Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September 2011

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Was ist neu? Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September 2011

Nicht selten infizieren sich Patienten im Krankenhaus mit gefährlichen Keimen. Das neue Infektionsschutzgesetz fordert deshalb eine bessere Hygiene in den Krankenhäusern. Ein Dioxin-Frühwarnsystem verbessert künftig den Verbraucherschutz bei Lebensmitteln. Verschiedene Gesetze schaffen den Rahmen für eine beschleunigte Energiewende.

2 Min. Lesedauer

Verbraucherschutz

Verbraucherschutz bei Lebensmitteln verbessert

Wenn private Labore bei Lebens- oder Futtermitteln bedenkliche Mengen an unerwünschten Stoffen feststellen, sind sie verpflichtet, die zuständigen Überwachungsbehörden zu informieren. Hersteller müssen alle Ergebnisse von Dioxin-Untersuchungen melden, auch wenn die strengen Grenzwerte nicht überschritten sind.

Mit den Änderungen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches setzt die Bundesregierung zentrale Punkte des Aktionsplans „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ um. Die Änderungen sind am 4. August in Kraft getreten.

Mehr Informationen:

Dioxin-Frühwarnsystem tritt in Kraft

Gesundheit

Mehr Infektionsschutz vor gefährlichen Keimen

In Deutschland stecken sich jährlich bis zu 600.000 Menschen mit Krankheiten an, wo sie am wenigsten damit rechnen: bei einer medizinischen Behandlung. Bei vielen Patienten führt das sogar zum Tod.

Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzes schafft die Voraussetzungen dafür, die Hygiene in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu verbessern. Es verpflichtet alle Bundesländer, eine Krankenaushygiene-Verordnung zu erlassen. Außerdem werden die bestehenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für alle gesundheitlichen Einrichtungen bindend.

Mehr Informationen:

Bessere Hygiene-Standards: Schwerpunkte des Gesetzes

Krankenhauskeimen geht es an den Kragen

Energiewende

Grünes Licht für Ausbau der Stromnetze

Noch sind unsere Stromnetze nicht auf den vermehrten Transport erneuerbarer Energien ausgelegt. Für die Energiewende, die die Bundesregierung eingeleitet hat, braucht Deutschland einen zügigen Ausbau der Netze. Damit er schnell vorankommt, ist die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes am 4. August 2011 und das so genannte Netzausbaubeschleunigungsgesetz am 6. August 2011 in Kraft getreten.

Mehr Informationen:

Grünes Licht für den Ausbau der Stromnetze

Finanzieller Rahmen für beschleunigte Energiewende geschaffen

Die Bundesregierung hat zur Finanzierung der Energiewende ein Sondervermögen "Energie-und Klimafonds" eingerichtet. Das Geld fließt unter anderem in die CO2-Gebäudesanierung. Außerdem wird es verwendet für die Erforschung und Entwicklung erneuerbarer Energien sowie neuer Speichertechnologien. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ ist seit dem 6. August in Kraft.

Mehr Informationen:

Jährlich drei Milliarden Euro für Energie- und Klimafonds