Digitales Organspende-Register
Das neue Organspende-Register ist online. Ein guter Grund, sich mit diesem lebensrettenden Thema auseinanderzusetzen. Kann ich mir vorstellen, Organe zu spenden? Gilt der bisherige Organspendeausweis weiterhin? Und sind meine Daten in dem neuen Register sicher? Die wichtigsten Antworten im FAQ.
4 Min. Lesedauer
- Warum ist es wichtig, dass sich möglichst viele Menschen für eine Organspende entscheiden?
- Können alle Menschen ihre Organe spenden?
- Voraussetzung für die Organspende ist der Hirntod – was bedeutet das?
- Warum ist es wichtig, zu dokumentieren, ob man seine Organe spenden möchte?
- Was ist das Organspende-Register, wieso wird es zusätzlich eingeführt und ist es sicher?
- Reicht ein Organspendeausweis weiterhin aus?
- Ich kann mich nicht entscheiden – wer hilft mir weiter?
Warum ist es wichtig, dass sich möglichst viele Menschen für eine Organspende entscheiden?
Wenn wichtige Organfunktionen verloren gehen, kann eine Organtransplantation Lebensqualität zurückgeben oder sogar Leben retten. Für viele Menschen, die auf eine Organspende warten, ist die Transplantation die letzte Hoffnung.
Allerdings werden weniger Organe gespendet als benötigt. Daher werden Patientinnen und Patienten, die aus medizinischen Gründen eine Transplantation brauchen, in Wartelisten aufgenommen. Derzeit werden in Deutschland über 8.700 Spenderorgane benötigt (Stand 31. Dezember 2023). Die meisten Menschen warten auf eine Spenderniere.
Können alle Menschen ihre Organe spenden?
Es gibt nur wenige Erkrankungen, die eine Organspende nach dem Tod ausschließen. Und es gibt kein Höchstalter, bis zu dem eine Spende möglich ist.
Damit Organe gespendet werden können, muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen. Außerdem muss bei der verstorbenen Person der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen, der Hirntod, festgestellt worden sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall, ob sich Organe für eine Transplantation eignen.
Neben der Organspende nach dem Tod ist auch eine Lebendorganspende möglich. Hier werden Organe oder Organteile von lebenden Menschen übertragen. Derzeit werden in Deutschland vor allem Nieren und Teile der Leber auf diese Art und Weise transplantiert. Dies ist unter anderem nur dann zulässig, wenn sich die spendende und die empfangende Person nahestehen.
Zum Ablauf einer Organspende und Transplantation lesen Sie mehr bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Voraussetzung für die Organspende ist der Hirntod – was bedeutet das?
Grundvoraussetzung für eine Organspende ist der Hirntod – der endgültige, unumkehrbare Ausfall des gesamten Gehirns. Zwei Fachärzte müssen unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Diese sogenannte Hirntoddiagnostik folgt klaren Regeln, die in einer Richtlinie der Bundesärztekammer definiert sind. Zum Beispiel müssen die Untersuchungen mit einem zeitlichen Abstand wiederholt werden, um den Hirntod sicher festzustellen.
Hier finden sich nähere Informationen zur Hirntoddiagnostik.
Der Hirntod kommt nur selten vor, so dass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende in Frage kommen. Eine kurze Zeit lang ist es möglich, das Herz-Kreislauf-System der oder des Verstorbenen künstlich aufrechtzuerhalten. In dieser Zeit können die Organe weiterhin durchblutet und dann transplantiert werden.
Warum ist es wichtig, zu dokumentieren, ob man seine Organe spenden möchte?
Organe dürfen nur entnommen werden, wenn der verstorbene Mensch vor seinem Tod einer Organspende zugestimmt hat – zum Beispiel durch die Eintragung im Organspende-Register, durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Wenn dies nicht vorliegt, werden die Angehörigen gefragt. Sie treffen dann eine Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen.
Diese Entscheidung ist für die Angehörigen schwierig und geschieht in einer emotional sehr belastenden Situation. Daher sollte jede und jeder noch zu Lebzeiten eine persönliche Entscheidung zur Organspende treffen. Diese Entscheidung sollte dokumentiert sein. Und sie sollte auch mit den Angehörigen besprochen werden – das schafft Klarheit im Ernstfall.
Was ist das Organspende-Register, wieso wird es zusätzlich eingeführt und ist es sicher?
Seit März 2024 können Bürgerinnen und Bürger einer Organspende auch digital zustimmen. Das neue digitale Organspende-Register speichert die Entscheidung für oder gegen eine Spende in einem zentralen elektronischen Verzeichnis. Es ist eine neue digitale Möglichkeit, die Entscheidung zur Organspende rechtlich verbindlich zu dokumentieren – neben dem bisherigen Organspendeausweis und der Patientenverfügung.
Alle Bürger und Bürgerinnen ab 16 Jahren können sich kostenlos eintragen. Organspendeausweis und Patientenverfügungen bleiben weiterhin gültig. Bürgerinnen und Bürger können ihre Zustimmung jederzeit wieder digital zurücknehmen.
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) können sich Bürgerinnen und Bürger digital registrieren. Um sich im Organspende-Register eintragen zu können, muss die Onlineausweisfunktion des Personalausweises aktiviert sein. Das dient der Sicherheit. Wie das Organspende-Register genau funktioniert, erklären ein Video und FAQs.
Das Organspende-Register ermöglicht einen Zugriff jederzeit und von überall. Dadurch können sich Ärztinnen und Ärzte im Notfall schnell und sicher über eine Zustimmung informieren. Die Zustimmung kann nicht „verloren gehen“. Das Register stellt sicher, dass die persönliche Entscheidung berücksichtigt wird.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt das Organspende-Register. Es speichert die persönlichen Daten geschützt. Das Organspende-Register ist nicht öffentlich einsehbar. Zugreifen können nur autorisierte Stellen wie Transplantationsbeauftragte in Krankenhäusern.
Bis zum 1. Januar 2025 sollen alle zuständigen Stellen auf das Register zugreifen können. In der Übergangszeit kann die Entscheidung zusätzlich weiterhin schriftlich – beispielsweise im Spenderausweis – dokumentiert werden. So stellt man sicher, dass der eigene Wille im Ernstfall auch während des Übergangszeitraums berücksichtigt wird.
Reicht ein Organspendeausweis weiterhin aus?
Ja, nach wie vor können Bürgerinnen und Bürger Entscheidung für eine Organspende mit dem bisherigen Organspendeausweis dokumentieren.
Hier kann man einen Organspendeausweis online ausfüllen und ausdrucken oder auch eine Plastikkarte für die Geldbörse bestellen.
Ich kann mich nicht entscheiden – wer hilft mir weiter?
Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt es ein Infotelefon speziell zum Thema Organspende. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 90 40 400 können Bürgerinnen und Bürger montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr all ihre Fragen loswerden.
Hier lassen sich Erfahrungsberichte von Menschen finden, die mit der Organspende in Berührung gekommen sind.
Weitere Antworten auf Fragen gibt es auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.