Im Kabinett
Große Energielieferanten sollen künftig Festpreistarife anbieten, um private Haushalte vor unerwartet hohen Strompreisen zu schützen. Private Verbraucherinnen und Verbraucher sollen zudem stärker von erneuerbaren Energien profitieren. Das hat das Kabinett nun beschlossen.
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Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts setzt die Bundesregierung EU-Vorschriften zum Schutz privater Stromverbraucherinnen und -verbraucher um. Marktanreize sollen mehr privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, von der Energiewende zu profitieren. Die Bundesregierung hat die Anfang 2023 begonnene Reform des europäischen Strombinnenmarkts unterstützt.
Der Gesetzentwurf enthält zudem zentrale Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative der Bundesregierung, um die Stromkosten in Deutschland zu stabilisieren. Er wird nun an Bundesrat und Bundestag zur Beratung weitergeleitet.
Absicherung gegen Strompreiserhöhungen
Stromlieferanten müssen ihre privaten Stromkundinnen und -kunden künftig gegen signifikante Preiserhöhungen absichern, wie etwa durch die Energiekrise 2022/2023. Große Energielieferanten müssen ihren Privatkundinnen und -kunden zudem Verträge mit Festpreistarifen anbieten.
Mehr Verbraucher sollen von Photovoltaik-Anlagen profitieren
Noch mehr Menschen sollen direkt an der Energiewende und am wachsenden Anteil der erneuerbaren Energien profitieren. Dafür werden im Gesetz weitere Möglichkeiten wie dem „Energy Sharing“ geschaffen – darunter wird die gemeinschaftliche Stromerzeugung und -verbrauch in einer Wohneinheit verstanden, einschließlich der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes. So können mehr Verbraucherinnen und Verbraucher von der Stromproduktion durch Photovoltaik profitieren, die selbst keine eigenen Dach- oder sonstigen Flächen für solche Anlagen besitzen.
Sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien
Die wachsende Zahl von Photovoltaik-Anlagen, insbesondere auf Dächern, muss besser in das Stromsystem integriert werden, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dafür müssen Netzbetreiber auch kleinere Anlagen im Bedarfsfall steuern können, damit diese bei kritischen Stromüberschüssen abgeregelt werden können. Das Gesetz verbessert die Wirtschaftlichkeit des Smart-Meter-Rollouts und entwickelt es weiter. Ziel ist es die vorhandene Flexibilitäten von Stromerzeugern, Verbrauchern und Netzbetreibern besser im Netz nutzen zu können.
Bezahlbarer Strom aus erneuerbarer Energie
Wenn zu bestimmten Zeiten zu viel Strom aus erneuerbaren Energien im Netz zu negativen Preisen führt, sollen neue Photovoltaik-Anlagen keine staatlich geförderte Einspeisevergütung mehr erhalten. Sie sollen ihren Strom selbst vermarkten und damit Erlöse erzielen. Auch kleinere Photovoltaik-Anlagen sollen künftig verstärkt an der Direktvermarktung teilnehmen. Die Pflicht zur Direktvermarktung soll von derzeit 100 Kilowatt (kW) Leistung pro Anlage in drei Jahresschritten auf 25 kW ausgeweitet werden. Anlagen unterhalb der Schwellenwerte sollen weiterhin eine Einspeisevergütung erhalten.