Bessere Datenerhebung zum Antibiotikaeinsatz

Fragen und Antworten zum Arzneimittelgesetz Bessere Datenerhebung zum Antibiotikaeinsatz

Neue Regeln zum Antibiotikaeinsatz bei Nutztieren sollen die Prävention vor Antibiotikaresistenzen verbessern. Ein Gesetz, das insbesondere Halter von Masttieren betrifft und vor allem Meldevorschriften verschärft sowie vereinfacht, tritt am 1. November 2021 in Kraft. Was sich ändert- wichtige Fragen und Antworten.

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Ein Huhn steht in einer Scheune.

Bei Masthühnern und Mastputen ist der Anteil verwendeter Reserveantibiotika bisher besonders hoch.

Foto: picture alliance/dpa/Andreas Gebert

Was ändert sich?

Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Halter von Masttieren. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende geänderten Meldevorschriften:

  • Tierhalter müssen künftig nicht nur melden, wenn sie antibakteriell wirksame Arzneimittel verwenden. Sie sind auch zur Meldung verpflichtet, wenn sie solche Arzneimittel nicht anwenden (obligatorische Nullmeldung).
  • Zusätzlich zur Anzahl der Behandlungstage ist nun auch das Anwendungs- oder Abgabedatum des Arzneimittels anzugeben.
  • Dem Bundesinstitut für Risikobewertung wird es ermöglicht, die im Rahmen des Antibiotika-Minimierungskonzepts erhobenen Daten auch über die erfolgte Evaluierung hinaus auszuwerten.

  • Tierhalter können künftig auch auf elektronischem Wege die Einhaltung tierärztlicher Behandlungsanweisungen melden. Das war bisher nur schriftlich möglich. Durch den geringeren Zeitaufwand für die elektronische Erfassung wird die Wirtschaft - trotz der andererseits gestiegenen Meldepflichten – um fast zwei Millionen Euro entlastet.

Warum sind die Änderungen notwendig?

Menschen und Tiere werden oft von den gleichen bakteriellen Krankheitserregern infiziert und entsprechend mit den gleichen Antibiotika behandelt. Sie beeinflussen daher wechselseitig die Entstehung von Antibiotikaresistenzen. Um dem vorzubeugen, ist ein sorgfältiger, verantwortungsbewusster und insgesamt reduzierter Einsatz von Antibiotika sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin notwendig.

Deshalb hat die Bundesregierung bereits 2014 mit der 16. Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) ein Konzept zur flächendeckenden Minimierung des Antibiotikaeinsatzes für sechs Nutztierarten beschlossen: für die Mast von Ferkeln, Schweinen, Kälbern, Rindern, Hühnern und Puten.

Eine Evaluation dieses Konzeptes, die den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2014 bis einschließlich 2017 umfasste, zeigte unter anderem, dass die Qualität der erhobenen Daten und ihre Auswertung zu verbessern sind. Das Gesetz zur 17. Änderung des Arzneimittelgesetzes setzt dies um.

Was sind die wesentlichen Ergebnisse der letzten AMG-Novelle?

Das wichtigste Ergebnis der 16. Novelle: Das Antibiotika-Minimierungskonzept der Bundesregierung hat sich grundsätzlich bewährt, um den Antibiotikaeinsatz bei den sechs genannten Nutztierarten zu minimieren. Auch die betriebliche Therapiehäufigkeit sank. Der reduzierte Antibiotika-Einsatz wirkt sich positiv auf die Verhinderung von Antibiotika-Resistenzen aus.

Die Gesamtverbrauchsmenge an Antibiotika bei allen sechs Tierarten sank von Mitte 2014 bis Ende 2017 von 298 Tonnen auf 204 Tonnen, sie reduzierte sich damit um 31,6 Prozent.

  • Eine genauere Betrachtung zeigte aber: Die stärkste Reduktion wurde bei Schweinen erreicht: bei Mastferkeln minus 46 Prozent, bei Mastschweinen minus 43 Prozent.
  • Bei Mastputen war lediglich ein Minus von vier Prozent zu verzeichnen, bei Masthühnern minus ein Prozent, bei Mastkälbern ebenfalls minus vier Prozent.
  • Bei Mastrindern ist der Einsatz von Antibiotika insgesamt sehr gering. 2014 betrug er 1,7 Tonnen, 2017 waren es 0,4 Tonnen. Das ist ein Minus von 76,4 Prozent.
  • Reserveantibiotika, also Antibiotika, die in erster Linie der Behandlung bestimmter Infektionskrankheiten beim Menschen dienen, wurden bei Schweinen und Rindern in geringem Umfang eingesetzt - jeweils weniger als zehn Prozent der jeweiligen Verbrauchsmenge. Bei Masthühnern und Mastputen jedoch mit einem Anteil von rund 40 Prozent der jeweiligen Verbrauchsmenge.

Die Zahlen zeigen: Die Bundesregierung wird weiter intensiv daran arbeiten, den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zu reduzieren. Unter anderem dient dazu ihre Antibiotika-Resistenzstrategie .

Welchen Fahrplan hat die Bundesregierung, um den Einsatz von Antibiotika weiter zu minimieren?

Nach den jetzt beschlossenen technisch-administrativen Änderungen soll in einem zweiten Schritt eine inhaltliche Überarbeitung des Antibiotika-Minimierungskonzeptes erfolgen. Diese wird auf einer - mit den jetzt beschlossenen Melderegelungen - verbesserten Datengrundlage basieren. Die geplante Änderung des Antibiotika-Minimierungskonzepts erfolgt im Rahmen der Neuordnung des nationalen Tierarzneimittelrechts, die infolge von EU-Verordnungen bis 2022 vorzunehmen sind.