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EU-Staaten einigen sich auf Reform des Gemeinsamen Asylsystems

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Treffen der EU-Innenministerinnen und -minister EU-Staaten einigen sich auf Reform des Gemeinsamen Asylsystems

Bei ihrem Treffen in Luxemburg haben sich die Innenministerinnen und -minister der EU-Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Position zu der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems verständigt. Nun wird der Rat der Europäischen Union mit dem Europäischen Parlament in Verhandlungen zu der Asylreform gehen.

2 Min. Lesedauer

Bundesinnenministerin Faeser spricht beim EU-Rat mit ihrem französischen Amtskollegen Gerald Darmanin.

Für die Bundesregierung nahm Bundesinnenministerin Faeser an den Verhandlungen in Luxemburg teil – hier im Gespräch mit ihrem französischen Kollegen Gerald Darmanin.

Foto: picture alliance / EPA / Julien Warnand

Die Innenministerinnen und -minister der EU-Mitgliedsstaaten haben sich bei ihrem Treffen in Luxemburg auf eine gemeinsame Position bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt. 

Zu der EU-Asylreform, die damit einen wesentlichen Schritt weiter gekommen ist, gehört ein wirksamer Grenzschutz an den europäischen Außengrenzen mit einheitlichen Standards für Registrierungen und Zuständigkeiten, sowie ein praktikabler Solidaritätsmechanismus.

Die Bundesregierung hat sich mit Nachdruck für eine grundlegende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems eingesetzt, denn „wer die Herausforderungen, die mit der Fluchtmigration verbunden sind, bewältigen will, kann das in der Europäischen Union nur gemeinsam tun“, so Bundeskanzler Olaf Scholz.

Verpflichtende Asylverfahren an der EU-Außengrenze

Die Asylverfahrensverordnung legt ein gemeinsames Verfahren für die gesamte EU fest. Diese müssen die Mitgliedstaaten befolgen, wenn Menschen internationalen Schutz suchen. Die Verordnung strafft die Verfahrensmodalitäten wie etwa die Dauer des Verfahrens und legt Standards für die Rechte der Asylbewerber fest. Dazu gehört die Bereitstellung eines Dolmetschers oder das Recht auf Rechtsbeistand und Vertretung.

Teil der Gesamteinigung ist die Einführung verpflichtender Asylverfahren an der EU-Außengrenze. Es ist auch im Interesse der Schutzsuchenden, zügig eine verlässliche Antwort auf ihr Schutzersuchen zu erhalten. Wichtig ist für die Bundesregierung, dass jedes Asylgesuch fair, effizient und schnell behandelt wird.

Faire und effiziente Antragsbearbeitung

Das Verfahren gilt für Antragsteller, die eine Staatsangehörigkeit besitzen, deren Anerkennungsquote unter 20 Prozent liegt. Es gilt nicht für Menschen aus Ländern mit hoher Anerkennungsquote. Die Gesamtdauer des Asyl- und Rückführungsverfahrens an der Grenze sollte dabei nicht mehr als zwölf Wochen betragen.

Vom Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige. Für diese Regelung ist Deutschland deutlich, stark und erfolgreich eingetreten. Damit ist der Schutz dieser besonders vulnerablen Gruppe sichergestellt. Weiterhin ist sichergestellt, dass es individuelle Ausnahmen gibt, wenn die hohen humanitären Anforderungen, die vor allem für Familien gelten, in einem Grenzverfahren nicht eingehalten werden können. Die Bundesregierung wird sich bei den jetzt anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament weiter klar dafür einsetzen, dass Familien mit Kindern von dem Grenzverfahren ausgeschlossen werden.

Ein solidarisches Europa

Um das derzeitige System auszugleichen, bei dem einige wenige Mitgliedstaaten, nämlich die an den Außengrenzen, für die große Mehrheit der Asylanträge zuständig sind, wird ein neuer Solidaritätsmechanismus vorgeschlagen, der einfach, vorhersehbar und praktikabel ist.

Die neuen Regeln kombinieren obligatorische Solidarität mit Flexibilität für die Mitgliedstaaten bei der Wahl der einzelnen Beiträge. Die Mitgliedstaaten können Flüchtlinge aufnehmen, finanzielle Beiträge leisten oder alternativ Personal entsenden zum Aufbau von Kapazitäten.

Die Mitgliedstaaten können nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Art von Solidaritätsbeitrag sie leisten. Wenn sie keine Flüchtlinge aufnehmen, müssen sie eine Ausgleichszahlung leisten.

Einigung ist ein großer Erfolg

Die Einigung zu einer gemeinsamen Position zur Reform des EU-Asylsystems ist ein großer Erfolg. Denn es ist gelungen, die weit auseinanderliegenden Positionen in der EU zusammenzubringen – ein Durchbruch nach Jahren, in denen sich die Mitgliedstaaten nicht einigen konnten. Dafür mussten alle Kompromisse eingehen, auch Deutschland.

Europa zeigt sich damit handlungsfähig und beweist seinen Willen, auch in schwierigsten Fragen gemeinsam Fortschritte zu machen.

Informationen zur Migrationspolitik der Bundesregierung finden Sie in unseren Fragen und Antworten