Fragen und Antworten zum „Tankrabatt“

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Entlastungen Fragen und Antworten zum „Tankrabatt“

Die Bundesregierung unterstützt die Bürgerinnen und Bürger angesichts der steigenden Energiepreise. Bis zum 31. August galt eine abgesenkte Energiesteuer auf Kraftstoffe – der sogenannte Tankrabatt. Eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten.

1 Min. Lesedauer

Eine Zapfpistole wird in den Tank gesteckt.

Um Bürgerinnen und Bürger direkt zu entlasten, hat die Bundesregierung die Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate gesenkt.

Foto: Ulf Dieter

Wie hoch war die Energiesteuer-Senkung?

Die Energiesteuersätze wurden ab dem 1. Juni 2022 befristet für drei Monate für die folgenden Kraftstoffe so weit gesenkt, wie es nach Europarecht erlaubt ist:

  • Benzin um 29,55 Cent pro Liter
  • Diesel um 14,04 Cent pro Liter
  • Erdgas (CNG/LNG) um 6,16 Cent pro Kilogramm
  • Flüssiggas (LPG) um 12,66 Cent pro Liter

Als Verbrauchsteuer ist die Energiesteuer darauf angelegt, dass sie vollständig an die Endverbraucherinnen und -verbraucher weitergegeben werden soll. Ihre befristete Absenkung endete am 31. August 2022.

Was war das Ziel der Steuersenkung?

Die Kraftstoffpreise haben sich in den vergangenen Monaten stark erhöht. Die befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe hat schnell und wirksam die Menschen entlastet, die auf das Auto angewiesen sind: Pendlerinnen und Pendler, Familien sowie Gewerbetreibende insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche.

Wie setzt sich der Kraftstoffpreis zusammen?

Bei der Preisgestaltung von Kraftstoffen besteht keine staatliche Regulierung - die Kraftstoffpreise bilden sich frei am Markt. Dabei spielen neben Rohölpreis, Steuern oder Verarbeitungskosten auch die verfügbare Transportinfrastruktur sowie die Angebots- und Nachfragesituation vor Ort eine wesentliche Rolle.

Der staatliche Anteil umfasst: Energiesteuer, CO2-Bepreisung, Erdölbevorratungsabgabe und Mehrwertsteuer.

Wie wird die Energiesteuer erhoben?

Der Mechanismus der Energiebesteuerung funktioniert wie folgt: Die Tankstellen beziehen in der Regel nur Kraftstoffe, die bereits mit der Energiesteuer belastet wurden. Das heißt: Der Kraftstoff wird nicht erst mit dem Verkauf an der Tankstelle versteuert, sondern bereits mit der Entnahme aus Raffinerie oder Tanklager.

Hat die Senkung der Energiesteuer gewirkt?

Das Bundeskartellamt prüft kontinuierlich, wie die Mineralölgesellschaften ihre Preise setzen. Eine belastbare Beurteilung der Weitergabe der Energiesteuersenkung an die Endkunden kann erst nach Vorliegen umfassender Daten erfolgen. Hierbei werden die Ergebnisse der vom Bundeskartellamt eingeleiteten Untersuchung des Mineralölsektors für eine abschließende Bewertung von großer Bedeutung sein.