Gedenken für Zusammenhalt und Freiheit

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Jahrestag des 17. Juni 1953 Gedenken für Zusammenhalt und Freiheit

Bundesbauministerin Clara Geywitz und die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, gedachten gemeinsam der Opfer des 17. Juni 1953. Für die Bundesregierung nahm auch der Staatsminister und Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Carsten Schneider, teil.

2 Min. Lesedauer

Blumenkränze vor der Inschrift "Den Opfern des 17. Juni 1953".

Vertreter der Bundespolitik und das Land Berlin haben der Opfer des DDR-Volksaufstandes von 1953 gedacht.

Foto: Bundesregierung/Schacht

In ihrer Rede zum Gedenktag 17. Juni würdigte Clara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, die Freiheitsbewegung und forderte, dass die Leistung der Menschen in Ostdeutschland für das Erringen und Umsetzen der Wiedervereinigung viel stärker Teil unseres gesamtdeutschen Bewusstseins werden sollte.

Geywitz betonte, dass es die Ostdeutschen waren, die den Lauf der Geschichte verändert haben – nicht nur ihrer Geschichte, sondern der Geschichte unseres ganzen Landes. Darauf können sie sehr stolz sein.

Berlins Regierende Bürgermeisterin Giffey würdigte anlässlich des 69. Jahrestages des Aufstands vom 17. Juni 1953 diesen als wichtiges Datum der Demokratiebewegung. So sei es das erste Mal gewesen, dass in den Staaten des Ostblocks eine Freiheitsbewegung die kommunistische Regierung herausgefordert hat. „Für unsere Zukunft ziehen wir daraus die Lehre, dass Freiheit immer wieder erkämpft werden muss“, sagte Giffey.

Ein Rückblick

Nicht einmal vier Jahre nach ihrer Gründung steht die DDR kurz vor ihrem Ende: Eine knappe Lebensmittelversorgung, lange Schlangen vor den Geschäften und kein Strom in der Nacht machen die Menschen unzufrieden. Die Verbitterung wächst, als das SED-Regime Arbeitsnormen erhöht, was einer Lohnkürzung gleichkommt.

Ausgerechnet die Bauarbeiter in der Ost-Berliner Stalinallee, dem Prestigeprojekt der SED, beginnen zu streiken. Binnen Stunden greift der Aufstand auf mehr als 700 Orte über, weitet sich zum Generalstreik und schließlich zum Volksaufstand aus. Nur mit Hilfe sowjetischer Panzer gelingt es dem SED-Regime, den Aufstand niederzuschlagen – und damit die Rufe nach freien Wahlen und einer Wiedervereinigung Deutschlands zu ersticken.

Bedeutender Tag seit 1953

Im Gedenken an den Aufstand in der DDR erklärt die damalige Bundesrepublik Deutschland den 17. Juni als "Tag der deutschen Einheit" zum gesetzlichen Feiertag. Schon am 4. August 1953 wird ein entsprechendes Gesetz erlassen. Der 17. Juni soll an die Menschen erinnern, die für ihre Rechte und ihre Freiheit gekämpft und unter der Niederschlagung des Aufstands gelitten haben. Vor allem aber soll er daran erinnern, dass die beiden deutschen Staaten, dass Ost und West, zusammengehören.

Entscheidend für die Geschichte

Der Einigungsvertrag, der am 29. September 1990 in Kraft tritt, erklärt den 3. Oktober zum Tag der Deutschen Einheit, zum staatlichen Feiertag. Der 17. Juni bekommt den Status eines Gedenktages. Der Feiertag wird aufgehoben. Auch wenn der 17. Juni kein Feiertag mehr ist: Der Aufstand in Ost-Berlin und der DDR gehört zu den prägendsten und bedeutendsten Ereignissen der jüngeren deutschen Geschichte. Ohne ihn lässt sich die deutsche Geschichte der vergangenen Jahrzehnte nicht erklären.

Die Fluchtbewegung in den Folgejahren, die „Abstimmung mit den Füßen", lässt sich ebenso wenig nachvollziehen wie der Bau der Mauer, die systematische Verfolgung Andersdenkender, die Proteste gegen das Regime oder die Friedliche Revolution. Schon deshalb muss der 17. Juni ein Gedenktag bleiben. Aber auch, weil er das Bewusstsein dafür schärft, was Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie bedeuten.