Gewalthilfegesetz im Kabinett beschlossen
Die Bundesregierung hat das Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt beschlossen. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht ein kostenfreier und niedrigschwelliger Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen.
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Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt, insbesondere gegen Frauen, ist in Deutschland nach wie vor alltägliche Realität und zieht sich durch alle sozialen Schichten. Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ für das Jahr 2023 zeigt, dass allein im letzten Jahr 360 Mädchen und Frauen durch ihren Partner getötet wurden. Das bedeutet, dass in Deutschland fast jeden Tag ein Femizid stattfand. Das Gewalthilfegesetz ist daher ein entscheidender Meilenstein für den Schutz von Gewaltopfern von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Bundeskanzler Olaf Scholz: „Wir als Bundesregierung stehen an der Seite aller Frauen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind. Deshalb wollen wir das Hilfssystem für Gewaltopfer verbessern. Es muss mehr Frauenhausplätze und Beratungsangebote geben, verlässlich finanziert. Opfer von Gewalt brauchen einen Anspruch auf Schutz. Das regelt das Gewalthilfegesetz, das wir Mittwoch im Kabinett beschließen.“
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gewalthilfegesetz haben wir endlich ein wirksames Mittel im Kampf gegen die grassierende Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Erstens, weil wir damit einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung bei Gewalt einführen. Zweitens, weil die Länder verpflichtet werden, ein bedarfsgerechtes Angebot an Schutz- und Beratung sicherzustellen und darüber hinaus angehalten werden, Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen. Und drittens, weil der Bund die Länder dabei für die kommenden zehn Jahre finanziell unterstützen wird. Deutschland hat ein Gewaltproblem gegen Frauen und mit diesem Gesetz können wir die Gewalt bekämpfen. Diese Trendumkehr ist bitter nötig.“
Zugangshürden werden abgebaut
Im Fokus des Gewalthilfegesetzes steht die bundesweite Sicherstellung eines kostenfreien und niedrigschwelligen Zugangs zu Schutz- und Beratungseinrichtungen. Das Gesetz sichert diesen Zugang durch einen individuellen Rechtsanspruch, der ab 2030 gelten soll. Um diesen Rechtsanspruch einlösen zu können, muss das Hilfesystem zunächst durch die Länder deutlich ausgebaut werden. An den entstehenden Kosten wird sich der Bund in erheblichem Umfang beteiligen.
Neu ist auch, dass Betroffene künftig bundesweit Hilfeeinrichtungen aufsuchen und Leistungen in Anspruch nehmen können, unabhängig davon, aus welcher Kommune oder welchem Bundesland sie kommen. Für die Träger von Schutz- und Hilfeeinrichtungen werden einheitliche Grundsätze und Mindeststandards geschaffen.
Bessere Vernetzung von Hilfseinrichtungen
Darüber hinaus sollen Hilfs- und Beratungseinrichtungen, insbesondere des Gesundheitswesens, der Jugendhilfe, der Polizei, der Justiz, von Bildungseinrichtungen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen besser vernetzt werden.
Das Gesetz stellt einen entscheidenden Schritt zur nachhaltigen und vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, dar.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät von Gewalt betroffene Frauen unter der Rufnummer 116 016 und online zu allen Formen von Gewalt – rund um die Uhr und kostenfrei. Die Beratung erfolgt anonym, vertraulich, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort. Auch Menschen aus dem sozialem Umfeld Betroffener und Fachkräfte können das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.