Geldwäsche wirksamer bekämpfen

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Finanzkriminalität Geldwäsche wirksamer bekämpfen

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung konsequent und wirksam zu bekämpfen, ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Sie hat deshalb Regelungen auf den Weg gebracht, die der zuständigen Behörde die Erfüllung ihrer Aufgaben erleichtern soll. Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt.

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Logo der Financial Intelligence Unit.

Financial Intelligence Unit (FIU) oder Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist die Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes.

Foto: picture alliance/dpa

In Deutschland nimmt die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegen, analysiert sie und leitet sie zur Strafverfolgung weiter. Damit die FIU ihre Aufgaben auch angesichts der steigenden Zahl an Meldungen gut und effektiv erfüllen kann, sind rechtliche Anpassungen ihrer Arbeitsweise nötig.

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen  (FIU – englisch „Financial Intelligence Unit“) ist die zentrale Meldestelle für Finanztransaktionen, bei der alle Verdachtsfälle von möglicher Geldwäsche gemeldet, geprüft und an die Strafverfolgungsbehörden übergeben werden. Sie ist eine eigenständige Behörde innerhalb der Generalzolldirektion und hat ihren Sitz in Köln.

Stärkung der FIU beschlossen

Die Bundesregierung hat gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, die den gesetzlichen Kernauftrag der FIU als Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Finanzkriminalität nachschärfen sowie Rechtsklarheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen.

Konkret wird dazu:

  • der allgemeine Grundsatz der risikobasierten Arbeitsweise klargestellt,
  • der Kernauftrag der FIU im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gesetzlich klarer ausgestaltet,
  • die Unterstützung der Prozesse durch automatisierte Verfahren innerhalb der FIU gesetzlich konkretisiert und
  • die Zusammenarbeit mit anderen Behörden vereinfacht.

Was bedeutet risikobasierte Arbeitsweise? Die eingehenden Verdachtsmeldungen werden risikobasiert fortlaufend danach ausgewertet, welche Informationen hieraus einer weiteren Bearbeitung im Sinne des gesetzlichen Kernauftrags der FIU bedürfen. Sodann werden nur Verdachtsmeldungen vertieft bearbeitet, bei denen die FIU weiteren Analysebedarf identifiziert hat.

Weitere Maßnahmen geplant

In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter voranzutreiben. Das Bundeskabinett hat dazu ein weiteres Gesetz auf den Weg gebracht, das u.a. ein neues Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität schafft. Vorgesehen ist, auf allen Ebenen Strukturen zu verbessern, Sicherheitsbehörden gezielter auszubilden und die Empfehlungen der internationalen Financial Action Task Force (FATF) zügig umzusetzen.