Schnell, einfach und papierlos zur Entschädigung

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Verdienstausfälle in der Corona-Krise Schnell, einfach und papierlos zur Entschädigung

Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können von kommender Woche an online beantragt werden. Mit dem Antrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen.

1 Min. Lesedauer

Foto zeigt einen Coronatest

Anträge stellen können Selbstständige und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen.

Foto: picture alliance/dpa

Wer wegen des Coronavirus unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält aufgrund des Infektionsschutzgesetzes Entschädigung für seinen Verdienstausfall.

Anträge stellen können Selbstständige und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen. Alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren stehen ab sofort hier zur Verfügung. Die Anträge können über dieselbe Internetseite ab kommender Woche gestellt werden. Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt.

Das Online-Verfahren wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium entwickelt.

Seit dem 30. März 2020 gilt dies auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Neu ist, dass diese Entschädigung nun auch online beantragt werden kann. Das Projekt ist Teil der Verwaltungsdigitalisierung, welche im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes in Kooperation zwischen Ländern und Bund vorangetrieben wird.

Die Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums finden Sie hier .