Grenzkontrollen bis zum 15. Mai verlängert

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Das Bild zeigt die Hand eines Polizisten, der eine Polizeikelle hält. Im Hintergrund sieht man eine Absperrung, ein Auto hält an.

Die vorübergehenden Kontrollen wurden am 16. März eingeführt.

Foto: mauritius images / imageBROKER / Jochen Tack

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat die wegen der Coronavirus-Pandemie eingeführten Kontrollen an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark verlängert. Die Verlängerung gilt vom 5. bis zum 15. Mai. Sie betrifft auch Flüge von Spanien und Italien. So sollen die Infektionsgefahren durch das Corona-Virus weiter erfolgreich eingedämmt werden, indem Infektionsketten unterbrochen werden.

Reisen aus triftigem Grund möglich

Die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen waren am 16. März vorübergehend wieder eingeführt worden. Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Grenzüberschreitendes Reisen ist bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls grundsätzlich zulässig. Hierunter fallen unter anderem ärztliche Behandlungen, Todesfälle im engsten Familienkreis sowie die Einreise zum Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner.

Weitere Informationen finden Sie hier .