Härtefallfonds
Betroffene können eine Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten: Der Härtefallfonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion.
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Betroffene können zur Abmilderung ihrer Härten eine pauschale Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
Foto: IMAGO/Sven Simon
Ab sofort können Betroffene bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Härtefallfonds“ einen Antrag zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten stellen – dafür vorgesehen ist eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro. Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 zu stellen.
Darüber hinaus können die Antragsformulare auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heruntergeladen werden.
Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler („Härtefallfonds“) geschaffen. Die Stiftung soll ihren Zweck innerhalb von drei Jahren verwirklichen. Träger der Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die Leistung der Stiftung richtet sich an Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung, an jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR beziehungsweise im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben. Zudem muss ihre gesetzliche Rente in Grundsicherungsnähe liegen.
Im Einzelnen werden unter weiteren Voraussetzungen begünstigt:
- Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
- Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
- Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
- nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe,
- Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“),
- Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,
- jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige.
Verdoppelung der Einmalzahlung durch Landesbeteiligung
Der Bund stattet die Stiftung einmalig mit einem Vermögen in Höhe von 500 Millionen Euro aus. Daraus finanziert werden insbesondere die Leistungen der Stiftung, das Antragsverfahren und die Beratung sowie die Geschäftsstelle und die Gremien. Weitere Zuführungen durch den Bund sind nicht vorgesehen.
Die Länder können der Stiftung bis 31. März 2023 beitreten, wenn sie hälftig ihren finanziellen Anteil einbringen und damit die Leistung um 2.500 Euro erhöhen.
In den neuen Bundesländern gilt das für alle Personengruppen, in den alten Bundesländern nur für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler. Berechtigte mit Wohnsitz im beitretenden Land hätten dann Anspruch auf eine Pauschale von 5.000 Euro.
Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung „Härtefallfonds“ von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634 zur Verfügung.