Bundesregierung gibt Teil der Ölreserve frei

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Erdölvorräte Bundesregierung gibt Teil der Ölreserve frei

Die Bundesregierung gibt einen Teil ihrer Reserven aus den Beständen des Erdölbevorratungsverbands frei. Bundeswirtschaftsminister Habeck: „Wir leisten damit einen Beitrag im internationalen Konzert“. In Zeiten wie diesen sei es wichtig, geschlossen zu handeln.

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Foto zeigt Öltanks

Der international abgestimmte Schritt dient zur Stabilisierung der Preise und insgesamt zur Beruhigung des Ölmarkts. 

Foto: picture alliance/dpa/Carmen Jaspersen/dpa

Die Mitgliedstaaten der Internationalen Energie Agentur (IEA) haben in einer Sondersitzung am Mittwoch beschlossen, dass international insgesamt Ölreserven im Umfang von 60 Millionen Barrel freigegeben werden sollen. Damit sollen die angespannten internationalen Ölmärkte entlastet und der Druck auf die Energiepreise gesenkt werden.

Deutschland leistet einen Beitrag in Höhe von 5,4 Prozent, entsprechend dem deutschen Anteil am Erdölverbrauch der IEA-Länder. Dies sind rund 435.000 Tonnen Öl oder rund drei Prozent der deutschen Erdölreserve. Diese Menge verringere jedoch nur die Reichweite der strategischen Reserven auf die gesetzlich vorgegebenen 90 Tage, so das Bundeswirtschaftsministerium. Denn die Erdölreserven lägen mit derzeit 93 Tagen über dem gesetzlich festgelegten Soll von 90 Tagen.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung gestern mitgeteilt, den Kauf von Flüssiggas (LNG) in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zur Einspeicherung zu finanzieren. Die Bundesregierung leistet damit einen Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland.

Geschlossen handeln

Der international abgestimmte Schritt dient zur Stabilisierung der Preise und insgesamt zur Beruhigung des Ölmarkts. Die Preise waren in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stark gestiegen. Experten werten die Preisanstiege als Anzeichen erster Lieferstörungen. Das Bundeswirtschaftsministerium betont jedoch, dass es aktuell in Deutschland keine Einschränkung in der Versorgung mit Öl gebe.

Zügige rechtliche Umsetzung

Die Entscheidung wird nun per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz umgesetzt. Dies geschieht auf der Grundlage des Erdölbevorratungsgesetzes, das erlaubt, bei „drohenden oder bereits eingetretenen Versorgungsstörungen die Vorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen schnell in den Markt zu bringen“. Somit kann die Bevorratungspflicht des Erdölbevorratungsverbandes für „eine gewisse Zeit“ heruntergesetzt werden.

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend wird der Erdölbevorratungsverband die entsprechenden Erdölvorräte den Unternehmen der Mineralölwirtschaft zum Kauf zu Marktpreisen anbieten. Innerhalb weniger Tage stehen auf diese Weise zusätzliche Mengen an Benzin, Diesel, Flugkraftstoffen und Heizöl zur Verfügung.

Der Erdölbevorratungsverband (EBV) wurde 1978 auf der Grundlage des Erdölbevorratungsgesetzes (ErdölBevG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg errichtet und untersteht in der Rechtsaufsicht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Alle Unternehmen, die die betreffenden Produkte im Inland herstellen oder nach Deutschland importieren, sind Pflichtmitglieder des Erdölbevorratungsverbandes und müssen Pflichtbeiträge zu dessen Finanzierung leisten. 

Reserve von 15 Millionen Tonnen Rohöl

Aufgabe des EBV ist es, Vorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen (Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl EL und Kerosin) im Umfang von mindestens 90 Tagen der entsprechenden Nettoimporte von Rohöl und Mineralölprodukten bezogen auf das vorangegangene Jahr und ausgedrückt in Rohöläquivalenten zu halten. Derzeit hält der Erdölbevorratungsverband etwa 15 Millionen Tonnen Rohöl und 9,5 Millionen Tonnen fertige Mineralölerzeugnisse.

Mit diesen so genannten strategischen Ölvorräten könnte für drei Monate ein vollständiger Ausfall aller Importe ausgeglichen werden. Die Vorräte an Erdölerzeugnissen sind über ganz Deutschland verteilt, um schnell und wirksam auf regionale Versorgungsstörungen reagieren zu können. Das Rohöl wird vorwiegend in Kavernen in Norddeutschland gelagert. Von dort aus kann es über Pipelines oder auch per Schiff zur Verarbeitung in Raffinerien transportiert werden.

In Deutschland wurden bislang drei Mal strategische Ölreserven freigegeben, jeweils aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses der Mitgliedsländer der Internationalen Energieagentur: Die Anlässe waren der Golfkrieg 1990/91, die von den Hurrikanen "Katrina" und "Rita" 2005 angerichteten Schäden in den USA sowie der Ausfall libyscher Ölexporte im Jahr 2011.