Fragen und Antworten
Einkaufen mit Maß - das ist momentan besonders wichtig. Warum wird vom Hamstern abgeraten? Werden Einkaufswagen desinfiziert? Und was tut der Bund, um eine gute Logistik sicherzustellen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Einkaufen und der sicheren Versorgung mit Lebensmitteln in Zeiten der Coronavirus-Pandemie.
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Im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften ist jeder verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen. Zu den medizinischen Masken zählen sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95 oder FFP2. Die einzelnen Regelungen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes. In jedem Fall gilt, auch wenn Sie eine Schutzmaske tragen: Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen ein, achten Sie auf eine gute Handhygiene und das Einhalten der Nies- und Husten-Etikette.
Viele Supermärkte gewähren den Zutritt nur mit einem Einkaufswagen oder -korb. So lässt sich zum einen eine Übersicht darüber behalten, wie viele Kunden im Laden sind, zum anderen wird damit der Sicherheitsabstand gewährleistet. Weiterhin gilt: Abstand halten und Hygieneregeln einhalten. Wichtig ist außerdem, sich zurück zu Hause gründlich die Hände zu waschen.
Achten Sie im öffentlichen Raum auf die Kontaktregeln und den Mindestanstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen – auch im Supermarkt. Einige Supermärkte weisen zum Beispiel durch Bodenmarkierungen darauf hin, stellen Mitarbeiter oder einen Sicherheitsdienst ab, um den Zugang zu kontrollieren. Derartige Vorkehrungen dienen dem Schutz vor weiteren Virenübertragungen.
Supermärkte und Geschäfte versuchen, das Infektionsrisiko für Kunden und Verkäufer bestmöglich zu minimieren. Ein Mittel, das dabei helfen kann, ist das kontaktlose Bezahlen. Kunden und Kassierer müssen sich dabei nicht berühren - und in den meisten Fällen nicht einmal das Gerät anfassen. Der Kunde muss beim kontaktlosen Bezahlen die Karte nicht in ein Terminal stecken. Bei Beträgen bis zu 25 Euro ist zudem in der Regel keine PIN nötig.
Eine Übertragung des neuartigen Coronavirus über Lebensmittel oder Verpackungen ist sehr unwahrscheinlich. Eine Desinfektion ist daher nicht erforderlich. Waschen Sie nach dem Auspacken Ihrer Einkäufe die Hände.
Häusliche Quarantäne bedeutet, dass man das Haus nicht verlassen darf. Eventuell besteht die Möglichkeit, Angehörige oder Nachbarn zu bitten, dies zu übernehmen. Hierbei gilt es allerdings unbedingt zu beachten, dass der direkte Personenkontakt ausbleibt und die Einkäufe zum Beispiel vor die Haustür gestellt werden. Einige große Supermarktketten bieten auch einen Lieferdienst an, welcher in der Zeit der Quarantäne ratsam ist.
Die Versorgung mit Lebensmitteln ist auch in der derzeitigen Lage gesichert, es gibt keine Engpässe. Die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung hat neben dem sachgerechten Infektionsschutz oberste Priorität. In der ersten Phase der Pandemie waren vorübergehend bestimmte Waren wie Toilettenpapier, Mehl oder Frischmilch in einigen Filialen nicht verfügbar. Das hatte vor allem logistische Gründe: Laster, die etwa aufgrund von Grenzkontrollen im Stau standen oder Ware, die schlichtweg nicht schnell genug nachgeräumt werden konnte. Der Lebensmitteleinzelhandel, die Ernährungswirtschaft und die Politik haben daraufhin mit Hochdruck an Lösungen gearbeitet, um die logistischen Probleme zu beheben. Den Verbrauchern stehen Lebensmittel in gewohntem Umfang zur Verfügung.
