen Sie in Ihren Unterlagen, ob ein entsprechender Versicherungsschutz vorliegt. Die Verbraucherzentralen oder Ihr Versicherungspartner bieten Ihnen weitere Informationen rund um die Schadensregulierung.
Das Unwetter hat Folgen für den Verkehr. Hier finden Sie Informationen zu Ausfällen und Einschränkungen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs der Deutschen Bahn sowie Straßensperrungen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern.
Das THW rät davon ab, in die Katastrophengebiete zu reisen, um zu helfen. Das könnte die koordinierten Hilfsmaßnahmen gefährden. Sie können sich aber auf folgender Seite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informieren, an wen Sie sich wenden können, um lokal zu helfen.
Die Solidarität mit den Betroffenen ist sehr groß. Es sind verschiedene Spendenkonten eingerichtet, so haben die Landesregierung Rheinland-Pfalz sowie Landesregierung und Hilfsorganisationen in Nordrhein-Westfalen Spendenkonten eingerichtet.
Informationen für Betriebe und Arbeitnehmer, zu Hartz IV und Sozialhilfe
Den betroffenen Betrieben soll mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht Zeit für die notwendigen Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen gegeben werden. Denn die Hochwasserkatastrophe hat zahlreiche Unternehmen schwer getroffen. Eine mögliche Insolvenz kann durch öffentliche Hilfen, Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Zins- und Tilgungsmoratorien oder auf andere Weise abgewendet werden. Die Aussetzung der Antragspflicht soll rückwirkend ab dem 10. Juli bis zum 31. Oktober 2021 gelten.
Arbeitnehmer sind nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn ihnen deren Erbringung unmöglich ist oder sie die Erbringung wegen deren Unzumutbarkeit verweigern. Von einem Ausschluss der Leistungspflicht kann in der Regel ausgegangen werden, wenn ein Arbeitnehmer den Betrieb beispielsweise aufgrund einer Überschwemmung von Straßen oder der hochwasserbedingten Unterbrechung des öffentlichen Nahverkehrs in seinem Wohnort nicht mehr erreichen kann.
Wichtig: Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber grundsätzlich unverzüglich über das Fernbleiben von der Arbeit informieren. Je nach den Umständen des Einzelfalls sollten sie sich mit dem Arbeitgeber über die Inanspruchnahme von Urlaub oder Freizeitausgleich für geleistete Überstunden verständigen.
Im jeweiligen Einzelfall ist zu prüfen, ob insbesondere nach § 616 BGB ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung besteht. Im Ausnahmefall kann ein objektives Leistungshindernis, wie die Überschwemmung einer Region, einen Anspruch auf Vergütungsfortzahlung nach § 616 BGB begründen. Dies kann der Fall sein, wenn das objektive Hindernis den betroffenen Arbeitnehmer wegen dessen besonderer persönlicher Verhältnisse in der Weise betrifft, dass es gerade auf seinen körperlichen oder seelischen Zustand zurückwirkt oder der Arbeitnehmer zunächst seine eigenen Angelegenheiten ordnen und beispielsweise während seiner Arbeitszeit Schäden von seinem Wohnhaus abwenden muss. Zu beachten ist, dass das Hindernis nur für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit bestehen und nicht verschuldet sein darf.
Liegen die Voraussetzungen des § 616 BGB nicht vor und bestehen auch keine sonstigen Anspruchsgrundlagen (zum Beispiel aus Arbeits- oder Tarifvertrag), sollten sich die Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber über die Inanspruchnahme von Urlaub oder Freizeitausgleich für geleistete Überstunden verständigen.
Hilfen für Menschen, die vom Hochwasser betroffen sind, werden in der Regel nicht auf die SGB II- und SGB XII-Leistungen angerechnet. Eine Verrechnung kann unter Umständen dann geschehen, wenn es sich um Leistungen zur Erstausstattung handelt. Das muss im Einzelfall geklärt werden.
Es kommen Leistungen der Mindestsicherungssysteme in Betracht, wenn vom Hochwasser Betroffene ihren laufenden Lebensunterhalt zum Beispiel nach einer Geschäftsaufgabe nicht oder nicht vollständig aus zu berücksichtigendem Einkommen oder Vermögen decken können. Dies sind Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehungsweise Sozialhilfe. Für erwerbsfähige Personen und die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft sind die Jobcenter die richtigen Ansprechpartner, für nicht-erwerbsfähige Personen insbesondere das Sozialamt. Bei diesen Stellen besteht derzeit bereits wegen der Corona-Pandemie ein vereinfachtes Verfahren.
Falschinformationen in Bezug auf die Hochwasserkatastrophe: Die zuständigen Polizeibehörden, Gemeinden und Städte informieren auf ihren offiziellen Webseiten und autorisierten Social-Media-Kanälen über das aktuelle Einsatzgeschehen und stellen Falschmeldungen über das Hochwasser-Katastrophengebiet unter anderem in NRW und Rheinland-Pfalz richtig. Bitte achten Sie auf diese behördlichen und staatlichen Hinweise. Es wird derzeit auf falsche Meldungen über die Einsatzkräfte oder zu Spendenaufrufen hingewiesen.
Weiter wird beispielsweise vor Fahrzeugen in Katastrophengebieten gewarnt, die der Polizei ähneln und falsche Lautsprecherdurchsagen tätigen. Deshalb sind Meldungen dazu in den sozialen Netzwerken dringend zu prüfen und zu hinterfragen.
Vertrauenswürdige Informationen und Ansprechpartner in den Gemeinden und Städten finden Sie hier im Text, bei den Landesregierungen (Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern) oder beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).