Reiseverkehr
Die Bundesregierung verlängert die vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen bis zum 15. Mai. Ziel ist es weiterhin, die Infektionsketten zu unterbrechen.
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Bundesinnenminister Horst Seehofer hat die wegen der Coronavirus-Pandemie eingeführten Kontrollen an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark verlängert. Die Verlängerung gilt vom 5. bis zum 15. Mai. Sie betrifft auch Flüge von Spanien und Italien. So sollen die Infektionsgefahren durch das Corona-Virus weiter erfolgreich eingedämmt werden, indem Infektionsketten unterbrochen werden.
Reisen aus triftigem Grund möglich
Die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen waren am 16. März vorübergehend wieder eingeführt worden. Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Grenzüberschreitendes Reisen ist bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls grundsätzlich zulässig. Hierunter fallen unter anderem ärztliche Behandlungen, Todesfälle im engsten Familienkreis sowie die Einreise zum Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner.
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