Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Mai

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Was ist neu? Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Mai

Arbeitnehmer aus acht neuen EU-Mitgliedstaaten erhalten in Deutschland die volle Freizügigkeit. Sie haben nun einen umfassenden Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. In Kraft getreten ist zudem ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes. Es sorgt für mehr Sicherheit und Transparenz bei Geldanlagen. Außerdem setzt Deutschland eine europäische Richtlinie zu Erneuerbaren Energien in nationales Recht um.

2 Min. Lesedauer

Die Neuregelungen im Überblick:

Umwelt

Europa steigert den Anteil der erneuerbaren Energien

20 Prozent aus erneuerbaren Energien: Dieses Ziel hat die EU mit ihrer Erneuerbare-Energien-Richtlinie für den Endenergieverbrauch festgeschrieben. Der europaweite Durchschnittswert soll bis 2020 erreicht sein. Für jedes Land gibt es individuelle Zielvorgaben, für Deutschland 18 Prozent.

Die deutschen Förderregelungen für erneuerbare Energien sind schon heute europaweit vorbildlich. Das nationale Recht wird daher mit dem „Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien“ zum 1. Mai 2011 nur in Details angepasst. Änderungen ergeben sich für das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Energiestatistikgesetz, das Baugesetzbuch, das Hochbaustatistikgesetz sowie die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung.

Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationales Recht

Finanzen

Anleger werden besser geschützt

Viele Bürgerinnen und Bürger mussten im Zuge der Finanzmarktkrise Verluste bei ihren privaten Geldanlagen hinnehmen. Manche Verluste hatten ihre Ursache in der mangelhaften Beratung der Anleger. Das „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes“ will Beratungsdefizite abbauen.

Inländische Banken und Finanzdienstleistungsinstitute müssen ihre Anlageberater künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht registrieren lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Mitarbeiter über eine angemessene Qualifikation ihrer Mitarbeiter verfügen.

Alle Institute werden verpflichtet, für private Kunden Produktinformationsblätter zu Geldanlagen herauszugeben, die kurz und verständlich über die wesentlichen Eigenschaften des Finanzproduktes aufklären. Das Gesetz ist am 8. April 2011 in Kraft getreten.

Besserer Schutz für Anleger

Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Wer Steuern hinterzieht, der handelt unrecht. Wer sich besinnt, dem wird verziehen. So funktioniert seit vielen Jahren die so genannte strafbefreiende Selbstanzeige. Ein bewährtes Instrument für reuige Steuersünder, aber auch für den Staat, der ohne die tätige Mithilfe des Steuerhinterziehers oftmals nur sehr geringe Chancen hätte, den Steuerbetrug aufzudecken. Allerdings gibt es Steuerbetrüger, die das Angebot zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit nicht aus Reue sondern allein aus taktischen Erwägungen im großen Stil ausnutzen. Damit soll jetzt Schluss sein.

Mit dem Gesetz Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, das am 29. April 2011 in Kraft getreten ist, werden die Bedingungen für die Strafbefreiung bei der Selbstanzeige verschärft, die Regeln für das Besinnen neu bestimmt.

Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Europäische Union

Volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit nun auch in Deutschland

Vom 1. Mai 2011 an gilt die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit für die acht EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn auch in Deutschland. Damit endet die siebenjährige Übergangsregelung, die die Freizügigkeit eingeschränkt hat. Es tritt europäische Normalität ein.

Der deutsche Arbeitsmarkt ist gut darauf vorbereitet. Schon heute fehlen in vielen Bereichen qualifizierte Arbeitskräfte. Derzeit beklagen inländische Unternehmen einen Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften, zum Beispiel in der Pflege oder in Ingenieursberufen.

Volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer