Gütesiegel werden transparenter

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Schutz vor Greenwashing Gütesiegel werden transparenter

Gütesiegel sollen besonders nachhaltige oder umweltfreundliche Produkte kennzeichnen. Jedoch halten viele Siegel nicht, was sie versprechen. Deswegen unterstützt die Bundesregierung Vorhaben der EU-Kommission zur Regulierung von Gütesiegeln.

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Eine Flasche wird grün angemalt: So können Verbraucherinnen und Verbraucher im Supermarkt getäuscht werden.

Viele Gütesiegel lassen Produkte nachhaltiger und umweltfreundlicher wirken, als sie es sind. Die Bundesregierung und die EU gehen gegen das sogenannte Greenwashing vor.

Foto: mauritius images / Firn / imageB

Für viele Verbraucher und Verbraucherinnen wird die Nachhaltigkeit von Produkten oder Dienstleistungen immer wichtiger. Gütesiegel präsentieren sich zunächst als gute Orientierung, mit denen man die Nachhaltigkeit von Produkten miteinander vergleichen kann – allerdings sind etliche Siegel trügerisch und halten nicht das, was sie versprechen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden somit in die Irre geführt.

Wenn Produkte sich nachhaltiger und umweltfreundlicher darstellen, als sie es eigentlich sind, spricht man von Greenwashing. Mit echter Nachhaltigkeit hat das meist wenig zu tun. Es handelt sich um eine Marketingstrategie, die sich in Modeunternehmen, in der Energiebranche oder im Lebensmittelsektor finden lassen. Die EU-Kommission geht gegen diese irreführenden Auszeichnungen vor.

Gütesiegel: bisher rechtlich kaum reguliert

Problematisch ist, dass die auf den Siegeln verwendete Begriffe rechtlich nicht geschützt sind. Unternehmen können ein Produkt als „klimafreundlich“ bewerben, ohne dass Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, was das genau bedeutet. Herstellerinnen und Hersteller müssen bislang auch keine genormten Standards erfüllen, um ein eigenes Siegel auf ihre Produkte drucken zu können.

Zwischen vielen irreführenden Siegeln gibt es jedoch auch einige, die tatsächlich einhalten, was sie versprechen. So beispielsweise das EU-Bio-Logo : Die EU schreibt gesetzliche Mindestkriterien für den ökologischen Landbau vor. Nur ein Lebensmittel, das den Kriterien zu mindestens 95 Prozent entspricht, darf „bio“ genannt werden.

Mehr Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher

Um gegen irreführendes Marketing vorzugehen und Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, hat die EU-Kommission innerhalb des „Green Deal“ das Gesetzespaket „Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher im grünen Wandel“ beschlossen. Dieses muss von den Mitgliedstaaten noch in nationales Recht bis zum Frühjahr 2026 umgesetzt werden.

Gütesiegel sollen damit künftig transparenter werden. Dafür sind durch das Gesetzespaket die Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken geändert worden. Auch weitere Werbestrategien, die unlautere Praktiken beinhalten, sind damit verboten. Mit Begriffen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ zu werben ist untersagt, wenn die Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit nicht bewiesen werden kann. Außerdem soll es keine eigenen Gütesiegel mehr geben, die nicht einem Prüfverfahren durch Dritte unterzogen werden oder von einer Behörde stammen. 

Für mehr Durchblick im Siegelchaos

Auch vor 2026 gibt es bereits Möglichkeiten, um sich im Siegelchaos zurechtzufinden: Das Bundesministerium für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit hat die Initiative Siegelklarheit gegründet. Ihr Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Überblick über gängige Siegel zu geben. So werden die Umweltfreundlichkeit, Glaubwürdigkeit und Sozialverträglichkeit der einzelnen Gütesiegel transparent offengelgt und bewertet.