Öffentliche Hand wird Vorbild beim Energiesparen

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Gesetzliche Neuregelungen Dezember 2023 Öffentliche Hand wird Vorbild beim Energiesparen

Das Bundeskartellamt kann zukünftig noch besser dort eingreifen, wo fairer Wettbewerb nicht funktioniert. Das ist gut für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Außerdem wurden Energieeffizienzziele festgelegt, um die Klimaziele zu erreichen. Der Mindestlohn in der Pflege wird erhöht und es wird einfacher, ausländische Pflegehilfskräfte zu beschäftigen.

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Neuregelungen Dezember 2023

Foto: Bundesregierung

Wirtschaft und Energie

Öffentliche Hand wird Vorbild beim Energiesparen

Bis 2045 muss der Energieverbrauch in Deutschland um 45 Prozent im Vergleich zu 2008 sinken. Das Energieeffizienz-Gesetz verpflichtet Bund, Länder, Kommunen und Unternehmen mehr Energie zu sparen. Denn Klimaschutz und Energiewende können nur erfolgreich sein, wenn der Energieverbrauch dauerhaft sinkt.

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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung novelliert

Das Bundeskartellamt kann nun stillschweigende Abstimmungen großer Anbieter am Markt besser bekämpfen und in extremen Fällen marktmächtige Unternehmen sogar entflechten. Das sorgt für fairen Wettbewerb am Markt, niedrige Preise, hohe Qualität und Innovationen.

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Arbeit und Soziales

Arbeitskräfte kommen leichter nach Deutschland

Ausländische Fachkräfte können leichter nach Deutschland einwandern. Mit der sogenannten Anerkennungspartnerschaft können Unternehmen ausländische Arbeitskräfte dabei unterstützen, ihre im Heimatland erworbenen Abschlüsse anerkennen zu lassen. Zudem öffnet sich der Arbeitsmarkt erstmalig für ausländische Pflegehilfskräfte.

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Mindestlohn in der Pflege steigt

Ab dem 1. Dezember 2023 gelten höhere Mindestlöhne in der Pflege: Für Pflegefachkräfte steigt er auf 18,25 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 15,25 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 14,15 Euro.

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Ernährung

Nährwertangaben bei Wein und Sekt

Was ist eigentlich genau drin in Wein und Sekt? Und wie viele Kalorien sind enthalten? Bisher konnten das Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel nicht den Angaben auf dem Etikett entnehmen. Ab 8. Dezember gilt auch hier eine Nachweispflicht über Zutaten, Nährwertangaben und Allergene.

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