Bessere Unterstützung für Gewaltopfer

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Gewalthilfegesetz im Bundesrat beschlossen Bessere Unterstützung für Gewaltopfer

Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Der Bundesrat hat dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem nun zugestimmt.

2 Min. Lesedauer

Hand lehnt an Scheibe.

Mit dem Gewalthilfegesetz will die Bundesregierung unter anderem mehr Frauenhausplätze und Beratungsangebote gewährleisten.

Foto: mauritius images / DonSmith / Alamy

Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt, insbesondere gegen Frauen, ist in Deutschland nach wie vor alltägliche Realität und zieht sich durch alle sozialen Schichten. Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ für das Jahr 2023 zeigt, dass 360 Mädchen und Frauen durch ihren Partner getötet wurden. Das bedeutet, dass in Deutschland 2023 fast jeden Tag ein Femizid stattfand. Das Gewalthilfegesetz ist daher ein entscheidender Meilenstein für den Schutz von Gewaltopfern von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Bundesministerin Lisa Paus: Heute erreichen wir einen historischen Moment: Mit der Zustimmung des Bundesrats kann das Gewalthilfegesetz endlich in Kraft treten. Es ist ein Gesetz, mit dem bundesweit das Hilfesystem ausgebaut und Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen geschlossen werden können – auch durch die zukünftige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung. Jede Frau erhält durch dieses Gesetz einen Anspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung".

Zugangshürden werden abgebaut

Im Fokus des Gewalthilfegesetzes steht die bundesweite Sicherstellung eines kostenfreien und niedrigschwelligen Zugangs zu Schutz- und Beratungseinrichtungen. Das Gesetz sichert diesen Zugang durch einen individuellen Rechtsanspruch, der ab 2032 gelten soll. Um diesen Rechtsanspruch einlösen zu können, muss das Hilfesystem zunächst durch die Länder deutlich ausgebaut werden. An den entstehenden Kosten wird sich der Bund mit 2,6 Milliarden Euro beteiligen.

Neu ist auch, dass Betroffene künftig bundesweit Hilfeeinrichtungen aufsuchen und Leistungen in Anspruch nehmen können, unabhängig davon, aus welcher Kommune oder welchem Bundesland sie kommen. Für die Träger von Schutz- und Hilfeeinrichtungen werden einheitliche Grundsätze und Mindeststandards geschaffen.

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Bereitstellung von ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreien Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten
  • Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036

Das Gesetz stellt einen entscheidenden Schritt zur nachhaltigen und vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention , dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, dar.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät von Gewalt betroffene Frauen unter der Rufnummer 116 016 und online zu allen Formen von Gewalt – rund um die Uhr und kostenfrei. Die Beratung erfolgt anonym, vertraulich, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort. Auch Menschen aus dem sozialem Umfeld Betroffener und Fachkräfte können das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.