Supermärkte berichten erneut über eine steigende Nachfrage nach bestimmten Produkten, Fotos von leeren Toilettenpapier-Regalen machen die Runde. Hamsterkäufe sind jedoch nach wie vor unnötig. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betont: "Für Hamsterkäufe gibt es keinen Grund. Die Lieferketten funktionieren – das gilt nach wie vor." Zu keiner Zeit in der Pandemie sei die Lebensmittelversorgung in Deutschland gefährdet gewesen. Wer hortet, handelt nicht nur unlogisch, sondern auch unsolidarisch. Und am Ende landet vieles in der Tonne. Die Bundesregierung bittet deshalb darum, nur das zu kaufen, was tatsächlich notwendig ist. Wenn jeder normal einkauft, steht man auch selbst nicht irgendwann vor leeren Regalen.
Nein, Abgabemengen sind nicht reguliert. Jedoch haben einzelne Supermärkte und Drogerien die Abgabemengen für bestimmt Produkte pro Person eingeschränkt, um diese einem größeren Kundenkreis bereitstellen zu können.
Die deutsche Landwirtschaft produziert genug, um die Bevölkerung ernähren zu können. Gradmesser dafür ist der Selbstversorgungsgrad. Dieser zeigt an, wie viel Prozent des Verbrauchs durch heimische Landwirtschaft gedeckt werden können. Bei Weizen, Kartoffeln, Fleisch, Zucker und Milcherzeugnissen liegt er beispielsweise bei mehr als 100 Prozent. Das bedeutet: Deutschlandweit werden mehr von diesen Gütern produziert, als hierzulande eingekauft, verzehrt oder weiterverarbeitet werden. Kartoffeln oder Fleisch können zum Beispiel exportiert oder gelagert werden.
Die Ernährungsindustrie, das Ernährungshandwerk und der Lebensmittelhandel haben im Moment besonders viel zu tun, um die sprunghaft angestiegene Nachfrage nach insbesondere haltbaren Lebensmitteln zu bedienen. Unternehmen leiden unter fehlenden Arbeitskräften. Hinzu kommt, dass Heimarbeit hier nur sehr begrenzt möglich ist. Um die gestiegenen Anforderungen dennoch gut erfüllen zu können, werden Lebensmitteldiscounter und Supermärkte inzwischen vielerorts von anderen Unternehmen unterstützt. Beispielsweise stellen Gastronomiebetriebe, die in der der-zeitigen Situation weniger zu tun haben, Personal zur Verfügung, das in den Märkten aushilft.
Klar ist: Was nicht transportiert wird, fehlt im Supermarktregal. Es geht darum, Störungen in der Logistik in den Unternehmen, die für die Versorgung mit Lebensmitteln systemrelevant sind, unbedingt zu verhindern. Bundeslandwirtschafts- und Bundesverkehrsministerium haben gute Lösungen gefunden, um die Warenlieferungen sicherzustellen. So wurden die Lenk- und Ruhezeiten im Warenverkehr und Güterverkehr flexibilisiert. Darüber hinaus wird auf die Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Lkw verzichtet.
Das passiert nur, wenn eine Versorgungskrise im Sinne des entsprechenden Gesetzes vorliegt – dem Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz, kurz ESVG. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geht aber derzeit nicht davon aus, dass das Coronavirus-Geschehen zu einer solchen Versorgungskrise führen könnte. Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ist aktuell gesichert. Von einer Versorgungskrise laut ESVG ist nur dann die Rede, wenn die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Lebensmitteln in wesentlichen Teilen Deutschlands ernsthaft gefährdet ist und diese Gefährdung ohne Eingreifen der Bundesregierung in den Markt, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu beheben ist.
Die jederzeit verfügbaren staatlichen Notvorräte tragen dazu bei, schnell auf Mängel in der Versorgung reagieren zu können. Für die staatliche Lagerhaltung von Nahrungsmittelnotvorräten gibt es zwar keine direkte rechtliche Verpflichtung. Sie kann aber indirekt aus der staatlichen Pflicht zur Daseinsvorsorge abgeleitet werden. Die staatlichen Notreserven bestehen zum einen aus Weizen, Roggen und Hafer, der sogenannten Bundesreserve Getreide. Zum anderen werden Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch eingelagert (Zivile Notfallreserve).