Weltweites Schutzschild für Flüchtlinge

70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention Weltweites Schutzschild für Flüchtlinge

Sieben Jahrzehnte nach Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention stellen Flucht und Vertreibung die internationale Gemeinschaft weiterhin vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung engagiert sich auf vielfältige Weise dafür, Fluchtursachen zu mindern und die Situation von Flüchtlingen zu verbessern.

3 Min. Lesedauer

Flucht und Vertreibung sind auch sieben Jahrzehnte nach Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention große Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft. Die Bundesregierung engagiert sich auf vielfältige Weise dafür, Fluchtursachen zu mindern und die Situation von Flüchtlingen zu verbessern.

Bis heute ist die Genfer Flüchtlingskonvention das wichtigste internationale Dokument zum Schutz von Flüchtlingen und hochaktuell: Denn die Zahl der Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, ist den vergangenen Jahren weiter gestiegen.

Neue Höchstzahl von Menschen auf der Flucht

Für 2020 meldete das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) mit ca. 82,4 Millionen Flüchtlingen einen neuen Höchststand. Die Zahl von Menschen auf der Flucht hat sich binnen einer Dekade verdoppelt - und mehr als 40 Prozent der Flüchtlinge sind inzwischen minderjährig.

Für eine Flucht gibt viele Gründe: Viele Menschen verlassen ihre Heimat wegen kriegerischer Auseinandersetzungen oder Gewalt, andere werden politisch, ethnisch oder religiös verfolgt.

Fast die Hälfte aller Menschen, die sich auf der Flucht befinden, sind Binnenflüchtlinge oder Vertriebene, die sich weiterhin in ihrem Heimatland aufhalten. Etwa 20,7 Millionen Menschen sind temporär in ein Nachbarland geflohen, und über vier Millionen Menschen sind Asylsuchende, die im Ausland dauerhaft Aufnahme und Schutz vor politischer oder religiöser Verfolgung suchen.

Am 28. Juli 1951 wurde das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ in Genf verabschiedet. Sieben Jahrzehnte später gilt die so genannte „Genfer Flüchtlingskonvention“ - inhaltlich erweitert um das 1967 entstandene „Protokoll zur Genfer Flüchtlingskonvention“ - noch immer. Sie regelt den Flüchtlingsbegriff und legt Pflichten für die Aufnahmeländer fest. Viele Millionen Menschen haben über die Jahre hinweg Schutz unter Konvention gefunden. Bis heute sind über 140 Staaten dem Abkommen beigetreten.

Die Bundesregierung engagiert sich international

Deutschland hat bereits am 19. November 1951 die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet und bekennt sich bis heute zum Abkommen. Die Bundesregierung unterstützt weltweit Flüchtlinge und Asylsuchende und gehört zu den international wichtigsten Aufnahmeländern.

2018 trat Deutschland außerdem dem Globalen Pakt für Flüchtlinge (GCR) bei. Er soll die globale Zusammenarbeit bei Flüchtlingsfragen verbessern und zu einer gerechteren Lastenverteilung beitragen. Anders als die Genfer Flüchtlingskonvention ist der Globale Pakt eine politische Absichtserklärung – ohne direkte rechtliche Verpflichtungen.

Finanzielle Unterstützung

Um die von Flüchtlingsströmen besonders betroffenen Aufnahmeländer finanziell zu unterstützen, stellte die Bundesregierung dem UN-Flüchtlingshilfswerk im Jahr 2020 fast eine halbe Milliarde US-Dollar zur Verfügung und ist damit zweitgrößter Geber des UNHCR.

Deutschland gehört außerdem zu den größten Geberländern für die von dem Syrien-Krieg betroffene Region und stellte in den vergangenen Jahren über zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Im Rahmen der letzten Syrien-Geberkonferenz im Frühjahr 2021 sagte die Bundesregierung weitere 1,7 Mrd. Euro zu.

Auch über das Welternährungsprogramm unterstützt die Bundesregierung die betroffenen Länder seit 2016 mit mehr als 1,4 Milliarden Euro und war Mitveranstalter des ersten Globalen Flüchtlingsforums 2019 in Genf. 

Fluchtursachen mindern

Im Rahmen ihrer internationalen Unterstützung für Flüchtlinge verfolgt die Bundesregierung insbesondere das Ziel, die Ursachen von Flucht und Vertreibung global zu mindern.

Dazu setzte das Kabinett im Juli 2019 die Fachkommission „Fluchtursachen“ ein, die 15 zentrale Empfehlungen erarbeitete: darunter mehr Engagement beim Ausbau von Basisgesundheitsstrukturen in Entwicklungsländern oder die Unterstützung von Ländern des Globalen Südens beim klimafreundlichen Umbau ihrer Wirtschaft.

Was regelt die Genfer Flüchtlingskonvention?

In ihrem Kern regelt die Genfer Flüchtlingskonvention, wer als Flüchtling zählt: nämlich alle Menschen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung fliehen müssen. Außerdem verbietet die Konvention dem Aufnahmeland, bedrohte Flüchtlinge zurückzuschicken oder abzuweisen.